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Parteiunabhängige Protestkundgebung in Dresden am 26.05.2013
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- Erstellt am Sonntag, 19. Mai 2013 22:29
- Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber
„Wer Wahlfreiheit durch Zwang ersetzt, der hat aufs falsche Pferd gesetzt!“

Die Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“ veranstaltet am 26. Mai 2013 in Dresden eine Protestkundgebung gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Mit dem zum 01.01.2013 eingeführten sogenannten „Rundfunkbeitrag“ (im Volksmund auch „Haushaltsabgabe“ bzw. „Betriebsstättenabgabe“ genannt) gipfelt die jahrzehntelange Reformverschleppung nunmehr in den Zwang, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang man ihn nutzen möchte oder überhaupt dazu in der Lage ist. – vgl. 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) bzw. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
Dies ist nicht nur in unseren Augen ein gravierender Fehler, der die Absicht verfehlt, die rapide im Schwinden begriffene Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu retten!
Nicht erst seit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt sich auch das Sächsische Parlament in schöner Regelmäßigkeit mit der Anpassung der Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Bildungs- und Informationsauftrag im heutigen Medienzeitalter. Wenn man sich mit der Medienpolitik des vergangenen Jahrzehnts beschäftigt, kommt man nicht mehr umhin, eine wachsende Legitimationskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzustellen. Eine Legitimationskrise – an der die Politiker des Sächsischen Parlaments und die Verwaltungsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichermaßen ihren Anteil haben.
Seit dem 10.01.2013 bis zum 09.07.2013 befindet sich deshalb eine Petition
an den Sächsischen Landtag in Zeichnungsfrist. Hier sind unsere Beweggründe im Detail aufgelistet.
Zahlreiche juristische Gutachten bescheinigen diesem als „zeitgemäß“ angepriesenen Rundfunkfinanzierungsmodell eklatante Rechtsverstöße. Verfassungsbeschwerden sowie eine Popularklage in Bayern sind anhängig. Erste Verwaltungsklageverfahren und Musterklagen sind in Vorbereitung.
Bundesweit reißen die Unterschriftensammlungen und Petitionen nicht ab. Doch Politik und Justiz reagieren bisher nur verhalten.
- Der Proteststurm der Bürger wird abgewiegelt, ausgesessen bzw. ignoriert.
- ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) erbringen hierüber keine umfassende Berichterstattung.
- ARD-ZDF-GEZ (ÖRR) fahren derweil Imagekampagnen ohne Augenmaß.
Um unserer Forderung an den Sächsischen Landtag Nachdruck zu verleihen, ist für Sonntag, den 26.05.2013, eine parteienunabhängige Protestkundgebung in Dresden angemeldet und genehmigt.
Ablauf der Protestkundgebung
Treffpunkt 14 Uhr Postplatz (Käseglocke)
Aufzug über Wilsdruffer Straße – Schloßstraße, durch das Georgentor weiter zum „Goldenen Reiter“, wo schließlich die Abschlusskundgebung stattfindet.
Ende ca.16 Uhr
Weitere Infos über diese Protestkundgebung erhalten Sie unter folgenden Adressen:
Die Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
So beschreibt sich diese Bürgerinitiative:
Unsere Initiative vereint Mehrfachzahler/ auf Medien allgemein Verzichtenwoller/ Nur-Radionutzer/ GEZ-Kritiker/ Unzufriedene über Qualität des ÖRR und deren Umgang mit Gebührengeldern. Diese Gruppe eint die grundlegende Kritik am angewachsenen Reformstau des ÖRR.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet nämlich einen wesentlichen Paradigmenwechsel in der Geschichte der Bundesrepublik, der alle Bundesbürger betrifft! An Stelle der Rundfunkgebühr, die bisher auf ein „Bereit-halten“ von Empfangsgeräten basierte, tritt ab 1. Januar ein Zwangsbeitrag für alle in Kraft. Dies ist unseren Augen eine Verletzung demokratischer Grundprinzipien. So ist es zwar ohne weiteres möglich, die gleichfalls im Grundgesetz garantierte Religionszugehörigkeit frei zu entscheiden, die Entscheidungsfreiheit endet jedoch bei der Teilnahme und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Dieser fragwürdige Ansatz ist für unsere Initiative Anlass, alles in unseren Kräften stehende zu tun, dagegen vorzugehen und zu protestieren.
Eine Demokratie braucht die freie Entscheidung mündiger Bürger und nicht den Zwang, um einen dauerhaft von der Bevölkerung akzeptierten Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zu bewahren.
Was wollen wir:
- Ein reformiertes, auf Freiwilligkeit basierendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem (ÖRR)
- Vertreter der Parteien raus aus den Rundfunkräten, um eine wirkliche Staatsferne zu gewährleisten.
- Reduzierung der Programme auf eine Grundversorgung mit Fokus auf einen Bildungs- und Informationsauftrag
- Einen sachgemäßen und transparenten Umgang mit den durch Rundfunkbeiträge zur Verfügung gestellten Mitteln (Aufwandsentschädigungen werden in der MDR Satzung beispielsweise heute noch in DM-Beträgen aufgelistet!)
- Eine umfassende Einbeziehung von frei gewählten Bürgern in den Reformprozess des ÖRR
Ansprechpartner:
- F. Kutschera: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
- U. Werler: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Unabhängig von dieser bürgerinitiierten Aktion hat auch das Dresdner Rap-Urgestein DNMK alias DynaMIKE seinen Protest auf seine eigene musikalische Weise und dabei durchaus faktenreich verfasst – mit täglich wachsender Zuhörerschaft.
Siehe hierzu auch folgenden Artikel: DNMK (DynaMike) rappt die neue Anti-GEZ-Hymne
DNMK (DynaMike) rappt die neue Anti-GEZ-Hymne
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- Erstellt am Freitag, 17. Mai 2013 22:20
- Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber
Der Dresdner Rapper DNMK – auch DynaMike genannt – hat einen Rap über den Beitragsservice der ARD und des ZDF (einst GEZ) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht, der sich zurzeit im Internet wie ein Lauffeuer verbreitet. „GEZ noch? Genug GEZahlt!“ – so heißt der Rap – hat das Potential, die Hymne der GEZ-Kritiker zu werden.
DynaMike nennt darin einige Gründe für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Gebühr) und spricht sich dafür aus, öffentlich-rechtliche Medien anders als bisher zu finanzieren. Mit solchen Rapsongs kann es gelingen, auch jüngere Leute für dieses Thema “öffentlich-rechtlicher Rundfunk” zu sensibilisieren.
Dieser Rapsong ist kurz vor der Parteiunabhängige Protestkundgebung in Dresden am 26.05.2013 veröffentlicht, über die wir ebenfalls berichten.
Die Vorab-Fassung kann bei Soundcloud heruntergeladen werden, soll Remixern aber nur als Beispiel dienen – denn jeder darf und soll zu diesem Text gern selber Musik mixen. Hier der Download-Link zum Acapella:
Grundversorgung 2.0
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- Erstellt am Donnerstag, 09. Mai 2013 12:06
- Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber
Michael Krause berichtete am 8. Mai 2013 in „Der Tagesspiegel“ anlässlich der stattfindenden „Republica 2013“ über das Thema Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Grundversorgung 2.0?
Wie wollen die öffentlich-rechtlichen Sender sich im Internet präsentieren und es als ein wahrhaft drittes Standbein der medialen Grundversorgung nutzen? Auch darüber diskutierte die Netzgemeinde auf der Republica. Schließlich gibt es bereits Angebote, die mit gutem Beispiel voran gehen.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört allen“ hat Lutz Marmor, Intendant der ARD, vor wenigen Wochen gesagt. Als wüssten das nicht alle. Durch die neue Rundfunkgebühr jedoch bekommt diese Aussage nun eine ganz neue Bedeutung. Denn auf einen Schlag hat die Haushaltsabgabe die Beitragszahler zu Anteilseignern am gesamten öffentlich-rechtlichen System gemacht. Wo früher ein Radiohörer nur für’s Radio bezahlen musste, zahlen heute alle für alles.
Das Beste an Deutschland
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- Erstellt am Freitag, 19. April 2013 13:51
- Geschrieben von »Gastkommentar«

Von Ihren eigenen vier Wänden dürfen Sie sich eine aussuchen, an welche man Sie pressen wird. Gerichtsvollzieher und die hilfsbereite Polizei werden Ihnen nach konsequenter Beitragsverweigerung zeigen, wer der Herr in Ihrem Hause ist. Etwas zu weit hergeholt?
Nicht mehr lange, dann wird die Rundfunk-Teilnehmernummer noch vor der Geburtsurkunde zugeteilt. Um alle zu erfassen, gehört in jeden Kreißsaal ein GEZ-Funktionär, der die Entbindung vor Ort kontrolliert. Wir lassen es offen, ob in Zukunft auch jeder Eisprung bei der GEZ registriert werden muss.
Denn von der Entbindung bis zur Enteignung sind Sie bei der GEZ sicher aufgehoben!
Milliardenschwer, aber doch so armselig-billig, hat der ÖR am 01.01.2013 seine affektbetonte Adoleszenzphase verlassen und den obligatorischen GEZ-Versorgungstrichter zur kriminellen Vorzeigeinstitution ausgebaut. Da müssen erst Gutachten hochkarätiger Fachanwälte dem ÖR prinzipiell erklären, was strafbare Handlungen sind. Ein schwacher Hoffnungsschimmer, das irgendwann eine Anwaltssozietät die Gelderpressung stoppen wird.
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer
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- Erstellt am Samstag, 30. März 2013 17:10
- Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber
Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen
von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer, RA/FASt; Carina Günther, Dipl.-Wirtschaftsjuristin (*)
Ein erneuter schlag ins Gesicht für die Erschaffer des sog. Rundfunkbeitrages zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer herunterladen
Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen stellt uns sein ausführliches Gutachten über den Rundfunkbeitrag zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es auf unserer Plattform zu veröffentlichen.
Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.
Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit. 
Hinweis: Uns liegt die Erlaubnis vor, das Gutachten auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Falls Sie das Gutachten oder Teile davon auf Ihrer Plattform veröffentlichen oder anderweitig nutzen möchten, müssen Sie Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer um Erlaubnis bitten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung können wir Ihnen keine Nutzungserlaubnis dieses Dokumentes gestatten.
(*) Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer ist Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer–Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf und Zweigniederlassung in Zürich. Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.


