Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall, Finanzierung aus Steuermitteln.
Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen. |
13.12.2019 15:25 |
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