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Rundfunk- und Handlungsfreiheit für uns Bürger

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»Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.«

[Jean-Jacques Rousseau, Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist]

DynaMikeDer Dresdner Rapper DNMK – auch DynaMike genannt – hat einen Rap über den Beitragsservice der ARD und des ZDF (einst GEZ) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht, der sich zurzeit im Internet wie ein Lauffeuer verbreitet. „GEZ noch? Genug GEZahlt!“ – so heißt der Rap – hat das Potential, die Hymne der GEZ-Kritiker zu werden.

DynaMike nennt darin einige Gründe für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Gebühr) und spricht sich dafür aus, öffentlich-rechtliche Medien anders als bisher zu finanzieren. Mit solchen Rapsongs kann es gelingen, auch jüngere Leute für dieses Thema “öffentlich-rechtlicher Rundfunk” zu sensibilisieren.

Dieser Rapsong ist kurz vor der Parteiunabhängige Protestkundgebung in Dresden am 26.05.2013 veröffentlicht, über die wir ebenfalls berichten.

Die Vorab-Fassung kann bei Soundcloud heruntergeladen werden, soll Remixern aber nur als Beispiel dienen – denn jeder darf und soll zu diesem Text gern selber Musik mixen. Hier der Download-Link zum Acapella:

Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen

von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer, RA/FASt; Carina Günther, Dipl.-Wirtschaftsjuristin (*)


Ein erneuter schlag ins Gesicht für die Erschaffer des sog. Rundfunkbeitrages zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr.  Koblenzer herunterladen




Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen stellt uns sein ausführliches Gutachten über den Rundfunkbeitrag zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es auf unserer Plattform zu veröffentlichen.

Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.

Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit.

Hinweis: Uns liegt die Erlaubnis vor, das Gutachten auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Falls Sie das Gutachten oder Teile davon auf Ihrer Plattform veröffentlichen oder anderweitig nutzen möchten, müssen Sie Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer um Erlaubnis bitten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung können wir Ihnen keine Nutzungserlaubnis dieses Dokumentes gestatten.

 


(*) Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer ist Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer–Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf und Zweigniederlassung in Zürich. Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.

Uns erreichte folgende Bitte vom Herrn Rechtsanwalt Georg Zenker aus Berlin:

Bitte das folgende Schreiben veröffentlichen und die Bürger zu seiner Absendung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, aufrufen, damit die Bürger später – nach gerichtlicher Feststellung der Verfassungswidrigkeit – ihre rechtswidrig bezahlten Beiträge zurückfordern können.


 

Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute musste ich aus Berichten über eine Doktorarbeit Ihrer Mitarbeiterin Anna Terschüren (NDR) zur Kenntnis nehmen, dass der umstrittene Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist – zu diesem Ergebnis kommt Ihre Mitarbeiterin in der Hauptabteilung Finanzen des NDR. Ich zahle daher den Rundfunkbeitrag nur unter dem Vorbehalt, dass er rechtmäßig ist und behalte mir seine Rückforderung für den Fall vor, dass er rechtswidrig ist.

Ich ersuche um Bestätigung des Einganges dieses Schreibens beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch Rücksenden eines Eingangs-Bestätigungsschreibens an mich.

Frau Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ geschrieben, berichtet u. a. das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Ihr Urteil fällt danach vernichtend aus:

Der Rundfunkbeitrag ist in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zudem verstößt er gegen die Finanzverfassung.

Frau Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, da sie „voraussetzungslos“ geschuldet wird.

Weiter gibt es keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lässt sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und hat keinen Sondervorteil.

Ähnlich argumentieren auch

  • der Jurist Ermano Geuer in seiner Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem bayerischen Verfassungsgerichtsgericht
  • der Staatsrechtler Christoph Degenhart
  • Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen u. a.

„Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, sagt z. B. Frau Terschüren.

Hochachtungsvoll


 

Die Rechtsanwaltkanzlei von Herrn Zenker hat sich auf Seniorenrecht spezialisiert und bietet spezielle, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Rechtsberatung an.

Anschrift:

Rechtsanwalt Georg Zenker
Ettaler Str. 10
10777 Berlin

http://www.kanzlei-seniorenrecht.de/

 

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