Normalerweise verfasse ich keine Kommentare über Politik und Gesellschaft, denn dies führt oft zu endlosen Diskussionen. Auf der anderen Seite muss man sich schon die Frage gefallen lassen, ob das nicht eine Art Selbstzensur ist.

Wir haben die Fähigkeit verlernt, fair zu diskutieren. Diskussionen führen heute zur Lagerbildung: die Guten auf der einen und die Schlechten auf der anderen Seite. Dabei will jede Seite, die der Guten sein. Diskutanten hören nicht mehr ihren Kontrahenten zu – vielmehr wartet man auf deren Antworten, um diese radikal abzuschmettern. Das geht oft mit aus dem Kontext gerissenen Thesen einher, die nicht mehr mit der eigentlichen Diskussion zu tun haben. Hauptsache man ist dagegen und kann seinen Gegenüberstehenden übertrumpfen.

Das wird durch die sozialen Medien verstärkt. Jeder kann seine Meinung äußern, was grundsätzlich richtig ist. Allerdings liest man oft Meinungen über Themen, von denen deren Autoren wenig oder gar keine Ahnung haben. Viele Leser teilen solche Meinungen, die durch die Algorithmen der Betreiber der sozialen Medien zu Blasenbildungen führt. Damit sieht man sich verstärkt in seiner Meinung, man bewegt sich innerhalb einer Meinungsglocke und alle anderen außerhalb derer sind im Unrecht; sie müssen bekämpft werden. Verschwörungstheorien, Lagerbildung und Feindesbilder sind geboren – jeder, der einer anderen Meinung vertritt, ist ein Lügner. Wenn man darüber hinaus schwierige Themen direkt anspricht, ist man Nazi.

Meinungsfreiheit und Diskussionskultur stelle ich mir anders vor.

Was bewegt mich, darüber zu schreiben? Die Antwort ist relativ einfach, wenn man das unvoreingenommen betrachtet: Die Spaltung der Gesellschaft und die damit einhergehenden Konsequenzen.

Eine Nachricht hat mich heute zum Schreiben dieses Artikels getriggert: Eine Gruppenvergewaltigung einer Siebzehnjährigen.

Seit Tagen beschäftigt mich die vom Bundeskanzler angestoßene Diskussion über das Stadtbild sowohl gedanklich als auch und vor allem emotionell. Abseits politischer Richtungen und Überzeugungen bestätigt seine Äußerung leider das, was ich persönlich und auch mein familiäres Umfeld und Bekanntenkreis seit Jahren zunehmend fühlen: Das sogenannte „Stadtbild“ ändert sich, seit Jahren, und zwar mindestens in zweierlei Hinsicht: Aussehen und Sicherheit.

Über das Aussehen lässt sich sicherlich bis zu einem gewissen Punkt streiten, denn das ist zum Teil Geschmackssache. Ich finde es eine Bereicherung, wenn das Einzelhandels- und Gastronomieangebot durch legal zugewanderte Mitbürger aufgewertet wird. Was ich aber in keiner Weise billige, ist Vermüllung und Verwahrlosung.

Was den Punkt Sicherheit angeht, habe ich eine eindeutige Meinung. Ich bin alt genug, um die heutige Lage mit der Sicherheit von früher zu vergleichen. Was ich mit Erschrecken feststelle: Es handelt sich nicht nur um ein Gefühl, sondern um eine gravierende Veränderung zum Schlechteren. Dieser Wandel müsste für jeden erkennbar sein, der einige Jahre auf dem Buckel hat und das Leben weder mit Scheuklappen noch durch eine rosarote Brille betrachtet hat.

Ich frage mich, warum sich so viele über dieses Thema echauffieren. Ich habe Ehefrau, eine Tochter und mehrere Enkelinnen. Wir erleben die Blicke und Äußerungen von in erster Linie ausländischen Gruppen – das ist erlebte Realität und das verändert das Stadtbild. Zur erlebten Realität gehört auch übergriffiges Verhalten bis hin zur sexuellen Belästigung dieser Gruppen im Bekanntenumfeld. Und das nimmt mit der Zeit weiter zu. Was ist falsch, darüber offen zu reden? Das ist ein Problem und darüber müssen wir alle als Gesellschaft reden.

Und bevor ich oder mein Umfeld in die rechte Schublade gesteckt und als Nazi abgestempelt werden – ich selbst bin in Südamerika geboren und aufgewachsen. Meine Frau ist Ausländerin und wir alle haben mit Politik wenig am Hut. Wir möchten nur ehrlich arbeiten und ohne Angst leben, um unseren Kindern und Kindeskindern eine gute Zukunft zu ermöglichen.

Kann es sein, dass einem Teil der Jugend einfach die Vergleichsmöglichkeit fehlt und er sich daher echauffiert? Wenn dem so ist, dann haben Eltern und Gesellschaft bei ihrer Erziehung versagt. Denn das Erkennen von Missständen gehört zu den Werten einer aufgeklärten und modernen Gesellschaft. Diese versagt jedoch an dieser Stelle, wie die Debatte der letzten Tage zeigt. Was ist aber mit den Älteren, die sich auch gegen diese Debatte stellen?

Und nun zu den großen Medienhäusern – besonders zu jenen, die sich selbst als unverzichtbare „Vierte Gewalt“ verstehen. Auch hier zeigt sich, dass sich manche nicht nur demonstrativ gegen diese Debatte stellen, sondern gezielt versuchen, Kritiker als rückwärtsgewandt oder gar gefährlich abzustempeln. Angesichts von Sendern, die über gebührenfinanzierte Milliardenetats, komfortable Personalapparate und den Anspruch auf objektive Berichterstattung verfügen, wirkt das nicht nur befremdlich, sondern – bei allem Respekt – beschämend.

Hinzu kommt: Wir alle finanzieren dieses System über verpflichtende Rundfunkbeiträge. Ausgerechnet ein durch Zwangsabgaben getragenes Mediensystem trägt damit zur gesellschaftlichen Spaltung bei und vergiftet sogar den offenen, fairen Diskurs, den es eigentlich fördern sollte. Wer über derart umfassende Mittel verfügt, sollte sich eine transparente, differenzierte und respektvolle Debatte leisten – nicht deren Verhinderung.

Zurück zu meinem Trigger: Die Gruppenvergewaltigung einer Siebzehnjährigen. Wenn man dabei die offiziellen Zahlen betrachtet, wird es einem schwindelig: mindestens zwei täglich. Aber der Reihe nach.

Als Erstes schauen wir uns die Gesamtzahl der Straftaten an. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt 2.246.767 Straftaten registriert. Davon entfielen 923.269 Fälle auf Tatverdächtige ohne deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil von etwa 41 % entspricht. Für das Jahr 2024 lagen die Gesamtzahlen bei 2.184.834 Straftaten, wobei der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auf 41,8 % anstieg.

Nun schauen wir uns als Zweites die Sexualdelikte insgesamt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 10.295 Tatverdächtige im Bereich der Sexualdelikte erfasst. Davon waren 6.461 Tatverdächtige deutscher Staatsangehörigkeit und 3.834 Tatverdächtige ohne deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil von etwa 37 % für nichtdeutsche Tatverdächtige entspricht. Für 2024 liegen derzeit keine vollständigen Zahlen vor.

Und zum Schluss die Gruppenvergewaltigungen. Im Jahr 2023 wurden 761 Fälle von Gruppenvergewaltigungen registriert. Die Anzahl der Tatverdächtigen in diesen Fällen belief sich auf 990 Personen, von denen 520 Tatverdächtige deutscher und 470 Tatverdächtige nichtdeutscher Staatsangehörigkeit waren. Dies entspricht einem Anteil von etwa 47,5 % nichtdeutscher Tatverdächtiger. Für 2024 liegen derzeit keine vollständigen Zahlen vor.

Quellenangaben:

Es ist für mich unverständlich, dass diese Debatte derzeit auf einer vollkommen falschen Metaebene geführt wird, die Fakten und Realität ausblendet. Viele öffentliche Gestalten, die schon viele ihrer Felle haben davonschwimmen sehen, nutzen diese Gelegenheit unverschämt dafür, sich wieder ins Rampenlicht zu setzen. Das ist angesichts der vorliegenden Zahlen eine Schande.

Und die Politik reagiert darauf reflexartig mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und selbsterfundenen Skandalen und Skandälchen. Was nicht sein darf, das darf nicht sein, und man fabriziert eine Debatte, die nicht nur die Politik spaltet, sondern die gesamte Gesellschaft. Die Politik hat die Chance vergeudet, viele ihrer ehemaligen Stammwähler zurückzuholen. Durch ihr unrühmliches und kindergartenhaftes Verhalten treibt sie ihre Wähler zu den politischen Rändern, um sich dann in Tagungen zu fragen, wie man diesen extremen Rändern entgegnen kann.

Viele Regeln und Vorgaben kommen von der EU oder von Deutschland. Berufe und Institutionen dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen ausgeübt beziehungsweise gegründet und betrieben werden. Nicht jeder darf sich Arzt nennen, sondern man muss erst studieren und promovieren. Aber Politiker kann jeder werden, obwohl es um die Zukunft eines ganzen Landes geht. Wir haben eines der größten Parlamente weltweit und sind nicht einmal in der Lage, Probleme beim Namen zu nennen, geschweige denn, sie zu lösen.

Wenn man all das betrachtet, drängt sich eine zentrale Erkenntnis auf: Wir brauchen wieder eine vernünftige Diskussionskultur, die nicht von Angst oder ideologischen Lagerdenken bestimmt wird. Wir müssen lernen, wieder fair zuzuhören, andere Meinungen ernst zu nehmen und die Realität beim Namen zu nennen – auch wenn sie unbequem ist.

Es geht nicht darum, Schuldige zu suchen oder Menschen vorschnell in Schubladen zu stecken, sondern darum, Probleme offen zu benennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Perspektive ohne Angst vor gesellschaftlicher Ächtung zu äußern. Selbstzensur darf nicht länger die Norm sein, wenn wir eine funktionierende Gesellschaft erhalten wollen.

Ich lade deshalb alle Leser ein, sich auf einen ehrlichen Dialog einzulassen: Fragen zu stellen, zuzuhören, Fakten zu prüfen und Argumente sachlich auszutauschen. Nur so entsteht die Grundlage für eine Gesellschaft, die Respekt, Vernunft und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt – statt Polarisierung, Verdrängung und Angst.

Wir müssen den Mut haben, wieder offen zu reden, Missstände zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, ohne dass jemand befürchten muss, wegen seiner Meinung ins Abseits gestellt zu werden. Denn eine Gesellschaft, die das nicht kann, gefährdet langfristig genau das, was wir alle schätzen: Freiheit, Sicherheit und Zusammenhalt.

 

René Ketterer

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Von Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
mit ausgewählten Beiträgen von Prof. Dr. iur. Klaus Meßerschmidt
 

Nicht nur der „einfache“ Bürger hegt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch akademische, wissenschaftliche und juristische Vertreter unserer Gesellschaft.

Ein prominentes Beispiel dieser Bedenkenträger ist Dr. iur. utr. Frank Hennecke, geboren 1943 in Wertheim am Main.



Steckbrief:

Frank Hennecke
geb. 1943 in Wertheim am Main
67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15

Dr. iur. utr. (Universität Heidelberg)

Berufstätigkeit in der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1971 – 2008, zuletzt als Leitender Ministerialrat
Ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Konstanz, Mainz, Kaiserslautern, Trier und Speyer
Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Schul-, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie zur Rechtsgeschichte

Gründe für die „Streitschrift“ gegen die Rundfunkabgabe:
keine persönlichen Interessen, allein Eintreten für rechtsstaatliche Verhältnisse

Frank Hennecke
20.02.2021

 Hennecke schreibt:

Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.

Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.

Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.

Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.

Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.

Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!

Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.

Frank Hennecke

Bezug der Streitschrift zum Selbstkostenpreis von 10€/Stück incl. Versand innerhalb Deutschlands

Dr. Frank Hennecke
Herzogstraße 15
D-67061 Ludwigshafen am Rhein
FrankHennecke{at}}gmx{dot}net
 
In absehbarer Zeit auch über Bibliotheken

Weitere Informationen über Frank Hennecke

Frank Hennecke (Wikipedia)

sowie u.a. auch Auftritte in diesen Sendungen/Videos:

SWR, 29.11.2017, 22h
„mal ehrlich... wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“
(Dr. Hennecke ab ca. Minute 30)
Video aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an SWR erforderlich – oder web-Suche,
welche u.a. diesen ca. 3-minütigen Ausschnitt mit Dr. Hennecke liefert unter

Zudem auch in der Sondersendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur mündlichen Verhandlung des BVerfG am 16.05.2018. Jedoch auch hier: Videos aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich – oder web-Suche, welche u.a. diesen Fund liefert:

Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal – Andorfer Greulich & Prochaska
Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist

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Wir freuen uns sehr, über einen weiteren Erfolg vom Rechtsanwalt Thorsten Bölck gegen das Fordern nicht existenter und frei erfundener sogenannter „Vollstreckungsgebühren“ im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.

Daher gleich ein Aufruf an alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden bzw. befanden: Man kann und man sollte sich auch zur Wehr setzen. Es ist schon schlimm genug, einen nicht bestellten, unnötigen und aufgeblähten Rundfunk durch Zwang finanzieren zu müssen, dass man zusätzlich durch erfundene „Vollstreckungsgebühren“ die Stadtkassen füllt!

Anlässlich einer Vollstreckung für den NDR erstellte die Stadt Aurich am 8. Juli 2021 eine an einen Bürger der Stadt gerichtete Vollstreckungsankündigung. In dieser ist neben der Forderungsbezeichnung „Rundfunkbeitrag“ auch „Vollstreckungsgebühr“ mit einem Betrag von 38 € genannt.

„Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht. Es ist quasi eine Erfindung der Stadt Aurich, um sich mit einer nicht existierenden Gebühr auf Kosten der Bürger ungerechtfertigt zu bereichern.

Die gesetzlich existierenden Gebühren sind in der niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung aufgeführt. „Vollstreckungsgebühr“ ist dort nicht genannt.

Der betroffene Bürger wandte sich deswegen an Rechtsanwalt Thorsten Bölck, um sich gegenüber der Stadt Aurich vertreten zu lassen, da diese von ihm eine nicht existente Gebühr fordert.

Rechtsanwalt Thorsten Bölck forderte am 26. Juli 2021 von der Stadt Aurich das Unterlassen der Vollstreckung wegen „Vollstreckungsgebühr“, da die Stadt Aurich nur Gebührenforderungen vollstrecken darf, die es gesetzlich gibt und sie keine gesetzlich nicht existenten Gebühren vollstrecken darf. Die Stadt Aurich bestätigte mit E-Mail vom 12. August 2021, keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen „Vollstreckungsgebühr“ durchzuführen.

Dem betroffenen Bürger sind für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Thorsten Bölck Kosten über 90,96 € entstanden. Diese 90,96 € wurden von der Stadt Aurich als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung gefordert. Die Stadt Aurich hat ihre Amtspflicht zu gesetzmäßigem Behördenhandeln verletzt, indem sie eine gesetzlich nicht existente „Vollstreckungsgebühr“ forderte. Die Stadt Aurich zahlte den geforderten Schadensersatz – ein erfreuliches Ergebnis für den betroffenen Bürger.

Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt:

Nachtrag (03.09.2021 21:35 Uhr)

Zu diesem Thema hat mich mehrmals dieselbe Frage erreicht:

„Gilt das auch in anderen Bundesländern?“

Ich habe Herrn Bölck danach gefragt und von ihm folgende Antwort erhalten:

Zitat von Thorsten Bölck

Den Begriff „Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht, weil er viel zu unpräzise ist und die Vollstreckung nur der Oberbegriff für alle gesetzlich zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen ist.

Man muss jede landesrechtliche Regelung individuell betrachten.

Hierzu 2 Beispiele:

Darüber hinaus schreibt Herr Bölck noch folgendes (beigelegtes Schreiben darf ich veröffentlichen):

Zitat von Thorsten Bölck

Nach § 11 VO VwVG NRW wird eine Pfändungsgebühr nicht erhoben, wenn eine Vollstreckungsankündigung erstellt wird. Für das Erstellen von Vollstreckungsankündigungen darf die Stadt Meinerzhagen keine Pfändungsgebühr fordern – sie tut es trotzdem und begeht dadurch eine Amtspflicht Verletzung
Zitat der Stadt Meinerzhagen
 
Auskunft gemäß §§ 4 und 5 des Informationsfreiheitsgesetz NRW I.Z.: 152/20

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bölck,

mit Schreiben vom 23.01.2021, eingegangen per E-Mail mit selben Datum, baten Sie gemäß § 4 IFG NRW um Mitteilung, in wie vielen Fällen die Stadt Meinerzhagen in 2020 für das Erstellen einer Vollstreckungsankündigung eine Pfändungsgebühr gefordert hat und zwar durch Nennung einer solchen in der Vollstreckungsankündigung.

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Meinerzhagen im Jahre 2020 insgesamt 1.053 Vollstreckungsankündigungen mit einer Pfändungsgebühr erlassen hat.

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nosignal

Der WDR, die zweitgrößte Sendeanstalt Europas, geht mit allen Mitteln gegen Bürger vor, die den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ (besser bekannt als GEZ-Gebühr) verweigern. Unter anderem lässt er von den Städten Kontopfändungen vornehmen, um säumige Beiträge einzutreiben. Ein mächtiger Apparat gegen den einzelnen Bürger als letztes und schwächtes Glied in der Kette.

Aber nicht alles, was sich dieser Apparat leistet, kann durchgesetzt werden, wenn man sich zu helfen weiß. Mit Hilfe des bekannten Rechtsanwalts Thorsten Bölck konnte eine Kontopfändung in Köln erfolgreich abgewendet werden.

Aufgrund von einem Bürger geschuldeter „Rundfunkbeiträge“ hatte die Stadt Kerpen am 22.6.2021 auf Veranlassung des WDR dessen Forderungen gegenüber der Kreissparkasse Köln als Drittschuldner gepfändet.

In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen keinen zu vollstreckenden Leistungsbescheid genannt, so dass davon ausgegangen werden musste, dass es einen solchen nicht gibt und somit die Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 6 (1) Nr. 1 VwVG nicht vorliegt.

In ihrer Forderungsaufstellung hat die Stadt Kerpen neben anderen Forderungen u. a. gesetzlich nichtexistierende „Vollstreckungsgebühren“ mit 21€ genannt – eine reine „Erfindung“, da es keine Rechtsnorm gibt, die zur Zahlung von „Vollstreckungsgebühren“ verpflichtet.

In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann. Dass muss sie aber nach § 40 (1) VwVG NRW tun, wenn sie vom Drittschuldner Zahlung verlangt. Die Stadt Kerpen hat von der Kreissparkasse Köln Zahlung verlangt, indem sie diese aufgefordert hat, den in der Pfändungsverfügung genannten Betrag an sie zu zahlen. Die Stadt Kerpen durfte die Kreissparkasse Köln aber nicht zur Zahlung auffordern, weil sie nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann.

Aus diesen drei Gründen ist die Pfändungsverfügung rechtswidrig.

Gegen die Pfändungsverfügung wurde Widerspruch eingelegt. Außerdem wurde beim Verwaltungsgericht Köln (6 L 1284/21) ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Zur Begründung wurden die drei hier genannten Gründe angeführt.

Aufgrund dieser Begründung für den Widerspruch und für den Antrag an das Verwaltungsgericht Köln hob die Stadt Kerpen ihre Pfändungsverfügung auf und erklärte gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, dass sie die Kosten des Verfahrens trägt.

Somit steht fest, dass die Pfändungsverfügung rechtswidrig war.

Natürlich ist es erfreulich, wenn man einen kleinen Etappensieg erlangt, es bleibt jedoch ein fader Beigeschmack. Man fragt sich, warum man im 21. Jahrhundert ein Mammutsystem finanzieren muss, welches seit Jahrzehnten nicht mehr benötigt wird – zumindest in dieser Größe? Wie viele Bürger wissen sich nicht zu wehren und werden gesetzwidrig gepfändet und mit nichtexistierenden Gebühren belegt? Es ist eigentlich egal, wohin man schaut, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einer finanziellen und gesellschaftlichen Belastung geworden und muss radikal auf das notwendigste reduziert werden.

Dennoch freuen wir uns über diesen Sieg und wir hoffen, dass viele sich gegen diese gesetzwidrigen Praktiken zur Wehr setzen.

Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt: Pfändungsverfügung, Antrag an das Verwaltungsgericht und Erlassungserklärung der Stadt Kerpen:

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Ich bin erschüttert. Denjenigen, die die Demos am 4. Januar 2020 in Köln verfolgt haben, wird es nicht verborgen geblieben sein, wie erschreckend die Szenen in Köln waren. Worum ging es? Nun erst um eine Demo gegen den Rundfunkbeitragszwang und die Verhöhnung der älteren Generation durch das Umweltsau-Oma-Lied des WDR-Kinderchors. Also eine demokratisch legitime Angelegenheit.

Fast die gesamte mediale Landschaft, angeführt durch die öffentlich-rechtlichen Sender, hatte bereits im Voraus die Demo gegen den Rundfunkbeitragszwang als vom rechten politischen Rand organisiert, abgestempelt, ja sogar von Rechtsextremen war die Rede. Im gleichen Atemzug wurden die Gegendemos, zu denen von linken Organisationen, den Gewerkschaften und den Kölner Grünen aufgerufen wurde, als demokratischer Widerstand hochgepusht.

Allein das ist schon bedenklich genug, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk treibt damit einen tiefen Keil durch die Gesellschaft, indem er alles, was ihm in die quere kommen kann, als rechts diffamiert. Gleichzeitig mobilisiert er das ihm nahestehende politische und ideologische Lager gegen Andersdenkende.

Jede Meinung, jeder Andersdenkende, alles was dem Mainstream nicht folgt, ist rechts, gefährlich, schadet der Demokratie und muss mit aller Härte bekämpft werden! Das ist die ewige Botschaft.

Nun was wurde heute bekämpft? Ich sah niemanden mit einem Hackenkreuz. Ich sah niemanden mit Springerstiefeln. Ich sah keine schwarzgekleideten Glatzköpfe, die doofen Parolen brüllten. Ich sah aber Omas und Opas neben jungen Leuten mit gelben Westen. Ich sah auch Mütter und Väter, die mit selbstgebastelten Plakaten gegen nichts anders als die „GEZ“ eher still protestierten. Ich hörte einige Reden von Leuten, die sich im letzten Abschnitt ihres Lebens befinden und bereits eine ganze Lebensleistung hinter sich haben – diese Leute haben mit ihrer Arbeit und mit ihrem Fleiß dieses Land zu dem gemacht, wovon heute viele zerren, insbesondere die jüngere Generation.

Auf der anderen Seite die Gegendemos gegen rechts. Ununterbrochenes Gebrüll wie z. B. „Nazis raus“ usw. Diese Menschenmenge, die sich aufgemacht und versammelt hatte, unser demokratisches System von den rechten Nazis zu retten, schreckte vor Gewalt nicht ab. Die Polizei musste die friedlichen Demoteilnehmer (Opas, Omis, Mütter, Väter, gelbe Westen usw.) mit einem großen Aufgebot an Polizisten von der Domplatte zum WDR-Gebäude zu ihrer Sicherheit, fast hermetisch von einer Menschenmasse (man könnte von einem Mob sprechen) abgeriegelt, geleiten. Ohne Polizei würden wir heute von einer Hetzjagd berichten.

Angekommen beim WDR, ca. 90 Minuten vor beginn der zweiten Demo direkt vor dem WDR-Gebäude, musste die Polizei alle Zugänge mit Absperrungen, Polizeifahrzeugen und einem gewaltigen Aufgebot an Polizeibeamten abriegeln. Niemand konnte rein oder raus, denn die Gegendemonstranten hatten alle Nebenstraßen besetzt. Damit konnten viele GEZ-Gegner, die an dieser für 14 Uhr angesetzte Demo vor dem WDR-Gebäude teilnehmen wollten, zu ihr nicht gelangen. Alle anderen, die von der Polizei geleitet wurden, waren eingekesselt. Deutschland 2020!

Ja, ich bin erschüttert! Nach hundert Jahren – wir haben die Zwanziger – scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Ein schwarzer Tag für Freiheit und Demokratie.

Ein endgültiges Fazit möchte ich an dieser Stelle nicht ziehen. Das überlasse ich anderen. Ich hoffe jedoch sehr, dass diese Zeilen nicht in den Tiefen des Internets verschwinden und den einen oder anderen Entscheider erreichen, um diese zum Nachdenken anzuregen.

Diskussion im Forum: Frühstücksparty gegen den Rundfunkbeitragszwang und für die Umweltsau-Oma

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Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist und wir auf dem richtigen Weg sind.

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