Unwissenheit, falscher Stolz und Bequemlichkeit bilden den Schlüssel zum Erfolg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung.
Die Unwissenheit der Bevölkerung über das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung muss mit allen Mitteln bekämpft werden, denn nur Wissen ist Macht und nur mit der notwendigen Macht kann ein Systemwechsel herbeigeführt werden.
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Jeder von uns kann dazu beitragen, diese Unwissenheit effektiv zu bekämpfen. Dazu ein Beispiel:
Nicht wenige sagen, sie leben am Existenzminimum bzw. sogar unter der Grundsicherung, sind aber zu stolz, um die entsprechenden Schritte zu gehen oder wollen unabhängig vom Amt bleiben – vielleicht sind sie auch einfach nur überfordert. Andere erfüllen tatsächlich das im nachstehenden Link beschriebene Beispiel „Grund: 440 (Überschreitung der Bedarfsgrenze)“.
Nachstehender Link zeigt Ihnen das Formular „Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“ . Beachten Sie bitte stets die Spalte „Vorzulegende Unterlagen“ – werden diese nicht vollständig eingereicht, so führt das – soweit uns aus vielen Fällen bekannt – unweigerlich zu einer Ablehnung des Antrags.
Ein formloser Antrag wegen Härtefall, indem jemand einfach „seine Hosen runterlässt“, ohne die bereits angesprochenen vorzulegende Unterlagen, wird abgelehnt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lässt beim Thema Rundfunkbeitrag keinerlei Ermessensspielräume zu. Entweder „Ja“ oder „Nein“, wobei nach jedem Grund für ein „Nein“ weitaus besser recherchiert wird als nach einem einfachen „Ja“.
Die Dunkelziffer derer, die zahlen, aber nicht zahlen müssten, ist meiner Meinung nach hoch. Besonders die ältere Generation, die schon Rente bezieht. Aber auch viele andere Menschen kann es betreffen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zusammen mit der Politik hat es sehr gut verstanden, die Verträge so zu zurren, dass „immer“ ein Bescheid der „Behörde Sozialamt“ vorgelegt werden muss. Die Hemmschwelle, diese Bescheide anzufordern, ist aber für viele aus unterschiedlichsten Gründen sehr hoch. Auch wenn jemand gar keine Leistung vom „Amt“ erhalten will, so muss er trotzdem zunächst alle Formulare ausfüllen, um einen Bescheid zu bekommen.
Trotzdem ist Hilfe möglich. Sie schaffen es nur nicht alleine. Ist das aber schlimm? Nein! Wenn Sie es sagen, ist es ehrlich. Wenn man aber sich ansieht, welche Formulare mit welchen Daten ausgefüllt werden müssen, um Grundsicherung im Alter zu beantragen, nur um einen Bescheid zu bekommen, aber auf die Leistung als solches verzichten will, darf sich gerne die Formulare hier ansehen:
Formulare (Berlin): http://www.berlin.de/sen/soziales/downloads/formulare/
Antrag auf Grundsicherung im Alter (Berlin): http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?143449
Ich erlaube mir an dieser Stelle eine Zwischenfrage zu stellen: Warum eigentlich sollte man auf die einem zustehende Grundsicherung im Alter verzichten wollen, wenn man sein ganzes Leben lang geschuftet hat?
Dies sind nur einige Beispiele. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk rechnet genau damit, dass viele „diese“ Voraussetzungen bzw. „Vorzulegende Unterlagen“ nicht beibringen können bzw. wollen und mit folgenden oder ähnlichen Floskeln klein beigeben: »Da zahl ich lieber und hab‘ meine Ruhe.«, »Das bringt eh nichts, alleine schaffe ich das nie.« usw. – So fällt es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk leicht, diese Anträge abzulehnen.
Wenn alle wirklich das Geld vom Amt in Anspruch nehmen würden, die heute noch darauf verzichten, könnte man ebenso sagen: »Entschuldigung, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwingt mich dazu. Soll sich der Staat bei ihm beschweren.«
Wir müssen genau diesen Menschen helfen, für Aufklärung sorgen, sie unterstützen.
Allen die eventuell Hilfe suchen und die Kraft nicht alleine aufbringen, kann ich nachstehenden Links empfehlen:
Hier wird geholfen, direkt und vor Ort (wenn verfügbar), Begleitung zu Behörden, ARGE, Jobcenter etc. – für alle die es nicht alleine schaffen, ohne „warum“ zu fragen. Man sollte nur seine Problematik offen erläutern. Ich bin ebenfalls schon bei einigen mitgegangen (Alt und Jung). Dabei habe ich oft gesehen, wie hilflos und angsterfüllt Menschen sein können, wenn sie zum Amt gehen, obwohl es keinen Grund dafür gibt. Wir müssen den Schwachen helfen!
https://www.facebook.com/Wirgehenmit?ref=hl
Die oben aufgeführten Links sind für alldiejenigen geeignet, die Hilfe benötigen, aber auch für diejenigen, die selbst Hilfe anbieten möchten, indem Sie sich für ihren Wohnort eintragen lassen.
Alles rund um Thema Bafög gibt es als erste Infoseite diese hier zu nennen:
http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php
Diejenigen, die sich befreien lassen wollen, es aber alleine nicht schaffen, können in unserem Forum Hilfe finden. Der erste Schritt kann sein, Informationen im Forum zusammenzutragen, der nächste Schritt ist, vor Ort jemanden zu suchen, der einen begleiten und moralisch unterstützen kann.
Wichtig ist das gemeinsame Ziel: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Dazu gehört es auch, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die zu Unrecht erhaltenen Beiträge in Zukunft nicht weiter zukommen zu lassen. Zu Unrecht im Sinne des Ausnutzens der Situation und aufgezwungener Hürden auf Kosten der schwachen Bürger.
Zitate zu diesem Thema aus unterschiedlichen Quellen:
- Etwas zum Thema „Vollstreckungsbescheid“ oder zur „Ankündigung zur Vollstreckung“ – also den offiziellen Briefen der Vollstreckungsbehörde (Gemeinde usw.)
Wer wirklich bereits an dieser Stelle angelangt ist, muss (aus welchen Gründen auch immer) schon einiges im Vorfeld ignoriert haben. Aber auch hier muss gesagt werden: Es ist noch nicht alles verloren. Was dabei aber Gewiss falsch wäre, ist das Nichtreagieren. Daher zunächst zum Telefon greifen und die Nummer anrufen, die im Schreiben aufgeführt ist.
Vollstreckungsbeamte erfüllen nur einen Auftrag. Sie sind nicht die Landesrundfunkanstalt. Es sind Menschen, mit denen man reden kann. Dass Vollstreckungsbeamte einfach auf alles verzichten, darf auch nicht erwartet werden. Aber vielleicht ist es möglich, eine Lösung zu finden, die nicht zu Pfändungsversuchen usw. führen. Nicht davonlaufen, sondern sich dem Problem stellen, wenn nötig mit Hilfe von Dritten, die einen moralisch unterstützen.
- Schlagzeilen aus der jüngeren Vergangenheit
welt.de
Aus Scham, Millionen beantragen kein Hartz IV. Fast 5 Millionen Menschen beantragen keine Hartz IV Leistungen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten – alle müssten keine Zwangsbeiträge bezahlen.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article117582387/Fuenf-Millionen-verzichten-aus-Scham-auf-Hartz-IV.html
welt.de
Jede zweite Rente ist niedriger als Hartz IV
Seit Jahren warnen Sozialverbände vor zunehmender Altersarmut. Eine neue Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt nun, wie groß die Gefahr im Alter zu verarmen tatsächlich ist – sie alle müssten keine Zwangsbeiträge bezahlen.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article117004990/Jede-zweite-Rente-ist-niedriger-als-Hartz-IV.html
computerbild.de
Unwissenheit der Bürger ist ein Schlüssel zum Erfolg der Gebühreneinzugszentrale, so scheint es. Denn viele Menschen zahlen GEZ-Gebühren, obwohl sie das gar nicht müssten.
Quelle: http://www.computerbild.de/artikel/avf-Ratgeber-Kurse-TV-GEZ-Befreiung-Rundfunkgebuehren-8613875.html
- Nicht vergessen darf man auch folgenden Umstand:
Während Betriebsstätten nach §5 Abs 4 RBStV sich vorübergehend abmelden können, ist dies bei Wohnungen bzw. im privaten Bereich nicht möglich. – Die Rundfunkanstalten sehen dies als Einzelfälle an! Siehe Bericht Rechnung ohne Leistung oder das Thema im Forum: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6555.msg49480.html
Was ist aber mit u. a. folgenden Zielgruppen?
- Soldaten im Auslandseinsatz
- Rentner
- Geschäftsleute
- Monteure
- Angestellte auf einem Kreuzfahrtschiff
- Matrosen usw.
Sind diese Zielgruppen, die heute schon in der Praxis über einen Zeitraum von mehreren Monaten durchgehend an einem Stück im Ausland sind, alles Einzelfälle?
Dagegen sind nach §5 Abs 6 Satz 1 RBStV befreit:
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die Landesmedienanstalten oder die nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbietern
Warum? Öffentlich-rechtliche generieren auch Umsätze, auch jenseits der Einnahmen durch Rundfunkbeiträge. Dies ganz zu schweigen von den privaten Rundfunk- und Fernsehunternehmen. Die Landesmedienanstalten haben die Kontrolle der Privaten zur Aufgabe. – Wo liegt der Unterschied zur Stadt Köln, dem Unternehmen Rossmann und allen anderen, die bezahlen müssen?
-
Themen im Forum dazu
Infobroschüren für eventuelle Aufklärungsarbeiten innerhalb der Nachbarschaft, Freundes- , Verwandten-, Bekanntenkreis gibt es hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5609.0.html
Anmerkungen zu eventuell anfallende Kosten wenn jemand zum Verwaltungsgericht geht und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder Klage einreicht, gibt es hier:http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html
Wenn es zu große Zeitsprünge gibt zwischen dem Erstelldatum eines Briefes vom Absender und dem tatsächlichen Eintreffen beim Empfänger(Widerspruchsfrist zu kurz usw.): -
Weitere anonymisierte Bescheinigungen zur Vorlage
Wer noch andere anonymisierte Bescheinigungen zur Vorlage (außer Jobcenter) uns zur Verfügung stellen möchte, bitte uns über das Forum zukommen lassen.
Beispiel: Anonymisiertes Beispiel ALG II Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF und Deutschlandradio
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Wenn Sie weiter darüber diskutieren möchten: Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit.