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Immer mehr Deutsche ärgern sich über den Rundfunkbeitrag – die Zahl der Ablehner geht mittlerweile in die Millionen. Seit dieser als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Konsum erhoben wird, scheint für viele kein Entkommen möglich. Dennoch hat ein erfindungsreicher Journalist des Magazin „Handelsblatt“ einen einfachen Weg gefunden, diese ungerechte Abgabe zu kippen: einfach durch Barzahlung!

Lesen Sie das neueste Update zu diesem Thema: Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag

Im Blog „Norbert Häring – Geld und mehr“ veröffentlichte der Volkswirt und Redakteur des Magazins „Handelsblatt“ Nobert Häring am 8. Mai, zunächst zum größten Teil unbemerkt von der Öffentlichkeit, den Beitrag „Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“.

Dieser Artikel hat sich mittlerweile nicht nur im Internet stark verbreitet und einen regelrechten Siegeszug angetreten. Auch die „Bild am Sonntag“ widmete Härings Idee eine ganze Seite.

Wir selbst stellen uns energisch gegen die die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Nichtsdestotrotz haben viele Leute unbegründete Angst, sich gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Praktik zu wehren, die mit Hilfe von Politik, Justiz und Medien, Zwangsgeld für die Finanzierung eines monströsen, unproduktiven und seit mehr als 25 Jahren nicht mehr benötigten Apparates aus dem letzten Jahrtausend von uns allen erhebt.

Für Leute, die entweder keine Zeit für eine langwierige Auseinandersetzung mit diesem Problem aufbringen können oder für diejenigen, die sich einfach nicht trauen, stellt die findige Idee Härings eine hervorragende Alternative dar, sich trotzdem zur Wehr zu setzen und ein eindeutiges Zeichen gegen diese Ungerechtigkeit zu setzen.

Hier der Blog-Eintrag Härings (Original-Blog):

Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt

Warum ich die Einzugsermächtigung für meine Rundfunkgebühren widerrufen habe und auf mein gesetzliches Recht bestehe, diese in bar zu entrichten, und warum ich seither von Zahlungsaufforderungen verschont wurde. Kleiner Tipp: Ich bin kein Bargeldfanatiker.

Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung, die es ARD ZDF Deutschlandradio erlaubte, meine Rundfunkgebühr direkt von meinem Bankkonto zu holen. Daraufhin kam recht schnell eine freundliche Aufforderung, das Geld bitte zu überweisen – oder noch besser – eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

Mit freundlichen Grüßen

Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.

Deshalb rufe ich alle Sparfüchse auf, und alle, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht, es mir nachzutun.
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache. Ich will auch nicht wirklich künftig alle meine Rechnungen bar bezahlen. Das wäre mir viel zu zeitraubend.

Warum tue ich das dann?

Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie keine Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.

Mein ideales Kampagnenziel ist, dass so viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren und sonstiger Zahlungen an den Staat bestehen, dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten Entweder man nimmt überall wieder Bargeld an, oder – sinnvoller – das Bankengeld wird zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Das setzt voraus, dass sich die Parlamente damit befassen – etwas was schon sehr lange hätte stattfinden sollen. Und wenn das passiert, dann ist meine Hoffnung und Erwartung, dass die Parlamentarier merken, dass man das Bankengeld, so wie es ist, unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel machen kann. Denn wenn der Staat uns zwingt, Schulden von Banken unbeschränkt zur Zahlung anzunehmen, dann kommt er kaum umhin, für diese Schulden zu haften, egal wie viel es ist, und von welcher Bank sie sind. Das werden sie nicht wollen.

Die naheliegende Alternative wäre, es so zu machen, wie damals mit den Banknoten, dem Bargeld. Das Recht, Banknoten zu emittieren wurde den Banken entrissen und an staatliche Zentralbanken übergeben. Im Lauf der Zeit wurden die Banknoten als Zahlungsmittel dann aber immer mehr vom praktischen Buchgeld der Banken verdrängt, ohne dass man bisher die entsprechende Schlussfolgerung gezogen hätte.

Alles was nötig wäre, um Buchgeld der Banken zu echtem Geld zu machen, wäre die Buchungsvorschrift, dass Banken das Geld ihrer Kunden nicht auf der eigenen Bilanz verbuchen dürfen, als Verbindlichkeit, sondern dass es ein Sondervermögen im Eigentum der Kunden bleibt. Dann muss keiner mehr befürchten, der nur mit dem praktischen Buchgeld am Zahlungsverkehr teilnehmen will, dass er als Gläubiger der Bank, bei der er sein Konto hat, sein Geld verliert, wenn die Bank Pleite geht.

Auch das Finanzamt schreibt  gesetzwidrig auf die Steuerbescheide, dass man nur mit Überweisung oder Bankeinzug zahlen könne, nicht aber mit Bargeld, das der Staat selbst zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Mir ist in Deutschland niemand bekannt, der Barzahlung versucht hat. Ewald Kornmann vom Initiativkomitee der Schweizer Vollgeld-Initiativee hat es in Solothurn  darauf ankommen lassen und ist mit hartnäckigem Bestehen auf Bargeldzahlung schließlich erfolgreich gewesen.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, was sich bei mir und den Damen und Herren von ARD ZDF Deutschlandradio tut, damit Sie als Nachahmer keine unangenehmen Überraschungen erleben. Ich bitte Nachahmer, mich zu informieren, wenn sie auf den Barzahlungswunsch eine Antwort bekommen, oder wenn nach zwei Monaten noch keine Antwort eingetroffen ist.

Ich nehme auch gerne Hinweise und Erfahrungsberichte entgegen, welche staatlichen Stellen man noch ärgern kann, mit dem Wunsch, bar zu bezahlen.

Anhang:

Die einschlägigen Gesetze:

Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14

(1) Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 128

(1) ...  Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Abgabenordnung (AO) § 224

(1) Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträger übergeben werden, der zur Annahme von Zahlungsmitteln außerhalb des Kassenraums besonders ermächtigt worden ist und sich hierüber ausweisen kann.

(2) Eine wirksam geleistete Zahlung gilt als entrichtet:

1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln am Tag des Eingangs, bei Hingabe oder Übersendung von Schecks jedoch drei Tage nach dem Tag des Eingangs,

 (4) Die zuständige Kasse kann für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Absatz 2 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn bei der Schließung von Kassen nach Satz 1 am Ort der Kasse eine oder mehrere Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank oder, falls solche am Ort der Kasse nicht bestehen, ein oder mehrere Kreditinstitute ermächtigt werden, für die Kasse Zahlungsmittel gegen Quittung anzunehmen.

Den gesamten Artikel Härings finden Sie hier: Original-Blog


Besuchen Sie unser Forum, wenn Sie mehr darüber erfahren oder über das Thema diskutieren möchten.

 

In eigener Sache

Wir haben durch unsere unermüdliche Arbeit es geschafft, unsere Plattform, welche sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt, zu der größten und wichtigsten Deutschlands auszubauen.

Mittlerweile haben wir mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht abzusehen. Das zeigt uns, dass das Interesse groß ist, wenngleich das nicht verwunderlich ist: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und tauschen sich auf unserer Plattform aus.

Unsere Arbeit ist jedoch nicht leicht, denn wir müssen diese ohne Hilfe der Medien durchführen und sie privat finanzieren. Wir sind für den Betrieb der gesamten Plattform finanziell auf Hilfe in Form von Spenden angewiesen.

Ihre Spende können Sie sowohl über PayPal als auch per Überweisung unter folgender Adresse tätigen:

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Für Ihre Spende möchten wir uns herzlich bedanken.

GutachtenNun wissen wir seit Weihnachten, dass das vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Finanzen erstellte Gutachten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung zu einem vernichtenden Urteil gelangt ist – sowohl Größe, Umfang wie auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nicht nur scharf zu beanstanden, sondern der gesamte Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch die technische und mediale Entwicklung der letzten Jahre schlichtweg überflüssig.

Dass es auf das Gutachten erst indirekt über ein Boulevardblatt 9 Tage nach dessen Fertigstellung zum Weihnachtstag aufmerksam gemacht wurde, kann nicht ein Zufall sein. So eine Unprofessionalität kann vom Bundesministerium für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nicht erwartet werden. Das Veröffentlichungsdatum wurde höchstwahrscheinlich bewusst gewählt, auch wenn ich selbst es nicht beweisen kann – diese Vermutung entspringt lediglich meinem gesunden Menschenverstand.

Nun viel wichtiger als unbewiesene Vermutungen ist der Inhalt des Gutachtens. Ich selbst finde im Gutachten alle Punkte und Themen wieder, die wir seit Jahren behandeln bzw. fordern. Es hat mich zum Teil sehr verwundert, denn es sieht so aus, als ob jemand unsere Plattform als Grundlage genommen, dabei alles besser und sauber gegliedert und alles in einer höheren "Amtssprache" umformuliert hätte. Vielleicht aber haben die 32 Experten und Verfasser des Gutachtens einfach ihren gesunden Verstand walten lassen.

Wie es aussieht, trägt unsere Arbeit Früchte, denn ohne Widerstand sähe sich niemand genötigt, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Daher erlaube ich mir an dieser Stelle auf unsere Spendenseite zu verweisen, um mit Ihrer Hilfe unser finanzielles Überleben zu sichern Spenden Über PayPal

Nun müssen wir den Druck weiter aufbauen und keinesfalls nachlassen. Dazu ist es notwendig, dass jeder von uns seine regionale Tageszeitung bzw. seinen lokalen Radiosender kontaktiert, um auf das Gutachten aufmerksam zu machen.

Genauso wichtig ist Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszuüben: Wir müssen ihn zwingen, unparteiisch, neutral, ausführlich und umfassend über das Gutachten zu berichten. Das auf allen Sendern und zu unterschiedlichen Zeiten – nicht nur vereinzelt in einigen Spartensendern mitten in der Nacht. Das ist unser gutes Recht und damit wirbt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Also fordern wir von ihm unser gutes Recht mit Bestimmtheit laut ein!

Berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht, nicht umfassend, nur zu Unzeiten oder falsch über das Gutachten der Experten des Bundesministeriums für Finanzen, so ergreift er einseitig Partei, wogegen er eigentlich in seinem nicht näher definierten Auftrag stehen sollte und einst ins Leben gerufen wurde. Also schauen wir ganz genau hin, ob und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk darüber berichtet.

Gutachten
Focus und Bild berichten (ausführliche Diskussion im Forum)
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Zwangsanmeldung

„Die Welt“ berichtet, dass GEZ-Verweigerer jetzt zwangsangemeldet werden. Das wird damit begründet, dass das Ende der „Übergangsregelungen“ erreicht wurde.

Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden alle nicht eingetragenen Bürger für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Dabei kann es zu doppelten Zahlungsaufforderungen kommen, was unvermeidbar ist – ein sogenannter Kollateralschaden eben, der selbstverständlich sich einmal wieder gegen die Bürger richtet und die übervollen Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter überquellen lässt.

Das freut den WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn. Der von ihm in einem beispiellosen arroganten Ton als Demokratieabgabe bezeichnete Rundfunkbeitrag wird durch diesen weiteren Zwang auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet.

Seit der Umstellung der Rundfunkbeiträge zum Anfang des Jahres 2013 ist jeder Haushalt zur Zahlung von monatlich 17,98 Euro verpflichtet – unabhängig vom tatsächlichen Konsum von Rundfunkprogrammen. Nun sendet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern Briefe an bisher nicht gemeldete, volljährige Bürger.

Ziel ist es, auch die letzten nicht registrierten Bürger zur Anmeldung zu zwingen. Alle, die der Anmeldung nicht begründet widersprechen, meldet der Beitragsservice dann automatisch an! Sollten Sie eine der Anmeldeaufforderungen erhalten, müssen Sie daher unbedingt reagieren, das raten auch die Experten des Verbraucherschutzes.

Doppelte Anmeldungen

Hintergrund der Welle an Briefen seitens des Beitragsservice ist das Auslaufen der bisherigen Übergangslösung zum Jahresende 2014. Der Beitragsservice beginnt jetzt daher, alle bisher nicht gemeldeten Bürger anzumelden – bei vielen wird es so zu mehrfachen Anmeldungen kommen, wenn diese bereits mit einem Beitragszahler zusammenwohnen.

Da der Staat die Gebühr pro Wohnung erhebt, muss auch nur einer der dort gemeldeten Bürger zahlen. Bei Ehepaaren und Kindern ist das kein Problem – bei unverheirateten Paaren, Wohngemeinschaften und bei den Eltern lebenden Erwachsenen aber schon. Meldet der Beitragsservice Sie als gebührenpflichtig an, droht eine Nachzahlung der Gebühren – bis zum Januar 2013!

Beiträge zurückfordern

Wenn Sie mit einem Beitragszahler zusammenwohnen und einen der Anmeldebriefe erhalten, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners an den Beitragsservice wenden. Zahlen Sie bereits selbst, kann es sich lohnen, die Mitbewohner zu fragen, ob auch sie bei dem Beitragsservice gemeldet sind.

Die Übergangsregelungen erlauben nämlich eine Rückforderung bereits doppelt gezahlter Beiträge, aber nur bis zum Ende des Jahres!

An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen, ob es in der heutigen Zeit ein zwangsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt eine Daseinsberechtigung hat? Wir befinden uns inmitten der Informationsrevolution und wenn es an irgendetwas nicht mangelt, dann an Information. Neben den vielen privat finanzierten Sendern besitzen wir eine der umfangreichsten und besten Presse der Welt und dazu noch das unendliche Internet – wo ist noch Platz für den teuersten Rundfunk der Welt, bestehend aus über zwei Dutzend Fernseh- und weitaus mehr als 70 Radiosendern?

Wenn Sie ein Zeichen gegen diesen unerhörten Zwang und nicht endende Gier setzen wollen, laden wir Sie gerne ein, an unserer Unterschriftenaktion teilzunehmen.

Besuchen Sie unser Forum, wenn Sie mehr darüber erfahren oder über das Thema diskutieren möchten.

Ich schäme mich für dieses System, welches das Land der Dichter und Denker allmählich zerstört.

Ich schäme mich dafür, dass die Maßstäbe in diesem Land nicht mehr stimmen und dadurch Kulturgut zerstört wird.

Ich schäme mich dafür, dass es in diesem Land finanzielle Mitteln für belangloses unteres Mittelmaß im Überfluss bereitgestellt, während für Kultur gestrichen wird und man somit ganze Regionen veröden lässt.


Worum geht es?

Nun, ich versuche es, in kurzen Worten zu fassen: Ich lebe in meiner Wahlheimat Trossingen, einer Kleinstadt in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, seit über dreißig Jahren. Obwohl Trossingen eine Kleinstadt mit ca. 15.000 Einwohnern ist, ist sie auf der ganzen musikalischen Welt bekannt und wird auch mit Recht Musikhauptstadt genannt.

Die Hochschulstadt Trossingen ist Sitz einer staatlichen weltweit bekannten Musikhochschule, der traditionsreichen und auf der ganzen Welt bekannten Musikinstrumentenindustrie Hohner, sowie verschiedener überregionaler musikalischer Einrichtungen und Verbände. Mehr dazu u. a. in Wikipedia.

Abgesehen vom hohen kulturellen Niveau ist die Musikhochschule eine der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Stadt und der Umgebung. Wir haben ständig Musikstudenten aus der gesamten Welt, die das Bild der Stadt positiv prägen – sie tragen nicht nur den guten Ruf der Stadt und der Region in die ganze Welt hinaus, sondern sie wirken auch als Kultur- und Wirtschaftsmultiplikatoren. Mehr zur Musikhochschule u. a. in Wikipedia.

René Ketterer Kleinsteuber
Am 25. Februar 2013 wurde ich von der Schwäbischen Zeitung interviewt. Dabei ging es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die GEZ bzw. den Beitragsservice.



GEZ begründen die „mediale Diktatur“
René Ketterer kämpft gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

 
TROSSINGEN / sz Öffentlich-rechtliches Fernsehen und die angeschlossenen Radiosender werden durch Gebühren finanziert. Seit einiger Zeit muss jeder Haushalt pauschal dafür zahlen. Der Trossinger Unternehmer Rene Ketterer kämpft dagegen an. Unsere Redakteurin Sabine Felker hat sich mit ihm darüber unterhalten.

SZ: Nutzen Sie Radio und Fernsehen?

Ketterer: Ja, aber darum geht es nicht, denn ich möchte frei entscheiden, was für Medien und wie viel davon ich konsumiere. Dafür bin ich grundsätzlich bereit, für interessante Angebote auch entsprechend zu bezahlen. Die jetzige öffentlich-rechtliche Planwirtschaft möchte ich aber keineswegs mitfinanzieren.

SZ: Sie engagieren sich gegen die Änderung der GEZ-Gebühren. Was genau bemängeln Sie?

Ketterer: Eine Änderung der Finanzierung steht ganz am Ende eines langen, aber notwendigen Prozesses. Zunächst möchte ich eine gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen, die sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert auseinandersetzt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war sicherlich bis Mitte der achtziger Jahre wichtig und richtig. Das war die Zeit vor den Privaten und lange vor dem Internet als Massenmedium. Seitdem ist aber weit über ein Vierteljahrhundert vergangen: Wir haben heute eine vollkommen geänderte Medienlandschaft, bestehend aus vielen privaten Radio- und TV-Sendern, unzähligen Zeitungen und Zeitschriften und dem unerschöpflichen Internet.