Im Ausschussprotokoll APr 15/177 des Haupt- und Medienausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages vom 07.04.2011 finden sich sehr seltsame Blüten, die eindrucksvoll die Sichtweise derer zeigen, die uns – das Volk – angeblich vertreten sollten.

Wir empfehlen die Lektüre des 45-seitigen Dokumentes, damit der Leser sich seine eigene Meinung über die Art und Weise der Entscheidungsfindung im Namen des Volkes – das sind nun die von uns gewählten Vertreter – bilden kann. Wir versprechen Ihnen, Sie werden die eine oder andere Argumentation als „sehr bemerkenswert“ empfinden und andere werden aus dem Staunen nicht mehr herauskommen.

Eine Passage, welche Sie in den Seiten 12 und 13 finden, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten (Ausschussprotokoll herunterladen External link):


Hans Buchholz (GEZ): Ich danke ebenfalls für die Möglichkeit, zu einigen Fragen der Umsetzung des neuen Beitragsmodells Stellung zu nehmen. – Die Frage an die GEZ lautete, inwiefern wir uns planerisch darauf eingestellt haben, die Vorschläge aus dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umzusetzen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine sehr mächtige Reform hinsichtlich der sich daran anknüpfenden Arbeitsschritte handelt. Ich will Sie deshalb zunächst allgemein darüber informieren, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine gemeinsame Expertengruppe einberufen haben, die insgesamt das Prinzip des Gebühren- bzw. Beitragseinzugs auf den Prüfstand stellt. In dieser Expertengruppe sind mehrere Projekte gebildet worden. Eines der mächtigen Projekte ist das der Aufgabenerfüllung der zukünftigen GEZ, die dann sicher auch einen neuen Namen haben wird, weil es dann ja keine Gebühren mehr, sondern einen Beitrag einzuziehen gilt.

Hierzu sind im Gesetz eine Reihe vorlaufender Aufgaben vorgegeben. Das beginnt zum 1. Januar 2012, wenn die Klärungen aus dem Staatsvertrag hinsichtlich der Veränderungen im gewerblichen Bereich angegangen werden müssen. Dazu haben wir ein umfangreiches Projekt aufgesetzt, das die gesamte Durchdringung unseres heutigen Teilnehmerkontenbestandes beinhaltet. Danach wird es so sein, dass wir etwa 2,8 Millionen Firmen in Deutschland anschreiben, um herauszufinden, wie viele Mitarbeiter die Firmen beschäftigen, wie viele Pkw und Betriebsstätten angerechnet werden, um dann im Laufe des Jahres 2012 die Beitragsbescheide für diese 2,8 Millionen Firmen fertigzustellen.

Darüber hinaus sind etwa 800.000 Verhältnisse der aus gesundheitlichen Gründen befreiten Teilnehmer zu klären, die nach dem neuen Staatsvertrag mit einer Drittelgebühr belastet werden. Wir gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel davon betroffen sind, dass das übrige Drittel auch zukünftig aus sonstigen Gründen befreit werden kann.

Schließlich müssen etwa 1,5 Millionen Schreiben zur Klärung der bestehenden Mehrfachgebührenpflichten bearbeitet werden.

Ein wesentlicher Arbeitsschritt wird auch die Klärung von etwa 2,3 Millionen Teilnehmerkontenverhältnissen „Nur-Hörfunk“ oder „Neuartige Gebührentatbestände“ sein, die nach dem neuen Modell voll beitragspflichtig werden. Ein Großteil dieses Bereiches entfällt auf Mehrfachgebührentatbestände, die zukünftig nicht mehr relevant sind.

Schließlich wird eine gewaltige Herausforderung der einmalige Datenabgleich sein, wofür der GEZ etwa 69 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter Deutschlands – die unter 18-Jährigen werden nicht einbezogen – zu einem Stichtag zur Verfügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass hier weitere 23 Millionen Briefe zu verschicken sind.

Aus diesem Potenzial müssen vor allem die Vorgaben der Ministerpräsidenten berücksichtigt werden. Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um 1% zu steigern. Das ist in den Reformberechnungen als Vorgabe der Ministerpräsidenten berücksichtigt. Darüber hinaus ist berücksichtigt, dass von den heute ruhenden Teilnehmerkonten ein Großteil in den zahlenden Bestand überführt wird.

All diese Maßnahmen werden als Vorlauf im Jahr 2012 starten. Der einmalige Datenabgleich wird voraussichtlich ab März 2013 in einem einjährigen Klärungsverfahren durchgeführt.

Wir haben das Ganze planerisch vorbereitet, sind in der IT-technischen Umsetzung, in der Abstimmung mit den Landesrundfunkanstalten. Auf diese Bewertungsschritte stützen sich jedenfalls die Berechnungen, die von der GEZ gemacht worden sind. Ab 2013 wird es zu einer Umkehr der negativen Entwicklung, die sich aus der Verweigerung ergeben hat, kommen, was zu einer Stabilisierung der Erträge führen wird.

Bestandteil dieser Planüberlegungen ist auch die Vorgabe, ca. 400.000 zusätzliche Betriebe und ca. 200.000 zusätzliche Kraftfahrzeuge in den Bestand zu heben. Das sind Eckdaten, die auch Gegenstand der Berechnungen sind, die von der KEF und anderen geprüft worden sind.

Diskutieren Sie über dieses Thema in unserem Forum mit. External link