Bernd Höcker, der wohl berühmteste Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen und ab 2013 geplanten Form und Größe, hat in seinem mittlerweile legendären Blog auf seiner Internetseite einen offenen Brief an Frau Angela Merkel, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und Bundesvorsitzende der CDU, geschrieben.
Anmerkung: Auf den Seiten Seite 1 und Seite 2 (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes) findet eine sehr interessante Diskussion statt. Hier hat jeder von uns die Möglichkeit, seine Meinung über dieses Thema zum Ausdruck zu bringen. Machen Sie mit und teilen Sie Frau Merkel Ihre Meinung mit!
Der Brief, der an einigen Stellen – für Kenner des Herrn Höcker auch verständlich – etwas emotionell wirkt, spricht viele wichtige Themen an, die sich mit der Problematik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen.
Er beginnt mit der Frage der Pauschalierung bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und fragt Angela Merkel, warum sich jeder in der Republik an dessen Finanzierung beteiligen muss – auch diejenigen, die keine Geräte besitzen oder das monopolistische System ablehnen.
Mich interessiert das auch, aber bereits jetzt erahne ich die Antwort auf diese Frage und ich bin mir sicher, dass diese das Wort „Solidarität“ oder eine rhetorische Passage, die diesen Begriff umschreibt, enthalten wird. – Hier frage ich mich, warum Radiohören und Fernsehen im 21. Jahrhundert einem nicht näher definierten Solidaritätsprinzip unterliegen muss? Und wenn, in der jetzigen Größe?
An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken, dass ich ein Thema vermisst habe: Obwohl jeder Haushalt zu einer Zwangsabgabe per Gesetz verpflichtet wird, muss die Wirtschaft trotzdem Rundfunkgebühren bezahlen. Warum, wenn jeder bereits über die Haushaltsabgabe bezahlt? Die dadurch entstandenen Mehrkosten wird die Wirtschaft an den Konsumenten weitergeben und so wird jeder von uns erneut belastet – Bei jährlichen Einnahmen von über 8 Milliarden EUR, wir jeder Bundesbürger statistisch betrachtet mit ca. 100 EUR/Jahr belastet, bei 9 Milliarden steigt die Belastung auf 110 EUR/Jahr. Demnach zahlt ein 4-Personenhaushalt direkt und indirekt über 400 EUR/Jahr.
Nun fragt Herr Höcker Frau Merkel, warum keine offene Diskussion über den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk stattfindet und stattdessen eine möglichst perfekte totalitäre Lösung erarbeitet wurde, die den Menschen jegliche Flucht aus dem System unmöglich macht. Herr Höcker schreibt dazu: „Symbolisch entspricht diese Lösung der früheren Berliner Mauer, welche unzufriedene DDR-Bürger von einer Flucht abhalten sollte.“ – Ein Vergleich der uns allen vor Augen führt, wie perfide die verabschiedete Haushaltsabgabe ab 2013 ist: Obwohl der Bürger nie gefragt wurde, beschloss die Politik etwas über seinen Kopf hinweg, die jeden einzelnen von uns betrifft und zu einer Zwangsabgabe führt. Die Politik sagt lapidarisch dazu, dass dies gut, solidarisch und notwendig sei. Also das Volk wird ohne Mitspracherecht zu etwas gezwungen, ohne dass es sich dagegen wehren kann – das ist ebenfalls eine Mauer und so ist der Vergleich von Herrn Höcker leider zutreffend.
Herr Höcker geht auf den Begriff „Solidaritätsprinzip“ mit einem hervorragenden Beispiel ein: Während für viele die Rundfunkgebühr von ca. 18 EUR im Monat finanziell zu verkraften ist, stellt diese für Geringverdiener einen tiefen Einschnitt in deren Entscheidungsfreiheit dar, wie diese ihre mediale Bedürfnisse abdecken wollen. Bereits durch die Zwangsabgabe ist das gesamte Medienbudget großer Teile der Bevölkerung aufgebraucht – Finanzielle Mittel für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, CDs usw. sind dadurch nicht mehr vorhanden. Herr Höcker schreibt dazu, dass Geringverdiener ihre medialen Bedürfnisse allein durch Zwangsfunk abdecken müssten, wobei eine drohende geistige Verkümmerung die Konsequenz sei. Diese Meinung teile ich uneingeschränkt und es wundert mich sehr, dass gerade in Deutschland große Teile der Bevölkerung zum einheitlichen Medienkonsum getrieben werden.
Im weiteren Verlauf erklärt Herr Höcker klar und unmissverständlich, wie übermäßig hoch die Gehälter und Gagen der Leute sind, die durch Zwangsgebühren finanziert werden. Er macht keinen Halt vor dem Gehalt unserer Bundeskanzlerin und vergleicht dieses mit den Gehältern, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt werden. Eindrucksvoll sind seine Beispiele und Vergleiche, die uns allen zeigen, worum es eigentlich geht – nur und ausschließlich um Geld! Dabei ist mir das Beispiel mit Moderator Günther Jauch besonders in Erinnerung geblieben: In einer 60-Minuten-Sendung hat er mehr verdient, als die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in einem ganzen Jahr!
An dieser Stelle fällt etwas schwer, die Konzentration für die weiteren Themen aufzubringen, die Herr Höcker in seinem offenen Brief an Frau Angela Merkel anspricht. Zu eindrucksvoll sind die von ihm präsentierten Zahlen und die Verwendung des durch Zwangsgebühren eingetriebenen Geldes. Trotzdem sind diese Themen wichtig und sollten daher entsprechend behandelt werden.
Herr Höcker spricht den Ausbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einem „Monopolrundfunk“ an – 23 Fernseh- und 77 Radiosender sind der beste Beweis dafür. Er stellt sich die berechtiget Frage, warum es bei den Verlagen funktioniert, ohne dass es ein durch Zwangsgebühren finanziertes paralleles öffentlich-rechtliches Verlagswesen gibt. Auch hier meine volle Zustimmung, denn obwohl die Verlage ohne staatliche Zuschüsse sich selbst finanzieren müssen, sind sie in der Lage, das ganze Spektrum abzudecken, ohne dass man ihnen vorwerfen könnte, nur die sogenannten untersten Schichten mit kulturell niedrigen Angeboten zu bedienen. Ich spreche das an, weil viele die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der angeblichen Programmqualität zu begründen versuchen – die Privaten seien etwas nur für die sogenannte „Unterschicht“.
Es wird sich immer etwas Qualität finden lassen, wenn man insgesamt über 100 Sender verfügt. Die Kosten dafür sind aber exorbitant. Daraus abzuleiten, dass die Privaten nur ein minderwertiges Programm anböten, ist aber falsch – Ihnen bleibt oft keine andere Wahl, Formate zu versuchen, die das Publikum anlocken, da andere weniger lukrative Formate bereits durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeboten werden. Gäbe es aber keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk – zumindest nicht in der jetzigen Form und Größe –, würde die Kraft des Marktes für ein vernünftiges, gutes und breites Angebot sorgen, so wie es bei den Druckmedien der Fall ist. Und sollte es doch zu Fehlentwicklungen kommen, so könnten Politik und Gremien durch vernünftige und intelligente Gesetzgebung und Richtlinien für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen.
Ein weiteres Thema, welches Herr Höcker anspricht, ist die Definition der Wohnung. Dieses Thema ist insofern wichtig, dass es die Grundlage für die zukünftige Gebührenerhöhung darstellt. Das wird sicherlich ab 2013 viele Gerichte beschäftigen, da Ferienwohnungen, Zweitwohnungen, leerstehende Wohnungen, Gartenlauben, Wohnwagen usw. zu einer Gebührenpflicht führen werden, wodurch viele Menschen mehrfachbelastet werden.
In Verbindung mit der Wohnung spricht Herr Höcker das Datenschutzproblem ab 2013 an: Vermieter werden per Gesetz verpflichtet, ihre Mieter anzuzeigen. Hier richten sich meine Nackenhaare auf, denn das Verhältnis von Mietern und Vermietern wird künstlich angespannt. Gerade in Deutschland mit unserer Geschichte, stößt das nicht nur sehr unangenehm auf, sondern stellt eine Zumutung dar, die auch ab 2013 viele Gerichte beschäftigen wird.
Vielen ist es nicht bewusst, dass ab 2013 durch die Einführung der Haushaltspauschale die größte Meldestelle der Republik entsteht. Nicht einmal alle Einwohnermeldeämter zusammen werden so viele Daten über uns gespeichert haben. Das geht entschieden zu weit, denn man sollte den Grund immer vor Augen halten: Alles fürs zwangsweise Fernsehen und Radiohören!
Den gesamten offenen Brief finden sie hier: http://www.gez-abschaffen.de/Merkel-Nurtext.htm
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