Sieglinde BaumertWir berichteten bereits am 26. Mai 2016 (Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR) ausführlich über den Dialog zwischen Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war und dem Justiziar des Südwestrundfunks, Herrn Dr. Hermann Eicher – ein sehr ungleiches Paar.

Während Frau Sieglinde Baumert ihre Arbeitsstelle verlor und zwei Monate in der JVA Chemnitz saß, sagt Herr Dr. Eicher unter anderem:

»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«

Eine extrem fragwürdige Aussage von Herrn Dr. Hermann Eicher – man darf dabei nicht vergessen, dass u. v. a. sein Gehalt und seine Altersvorsorge durch den umstrittenen Rundfunkbeitrag, aus dem es keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit gibt, finanziert werden. Deswegen wird dieser in der Bevölkerung als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet.

Meinungen

Die Meinungen zu diesem Vorfall sind eindeutig. Ein Mitglied unseres Forums External link äußert sich treffend zu dieser Aussage:

»Da hinkt doch der Vergleich mit dem demokratischen Diskurs offensichtlich: Der Eine hat natürlich keine „schwierige Ausgangssituation“, weil er sich als Justiziar in der Komfortzone des SWR befindet, die Andere hingegen durfte den „Diskurs“ aus dem Gefängnis fortführen!

Das ist in meinen Augen schon pervers, wie diese Ungleichstellung auch noch mit demokratischen Verhältnissen erklärt werden soll und wie ein psychisch belastender und in diesem Fall auch existenzgefährdender Gefängnisaufenthalt ignoriert wird. Ich hätte mir ein „Es tut mir leid, dass Sie das durchmachen mussten.“ Gewünscht – das kann man aber scheinbar von einem SWR-Justiziar nicht erwarten.

Bei Frau Baumerts Einstellung zum Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine „Auffassung“, sondern um eine tiefgehende Gewissensentscheidung, sonst wäre sie dafür nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen und hätte dort nicht bis zu ihrer durch den MDR herbeigeführten Entlassung ausgeharrt.

Herr Eicher möchte die öffentliche Meinung auf das „Bockigkeitsprinzip“ der Verweigerer lenken. Dabei bietet er dann auch einen den Anschein der Fairness erweckenden Meinungsaustausch an, um menschlich kompetent zu wirken: die „Wir können doch über alles reden“-Geschichte

Ich gehe davon aus, dass dies bewusst geschieht. Der Mann hat ja nun auch schon einige Jahre und Lebenserfahrung auf dem Buckel, so dass er wissen müsste, dass Gesetz und Gewissen nicht zwangsläufig zusammenpassen, so wie es ja auch damals bei der Kriegsdienstverweigerung war.

Frau Baumert muss angeboten werden, sich als Härtefall aus Gewissens- oder weltanschaulichen Gründen vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen! Nach der derzeitig gültigen gesetzlichen Regelung ist keine andere Lösung möglich.«

 

Antwort von Sieglinde Baumert an den Justiziar des SWR Herrn Dr. Hermann Eicher auf seine letzte Stellungnahme vom 23.05.2016


Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

ich danke Ihnen für Ihre Antwortmail vom 23.05.2016.

Es ist mir ein Bedürfnis, erneut einige grundlegende Punkte, die bei Ihren Ausführungen bisher nicht berücksichtigt wurden, anzusprechen.

Ich bin kein Einzelfall. Nach aktuellen Umfrageergebnissen sprechen sich knapp 70% der Bevölkerung gegen den derzeitig monströsen Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Zwangsfinanzierung aus. Hier besteht eine sehr grundlegende Diskrepanz zwischen dem, was Politik, Gesetz, Justiz und Behörden glauben, fordern zu können und dem, was vom Volk tatsächlich als akzeptabel und tolerierbar anerkannt wird.

Es gibt 2 Möglichkeiten, wie zukünftig weiter verfahren wird:

1. Man wird weiterhin ungezügelt unter Anwendung diverser Zwangsmaßnahmen das Geld ohne Rücksicht auf Verluste eintreiben, existenzgefährdende Maßnahmen ergreifen und eventuell sogar gewalttätige Auseinandersetzungen in Kauf nehmen.

2. Man beginnt endlich durch Änderungen im RBStV, Beendigung der Verschwendungssucht und Beseitigung der nachweislichen politischen Einflussnahmen die oben benannte Diskrepanz zu beseitigen oder zumindest zu verringern.

Gehen Sie davon aus, dass sich die ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung ändern wird?

Glauben Sie, dass die aktuelle Regelung jemals als gerecht, sozial und demokratisch allgemein anerkannt werden wird, obwohl die Zahl der Kritiker weiter zunimmt?

Die Frage, ob auch Sie dringenden Handlungsbedarf erkennen, blieb leider bisher von Ihnen unbeantwortet.

Nachdem meine Inhaftierung bekannt wurde, ging ein Ruf der Empörung durch Deutschland und über die Grenzen hinaus durch viele Länder. Ist Ihnen bekannt, dass man trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht, die Gelder einzutreiben? Finden Sie das angemessen?

Es ist wichtig, diese Fragen mit den Befürwortern der aktuellen Handhabung zu klären – sie betreffen den Kern des Problems.

Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.

1. Die von Ihnen angesprochene Kolumne vergleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Privatanbieter. Die Kriterien bei der Programmauswahl hängen von Gewohnheiten, Interessen und Neigungen der jeweiligen Zuschauer ab. Ich persönlich empfinde Fernsehen als Berieselung, unabhängig ob öffentlich-rechtliche oder private Programme laufen.

Sie selbst sprechen von immenser Programmleistung. Ich spreche von Grundversorgung. Wie lautet die Auftragspflicht, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut Gesetz erfüllen solle?

2. Mein geschichtlicher Vergleich ist völlig korrekt. Legalität hat nicht zwangsweise etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Sie kann Unrecht begünstigen und sogar erzwingen. Das war zu allen Zeiten so und daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier sind keine starren Gesetzestexte dienlich, sondern die freiheitlichen Grundwerte als Richtlinie maßgebend.

Es gab immer Vertreter, die diverse Unrechtgesetze verteidigten – auch wenn eindeutig negative Auswirkungen zu beobachten waren. Über meine Erfahrungen und Beobachtungen bei der Rechtsprechung können wir gerne diskutieren. Bis heute konnten mir weder Amts- noch Landgericht erklären, weshalb bei meinen Beschwerden das BGB nicht angewendet wurde.

3. Ein vorbereiteter Studiobesuch kann niemals den vollständigen Produktionsablauf abdecken. Entscheidend ist, was als Nachricht aus den ursprünglich stattgefundenen Ereignissen gesendet wird. Wie schon früher erwähnt, habe ich bereits meine Erfahrungen gesammelt. Nicht einmal die Zapp-Redaktion veröffentlichte trotz Zusage meinen vollständigen Interviewtext – um nur ein Beispiel zu nennen.

4. Ich habe mich nie für die völlige Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. „But I could be wrong“ – irren ist eine sehr menschliche Eigenschaft. Hier geht es aber nicht um richtig oder falsch, sondern um gegenseitige Akzeptanz und Toleranz. Ich nehme Niemandem etwas weg. Ich will nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was ist daran nicht zu verstehen? Den durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dulde ich nicht. Das Programm mögen bitte die Menschen finanzieren, die es für gut befinden und die Angebote nutzen möchten. Zwang kann niemals eine befriedigende Antwort bei dieser Ausgangssituation sein.

Gerne greife ich aber Ihre Interpretation des Sachverhaltes auf und frage Sie: Kann es richtig sein, Millionen Menschen wider Willen durch erpresserische Maßnahmen zur Zahlung zu zwingen?

Mit dieser Frage beende ich diese Mail und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Baumert

 

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