Diese Frage müssen sich Politik, Justiz und öffentlich-rechtliche Medienbosse schon gefallen lassen.

Vor der Einführung des Rundfunkbeitrages hieß es, es würde nur ein einmaliger Meldedatenabgleich stattfinden. Der Zweck dieses Abgleiches sei die Erfassung aller beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger.

Die ARD schreibt z. B. auf ihrer Internetseite in ihrer Pressemeldung „Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich“ folgendes: 


 

»Behauptung: Der Beitragsservice ist eine regelrechte Datenkrake und kann auf alle meine Daten zugreifen.

Fakt ist: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sammelt" grundsätzlich keine Daten. Dafür hat er weder Bedarf noch hätte er die gesetzliche Legitimation. Zur korrekten Erhebung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio führt der Beitragsservice Beitragskonten. Dort sind folgende persönliche Daten hinterlegt: Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum.

 

Im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag hat sich der Bestand der Beitragskonten verändert, da seit 2013 nicht mehr das Empfangsgerät, sondern die Wohnung der Bezugspunkt für die Erhebung des Beitrags ist. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, die Beitragskonten zu aktualisieren. So sollte sichergestellt werden, dass alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger beim Beitragsservice gemeldet sind und Rundfunkbeitrag zahlen.

Um möglicherweise fehlende Angaben zu ergänzen, fand - gemäß der gesetzlichen Vorschriften im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 14 Abs. 9) - ein einmaliger Meldedatenabgleich statt. Das heißt: Ab März 2013 haben die Einwohnermeldeämter in Deutschland Angaben zu Namen, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und Einzugsdatum aller in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürger an den Beitragsservice übermittelt.

Der Beitragsservice hat die übermittelten Daten in der Folge mit seinem Bestand an Beitragskonten abgeglichen. Volljährige Personen, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind und für die kein Beitragskonto festgestellt werden konnte, wurden zur Sachverhaltsklärung vom Beitragsservice angeschrieben.

Sobald ein Konto abgeglichen wurde bzw. die Sachverhaltsklärung abgeschlossen war, wurden die übermittelten Daten wieder gelöscht. Die Einwohnermeldeämter stellen die Daten für maximal zwölf Monate zur Verfügung. In den meisten Fällen wurden sie jedoch bereits nach wenigen Wochen gelöscht. Der Beitragsservice darf diese Daten nur für den oben beschriebenen Zweck verwenden. (...)«

 


 

»Das ist Fakt« – so die ARD auf ihrer eigenen Internetseite. Die ARD spricht hier eindeutig von einem einmaligen Meldedatenabgleich ab März 2013 – wie ich im weiteren Verlauf Ihnen aufzeigen werde, ist das eine glatte Lüge!

Da immer die latente Gefahr besteht, dass Internetseiten plötzlich nicht mehr auffindbar werden könnten, habe ich die Internetseite mit der Pressemeldung von der ARD als PDF und als PNG gesichert und Ihnen hier zur Verfügung gestellt:


Die große Lüge

Nun wissen wir es aber besser: Am 6. Mai 2018 um 00:00 Uhr soll der sogenannte „Bestandsdatenabzug“ stattfinden.

Nachstehend die Mitteilung des Städte- und Gemeindebund Brandenburg an alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren der Mitglieder im Städte- und Gemeindebund Brandenburg.

Denken Sie bitte beim Lesen immer daran, das Wort „Datensatz“ durch ihre persönlichen Daten zu ersetzen!

Es ist im höchsten Maße skandalös, wie Politik, Justiz und öffentlich-rechtliche Medien mit unseren Daten umgehen!

Sorgen Sie bitte für eine große Verbreitung dieses Artikels, indem Sie ihn mit Freunden und Bekannten teilen und ihn an die Presse schicken. Vielen Dank!

Eingescanntes Originaldokument:
https://online-boykott.de/images/schlagzeilen/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich/20170910-einmaliger-meldedatenabgleich-brandenburg.pdf


Nachstehend das Dokument in Textform zur besseren Lesbarkeit:

 



Rundfunkbeitrag - einmaliger Meldedatenabgleich gegen Kostenerstattung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) und damit ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft getreten. § 14 Absatz 9a RBStV sieht einen vollständigen Meldedatenabgleich zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes vor. Dazu übermitteln die Meldebehörden Meldedaten aller volljährigen Personen an die Landesrundfunkanstalten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis längstens 31. Dezember 2018.

Die Durchführung des Meldedatenabgleichs in 2018 obliegt dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Als Datum für den Bestandsdatenabzug wurde der 6. Mai 2018, 00:00 Uhr (Stichtag), vorgeschlagen. Der Beitragsservice erarbeitet derzeit ein Lieferkonzept, nach dem die Daten im Jahr 2018 zu übermitteln sind. Danach wird der Beitragsservice bekannt geben, welche Daten in welcher Form zu welchem Zeitpunkt geliefert werden sollen.

Bereits zum Stichtag 3. März 2013 wurde ein Erstbestand an Meldedaten gemäß § 14 Absatz 9 RBStV in Verbindung mit dem Lieferkonzept des Beitragsservice gegen Kostenerstattung übermittelt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat seinerzeit eine Rahmenvereinbarung erarbeitet und mit Datum vom 8. November 2012 mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg abgeschlossen, die die einmalige Meldedatenübermittlung zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag gegen die Erstattung einer Kostenpauschale von 0,05 Euro je Personendatensatz vorsah. Auch wenn der Betrag von 0,05 Euro je Personendatensatz keine wesentliche Einnahme im Gesamthaushalt einer Stadt, einer Gemeinde bzw. eines Amtes darstellte, so war doch die Kostenpauschale geeignet, den mit der einmaligen Meldedatenübermittlung anfallenden Aufwand abzudecken. Am 17. Dezember 2012 befasste sich das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in seiner 24. Sitzung mit der Meldedatenübermittlung zum Stichtag 3. März 2013 zum Zwecke der Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag und nahm den Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Kenntnis.

Der Beitragsservice Köln teilte jetzt mit, es sei technisch sichergestellt, dass sich die Landesrundfunkanstalten der im Meldewesen vorhandenen standardisierten Datensatzbeschreibung OSCI-XMeld und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport bedienen können, wodurch sich der Aufwand der Meldebehörden erheblich reduzieren soll. Aufgrund dieses technischen Fortschritts sei die Übermittlung der Datensätze kaum noch mit einem nennenswerten Aufwand verbunden. Der technische Aufwand entspräche nach Aussagen des Beitragsservice einem finanziellen Aufwand von 0,003 Cent pro Datensatz.

Zur technischen Umsetzung des vollständigen Meldedatenabgleichs wird der Fachverfahrensanbieter HSH der Melderechtssoftware MESO die Melderohdaten nach § 14 Abs. 9a RBStV, wie im Jahr 2013, in eine spezielle Tabelle schreiben, zum Übermittlungstermin in den X-Meld-Standard formatieren und im technisch vereinbarten Standard OSCI-Transport übermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden überprüfen sodann die Richtigkeit der erfolgten Datenübermittlung anhand der Übermittlungsprotokolle.

Hinsichtlich der Höhe der Kostenerstattung gab es erste fernmündliche Gespräche mit dem Abteilungsleiter Beitragsfinanzwesen des Beitragsservice, Herrn Michael Renz. Wir verdeutlichten Herrn Renz gegenüber, dass eine Kostenerstattung von lediglich 0,003 Cent für brandenburgische Meldebehörden viel zu gering bemessen sei. Zwar läuft aufgrund des technischen Fortschritts die Übermittlung der Datensätze weitestgehend standardisiert ab, es gibt jedoch unserer Auffassung nach einen nennenswerten technischen Aufwand in Brandenburg. Entgegen dem zentralen Einspielen von Updates der Melderechtssoftware in kommunalen Rechenzentren anderer Bundesländer wird in den brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern die Melderechtssoftware dezentral von den lokalen Administratoren aufgespielt. Auch wenn das Aufspielen der Updates der Melderechtssoftware nicht allein durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) veranlasst wird, lässt sich ein nicht unwesentlicher Kostenanteil hierfür bemessen.

Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg hat das Land Brandenburg mit Stand vom 31. Dezember 2015 2.484.800 Einwohner. 85 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung sind nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg volljährig; das sind 2.112.080 Einwohner. Deren Datensätze unterliegen der Meldedatenübermittlung gemäß § 14 Absatz 9a RBStV. Ca. 2.112.080 Einwohnerdatensätze sind demzufolge an die Landesrundfunkanstalt zu übermitteln.

Bei einer Kostenerstattung von 0,003 Cent pro Datensatz betrüge diese im Falle der Übermittlung von 2.112.080 Einwohnerdatensätze lediglich 63,36 Euro, dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen haben wir uns auf eine Kostenerstattung für die Städte, Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg in Höhe von 60.000,- Euro insgesamt verständigt. Das entspricht einer Kostenerstattung in Höhe von 0,0284 Euro pro Datensatz landesweit. Da der technische Aufwand der Installation des Updates sowie der Prüfaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden in allen Verwaltungen nahezu identisch ist, sprechen wir uns für eine Kostenaufteilung pro Verwaltung und nicht pro übermittelten Datensatz aus. Bei 200 brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern mit Meldeamt würden für die Meldedatenübermittlung

somit 300,- Euro auf jede Verwaltung

entfallen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat dieses geplante Vorgehen in seiner 18. Sitzung am 3. Juli 2017 mit seinem Beschluss bekräftigt.

Zur Erstattung der Kosten der Bestandsdatenübermittlung im Jahr 2013 haben die brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter einen Antrag auf Kostenersatz mittels eines von der Geschäftsstelle entwickelten Formulars gestellt. Eine Vereinfachung der Abwicklung der Kostenerstattung für das Jahr 2018 könnte erzielt werden, wenn dem Beitragsservice vorab alle erforderlichen Daten übermittelt werden und der Beitragsservice die Kostenerstattung nach Datenlieferung — ohne gesondertes Antragsverfahren mittels Überweisung an jede Stadt, an jede Gemeinde und jedes Amt — ausführen kann.

Vor diesem Hintergrund wird der Städte- und Gemeindebund Brandenburg eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit dem Beitragsservice abschließen, in deren Anlage sich eine Tabelle mit allen Verwaltungen der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter als Zahlungsempfänger befindet, in der deren Bankverbindungen sowie der vom Beitragsservice noch festzusetzende Verwendungszweck festgehalten wird. Die entsprechende Rahmenvereinbarung nebst Anlage bereitet die Geschäftsstelle unter Beachtung des Datenschutzes und der vertraulichen Handhabung der Bankverbindungen vor.

Zur Erarbeitung der Rahmenvereinbarung nebst Anlage bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung für die Kostenerstattung nach Meldedatenlieferung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Füllen Sie bitte die Anlage aus und übersenden diese bis zum

14. August 2017

per Fax an unsere Geschäftsstelle.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die zuständige **********, Frau **********, gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

Unterschrift

G****

 



Einen persönlichen Kommentar kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen: SWR-Justitiar Herr Dr. Hermann Eicher, treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag warf mir öffentlich vor, ich wäre wortbrüchig (hier nachzulesen: Eicher: Ketterer ist wortbrüchig) – Jeder darf sich seine eigene Meinung bilden, wer hier lügt und warum.

Ich habe den weiteren und den anschließenden Dauermeldedatenabgleich weder erfunden, noch bestellt!

 

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