"themob" – einer unserer Moderatoren im Forum – erzählt in diesem Artikel über seine eigenen Erfahrungen mit den Vorgehensweisen der Landesrundfunkanstalten und dem "Beitragsservice" – der Nachfolgeorganisation der GEZ – beim Versuch, ihre angeblichen Forderungen durchzusetzen und die vermeintlichen "Beitragsschuldner" unter Druck zu setzen.
Dieser Artikel ist ein Muss für jeden, der sich kritisch mit dem Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung auseinandersetzt.
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Briefe: Zahlungserinnerung – Zahlungsaufforderung – Androhung zur Zwangsvollstreckung – Mahnung usw. In vielen Briefen wird in den Textbausteinen vor entsprechenden Konsequenzen gewarnt mit teils rechtlich sehr fragwürdigen Behauptungen (vor allem ohne vorher erlassenen Verwaltungsakt, wie z. B. Beitragsbescheid).
Das amtliche Mahnverfahren über Amtsgericht betrifft in der Regel nicht den Rundfunkbeitrag.
Rein theoretisch kann die Landesrundfunkanstalt erst nach erfolglosem Versuch der Zwangsvollstreckung durch den offiziellen Weg (Vollstreckungsbeamte/Vollstreckungsbehörde der Gemeinde etc.) über das einbinden eines Inkassobüros oder Gerichtsvollziehers tätig werden, was erst hier eventuell zu einem Weg über Amtsgerichte führt. Das wäre allerdings die allerletzte Möglichkeit, dass es dazu kommt, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Kommt der Vollstreckungsbeamte beim angeblichen Schuldner zu dem Ergebnis, dass eine fruchtlose Pfändung vorliegt, geht diese Mitteilung an die Landesrundfunkanstalt. Natürlich werden in regelmäßigen Abständen die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, aber in der Regel hat der Schuldner erstmal zwei Jahre Ruhe. Ob die Landesrundfunkanstalt nun diese Forderung an ein Inkassobüro oder einen Gerichtsvollzieher übergibt, ist fraglich.
Unabhängig des hiesigen Themas sollte in der heutigen Zeit jeder sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, so ist zumindest der pfändungsfreie Betrag vor Zugriffen geschützt.
Autoren neuer Artikel im Forum (http://gez-boykott.de/Forum/index.php ) helfen sich selbst am besten, wenn sie kurz chronologisch den aktuellen Vorgang von Person A (in der dritten Person, ohne reale Personen- und/oder Ortsbezüge) beschreiben. Umso qualifizierter können Erfahrungsberichte anderer weiter helfen. Qualifiziertere Antworten könnten Ratsuchende ebenfalls bekommen, würden sie die betreffenden "Mahnungen" der hypothetischen Personen anonymisiert in das Forum hochladen und dazu erläutern, in welchem aktuellen Stadium sich die Personen befinden.
Nur wo Mahnung draufsteht, ist auch eine Mahnung drin. Siehe folgenden Forumsartikel:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51463.html#msg51463
Handelt es sich wirklich um eine "Mahnung"? Auf dem Brief steht das Wort "Mahnung"? Sind in den aufgelisteten Beträgen Mahngebühren als solche aufgeführt?
In welchem Stadium befinden sich die Personen?
Fall 1
Widerspruch auf Gebühren-/Beitragsbescheid eingelegt ABER keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragt – kein Widerspruchsbescheid bisher bekommen (Das einlegen eines Widerspruchs alleine beinhaltet keine aufschiebende Wirkung der Forderungsbeträge)
Möglichkeit durch die Landesrundfunkanstalt, die Vollstreckung weiter zu betreiben. Schriftlich bei der Landesrundfunkanstalt mit Bezug auf den Widerspruch vom (Datum) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu beantragen – (sollte dann innerhalb von 3 Monaten keine Reaktion durch die Landesrundfunkanstalt erfolgen, kann Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden). Sollte innerhalb der 3 Monate das Mahnverfahren weiter betrieben werden, besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht früher zu stellen.
Fall 2
Widerspruch auf Gebühren-/Beitragsbescheid eingelegt UND Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt – kein Widerspruchsbescheid bisher bekommen und keine Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Mahnung erhalten
Person A soll die Zeit nutzen und wegen der Mahnung den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen, bevor der gesetzte Termin verstrichen ist. Die Landesrundfunkanstalt nutzt die Zeit auch aus, nur auf Ihre eigene Art und Weise, wie unzählige Kommentare zum Thema beweisen.
Den Antrag inklusive aller vorhandenen Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc.) und kurzem chronologischem Sachverhalt mit Verweis auf die Anlagen in zweifacher Ausfertigung an das zuständige Verwaltungsgericht. Ich empfehle, nach Möglichkeit den Antrag persönlich beim zuständigen Verwaltungsgericht abzugeben und sich eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Alternativ kann auch jeder die Eingabe mündlich beim zuständigen Verwaltungsgericht machen, wäre aber von Vorteil, wenn alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Kopie mitgenommen werden.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass man damit zumindest die Zeit bekommt, die man benötigt, um in Ruhe die nächsten Schritte zu erarbeiten. Sollte ab dem Datum, welches in der Mahnung aufgeführt ist, sich wirklich jemand von der Vollstreckungsbehörde melden, soll Person A einfach eine Kopie des Antrags an das Verwaltungsgericht dort vorlegen und alles kurz erörtern, um so die Möglichkeit zu bekommen, den Vorgang auszusetzen, bis das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat.
Fall 3
Mangels Gebühren-/Beitragsbescheid noch kein Widerspruch eingelegt
Mir bisher noch nicht bekannt, dass in diesem Stadium schon jemand eine "Mahnung" bekommen hat - denn die "Mahnung" setzt einen entsprechenden Verwaltungsakt – Beitragsbescheid – voraus.
Fall 4
Keinerlei Widersprüche auf Beitragsbescheide eingelegt und auch sonst auf keine Schreiben reagiert
Vogel-Strauß-Politik – die schlechteste aller Situationen. Je nach wirtschaftlichen Möglichkeiten, offene Forderungen (nur die Beiträge, die zuvor per festgesetzten Verwaltungsakt – also Gebühren-/Beitragsbescheid – erlassen wurden) bezahlen. Ab dem nächsten Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und den Klageweg beschreiten. Im Stadium der Mahnung könnte der angebliche Schuldner auch eine Ratenzahlung mit der Landesrundfunkanstalt vereinbaren, um der angekündigten Vollstreckung zu entgehen. Sollte es bereits eine Kontaktaufnahme seitens der Vollstreckungsbehörde geben, sich einfach von Mensch zu Mensch mit diesem unterhalten. Die Vogel-Strauß-Politik würde alles nur viel schlimmer machen. Das betrifft nicht nur dieses Thema hier, sondern alles im Leben.
Dieser Forumsartikel kann vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51463.html#msg51463
Weiterführende Artikel im Forum zum Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Generell zum Thema Antrag auf Aussetzung der Vollziehung = Landesrundfunkanstalt = aufschiebende Wirkung bzw. Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz = Verwaltungsgericht = aufschiebende Wirkung
Es ist der einzige Weg, um aus "keine aufschiebende Wirkung" eine "aufschiebende Wirkung" zu erreichen, wenn alles gut geht.
Sollte schon Klage eingereicht und dem Antrag auf Aussetzung stattgegeben worden sein und es sich wirklich um eine Mahnung handeln, dann einfach in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Kenntnis- bzw. Stellungnahme an das zuständige Verwaltungsgericht unter Angabe des Aktenzeichens einreichen.
Für alle die mehr Zeit haben, aber schon länger als 3 Monate keine Reaktion von der Landesrundfunkanstalt auf den Widerspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekommen haben, wäre eine vorbeugende Möglichkeit, der Landesrundfunkanstalt mit einer letzten zweiwöchigen Fristsetzung eine qualifizierte Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzuringen, ansonsten würde man beim Verwaltungsgericht einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen. Die Gefahr ist groß, das bei all den unnützen Briefen ein wirklich relevantes Schreiben mal übersehen oder überlesen wird.
Die Vorgehensweise der Rundfunkanstalten ist klar. Sie versuchen mit entsprechenden Texten den säumigen Zahler unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder Ängste zu verbreiten. Was leider bei vielen funktioniert.
In der Vergangenheit haben etliche Landesrundfunkanstalten der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt, selten im ersten direkten Antrag an die Landesrundfunkanstalt, spätestens aber dann, wenn der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht eingereicht wird, stimmen sie oft zu (nicht immer). Hier gibt es wohl – wie so oft – sehr starke regionale Unterschiede. Von Bundesland zu Bundesland und Verwaltungsgericht zu Verwaltungsgericht.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz
Jeder sollte sich mit den §75 Satz 2 und §80 Abs.4 Satz 3 und Abs. 6 der VwGO auseinandersetzen. Die Links und Erläuterungen dazu gibt es hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5996.msg47299.html#msg47299
Aus dem Geschäftsbericht 2012 der GEZ gibt es interessante Zahlen zum Thema:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2461/GB2012.pdf
Die Institution in Köln nennt es Dienstleistungsprodukt, hier das Produkt: Erlangung rückständiger Forderungen auf Seite 15
Es gibt auch noch eine weitere interessante Vorgehensweise der Kölner Institution mit einer Inkassogesellschaft aus Mainz: Creditreform:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.html
Lohnt ebenfalls, sich durchzulesen, damit jeder die Taktik der Kölner bzw. der Landesrundfunkanstalten besser nachvollziehen kann.
Fazit
Auch die Landesrundfunkanstalten müssen sich an Gesetze und Vorgaben halten. Die meisten "Infobriefe" sind Einschüchterungsbriefe, der Versuch, den angeblichen Schuldner unter Druck zu setzen und Ängste zu schüren. Bei den Landesrundfunkanstalten oder den Kölnern regiert ein undurchsichtiges Chaos, da hilft es nicht, selbst in Chaos zu verfallen, sondern kühlen Kopf zu bewahren.
Wer seine eigenen Reaktionen sachlich überdenkt und chronologisch vorgeht, sich an die gesetzlichen Regelungen (Fristeinhaltung – Anträge – Widerspruch – Klage etc.) hält und sich vor allem über die Hintergründe informiert, hat eine ganz lange Zeit nichts zu befürchten, schon gar nicht eine Vollstreckung. Aber: Es muss reagiert werden – sonst darf sich niemand beschweren.
Zum Schluss – Thema Schufa
Davor haben viele Angst. Mir ist bisher noch kein Fall nachweislich bekannt, dass wegen einer Forderung im Zuge der VwGO und nachgelagerten Verwaltungsgesetzen zum Thema Rundfunkbeitrag ein Eintrag in der Schufa vorgenommen wurde. Sollte jemand gegenteiliges wissen, wäre ich dankbar, dies im Forum anonymisiert zu belegen (Schufa-Eintrag mit Erläuterungen dazu) und nicht einfach nur zu behaupten.
Tipp
Einfach mal die angebliche Anmeldung oder Anmeldebestätigung nach der Schufa Klausel durchsuchen. Oder die entsprechenden Rundfunkstaatsverträge oder Satzungen der Landesrundfunkanstalten. Ohne aufgeführte Schufa Klausel keine Mitteilung an die Schufa. Aber auch hier gilt, sich über die Hintergründe zu informieren und seine Rechte zu kennen zum Thema Schufa.
80% resultiert aus eigener Erfahrung, der Rest aus Recherche aus dem Internet und dem Forum, also keine wie auch immer geartete Rechtsberatung
Die Suchfunktion im Forum oder auch bei Google & Co können bei Entscheidungsfindungen helfen, dazu gehört es, sich aus seriösen Quellen zu informieren und sich nicht dazu verleiten zu lassen, zu glauben, was ich lesen will, weil es gerade zu meiner Einstellung oder Stimmung passt. Die eigene Entscheidung sollte immer von der eigenen Überzeugung ausgehen – also ist jeder angehalten, sich über die "Hintergründe" richtig und "so umfassend" wie möglich zu informieren.
Noch ein Bitte: Sollte dieser und andere Beiträge im Forum dem einen oder anderen helfen, die Vorgehensweisen und Möglichkeiten besser zu erkennen, wäre es super, wenn jeder versucht, dieses in seinem privaten und/oder geschäftlichen Umfeld weiter zu geben. Oftmals haben Menschen in unserem Umfeld die gleichen Probleme mit dem Thema wie Du und ich, sowie die vielen Personen im Forum. Aufklärung ist angesagt und im eigenen Bereich kann jeder dazu beitragen.