Durch unsere unermüdliche Aufklärungsarbeit und in letzter Zeit zusätzlich angetrieben durch die Berichterstattung über Frau Baumert, die durch ihre Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, ganze 61 Tage inhaftiert war, entstand ein Dialog zwischen Herrn Dr. Eicher, SWR-Justitiar und mir.
Die Gegensätze können nicht größer sein: Frau Baumert zahlt aus Gewissensgründen den Rundfunkbeitrag nicht und der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestraft sie exemplarisch, indem er sie ihrer Freiheit beraubt – zwei Monate war sie inhaftiert und das wäre sie noch länger, hätten die Medien und auch wir das nicht erfahren und publik gemacht. Als Zeichen des guten Willens wurde Frau Baumert von Herrn Eicher zum Sender eingeladen, damit sie sich ein Bild machen kann, welch eine gute Arbeit vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht wird. Weitere Kommentare erspare ich mir an dieser Stelle.
Die moralischen Totalausfälle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks häufen sich weiter und in immer kürzeren Abständen, was mich veranlasste, einige Artikel darüber zu schreiben und unter anderem die sogenannte „Flieger-Affäre“ scharf zu kritisieren: Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fliegen mit einem gemieteten Jet durch ganz Frankreich während der EM und erwarten allen Ernstes, dass diese Auswüchse von einfachen Leuten durch den Zwangsbeitrag finanziert und gar gutgeheißen werden.
Herr Dr. Eicher geht meiner Aufforderung nach, Stellung zu diesen Auswüchsen zu nehmen. Er verteidigt dieses Vorgehen und kritisiert meinen rüden Umgangston. An dieser Stelle hake ich ein: Wenn jemand in meine Tasche greift, um sich ein Luxusleben zu finanzieren, fällt es mir schwer, einen „lieben“ Umgangston an den Tag zu legen. Dennoch beleidige ich niemanden – ich kritisiere aber scharf und ohne Umschweife diese tief verankerte Selbstbedienungsmentalität, denn ich sehe auf der anderen Seite diejenigen, die dieses System durch einen Zwang füttern und am Leben halten: Geringverdiener, alleinerziehende Mütter, einfache Leute, Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (unsere Bewegung) und viele andere, die sich damit nicht abfinden können, mit ihrer ehrlichen Arbeit andere zu alimentieren.
Nachstehend lesen Sie den ungekürzten Brief von Herrn Dr. Eicher an mich und anschließend meine Antwort darauf. Damit Sie den Gesprächspfaden folgen können, habe ich, da wo dies nötig war, entsprechende Verlinkungen zu den angesprochenen Themen hinzugefügt.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie in unserem Forum oder auf unserer Plattform in den sozialen Medien (Facebook, Google+ und Twitter) Ihre Meinung dazu äußern würden.
Ihre Aufforderung zur Beantwortung von Fragen
Sehr geehrter Herr Ketterer Kleinsteuber,
über Twitter erreicht mich Ihr Wunsch, zu Ihren „Fragen“ Stellung zu beziehen. Da 140 Zeichen dafür nicht ausreichen, erhalten Sie meine Antwort auf diesem Wege:
1. Zur sog. ARD-ZDF-Fliegeraffäre
Sehr ausführlich haben Sie sich nach einem FAZ-Artikel der von Ihnen so genannten „ARD-ZDF-Fliegeraffäre“ gewidmet. Ihre Kernaussagen lauten: Eine „Schmarotzerhorde“ verpulvere „Rundfunkzwangsüberschüsse“. Es ist die Rede von einer „verlogenen Gaunerherde“, die einen „Ausflug“ mache, der 28.000 Euro koste und von „spätrömischer Dekadenz“. Inhaltlich werden von Ihnen jedoch praktisch überhaupt keine Argumente genannt, sondern ein „Skandal“ beschrien, für den bis auf die Tatsache, dass Fernsehproduktionen im Ausland Geld kosten, keinerlei Fakten benannt werden. Ich rate Ihnen, einmal bei anderen – uns gegenüber auch durchaus kritischen Medien (z.B. bei Spiegel.de) - die Fakten nachzulesen, die dort sehr differenziert dargestellt werden.
Fest steht: Die Kolleginnen und Kollegen machen in Frankreich keine „Ausflüge“, sie üben vielmehr über Wochen vor Ort ihren journalistischen Beruf aus. Auch insoweit ist das Wort „privat“ in diesem Zusammenhang absolut fehl am Platze. Ich möchte nicht wissen, welche Häme sich über uns ergießen würde, wenn wir unserem Berichterstattungsauftrag nicht mehr nachkommen könnten mit dem Hinweis, die Kolleginnen und Kollegen seien bei Deutschlandspielen noch nicht wieder vor Ort einsatzfähig, weil sie noch im Zug sitzen. Und nur ganz nebenbei: Natürlich hat sich kein „Nutzungsverweigerer“ (schon gar nicht die von GEZ-Boykott.de) bislang auch nur eine Minute der Fußball-Europameisterschaft angesehen. Eigentlich besteht ganz Deutschland ja nur aus „Nutzungsverweigerern“, wie man an der Einschaltquote von ca. 28 Millionen Zuschauern beim Spiel der Deutschen gestern Abend gegen die Slowakei auch sehen kann ...
Artikel und Diskussion im Forum
Artikel und Diskussion auf Facebook
2. Ihr Text „Was GEZ-Gegner und Nichtnutzer wollen?“
http://online-boykott.de/kommentare/154-was-gez-gegner-und-nichtnutzer-wollen
Sie haben mich per Twitter aufgefordert, zu diesem Text Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung komme ich gerne nach und beziehe mich auf eine der zentralen Thesen: Natürlich wird das Grundgesetz nicht „umgedeutet“ und es wird auch nicht „verdreht, verbogen und missachtet“. Ich staune immer wieder, mit welchen platten Unterstellungen hier die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks argumentieren. Damit da kein Missverständnis entsteht: Ich kann gedanklich absolut nachvollziehen, dass man gegen den Rundfunkbeitrag Position bezieht (auch wenn ich diese Einwände inhaltlich nicht teile). Aber der Justiz vorzuwerfen, sie missachte sträflich das Recht, sie sei „verfilzt“ mit Politik und Medien und deute letztlich das Grundgesetz um, dafür fehlt jede stichhaltige juristische oder sonstige Begründung. Macht es Sie nicht stutzig, dass z.B. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag in Juristenkreisen nun wirklich keinen Aufschrei verursacht hat, hier werde das Recht gebeugt? Mehr fällt mir zu Ihrem Text beim besten Willen nicht ein.
3. Der Briefwechsel mit Frau Baumert
Ich habe gesehen, dass Sie meinen Briefwechsel mit Frau Baumert ebenfalls mit deutlichen Worten kommentiert haben. Mein Anliegen war es, mit Frau Baumert Argumente auszutauschen. Aus meiner Sicht ist das auch in einem gewissen Umfang gelungen, denn ich kenne kein anderes Dokument, in dem sich die jeweiligen Auffassungen zum Rundfunkbeitrag so klar und eindeutig gegenüberstehen. Ich habe in diesem Briefwechsel eingeräumt, dass der Rundfunkbeitrag zu sozialen Härten führen kann und ich habe auch deutliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung von Frau Baumert geäußert.
Überrascht hat mich Ihr Kommentar dazu: „Müßig, sich weiter auf diesem Niveau zu unterhalten“ und „mein Intellekt ekelt sich vor diesem Kindergartenniveau“. Ich fand diesen Austausch von Argumenten weder müßig, noch erschließt sich mir das „Kindergartenniveau“. Argumente dafür werden auch nicht geliefert. Noch mehr aber haben mich die mir unterstellten Motive überrascht: Angeblich wolle ich Frau Baumert „auf ein höheres Niveau heben“, um zu demonstrieren, dass „der Rest nur eine Horde dummen Ungeziefers“ sei, die „auf einem niedrigeren Niveau agiert und daher keinerlei Bedeutung“ verdient habe. Dies entspricht zunächst in keiner Weise meinem sprachlichen Umgangston. Darüber hinaus ist aber auch die mir unterstellte Motivation nun wirklich völlig aus der Luft gegriffen.
Ich habe es bedauert, dass Frau Baumert mein Angebot nicht angenommen hat, sich von unserer Arbeit vor Ort selbst ein Bild zu machen und ich versichere Ihnen, auch hinter diesem Angebot steckten keine unlauteren Motive, warum auch? Natürlich aber habe ich die Entscheidung von Frau Baumert respektiert, dieses Angebot nicht anzunehmen.
Gern stehe ich auch weiterhin zu Fragen zum Rundfunkbeitrag Rede und Antwort. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass ich nicht auf jede Twitter-Anfrage einzeln reagieren kann, zumal ich als Justitiar des SWR nun wirklich auch noch eine Vielzahl anderer Aufgaben habe und mich nicht „nur“ um den Rundfunkbeitrag kümmern kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Hermann Eicher
P.S. Gerne können Sie diesen Brief bei GEZ-Boykott.de veröffentlichen. Allerdings fände ich es angebracht, dass in Ihrem Forum der Schutzmantel der Anonymität endlich abgelegt wird und mit Klarnamen agiert wird. Herr Korte beispielsweise hatte sich dazu umgehend bereit erklärt, was ich sehr respektabel fand.
Dr. Hermann Eicher
SWR-Justitiar
Am Fort Gonsenheim
55122 Mainz
Trossingen, 08.08.2016
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 27.06.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
hiermit möchte ich Stellung zu Ihrem Schreiben von 27.06.2016 nehmen. Da ich eine Firma leite, steht mir nicht die Zeit zur Verfügung, die ich gerne hätte, um zeitnah auf Ihr Schreiben zu antworten.
1. Zur sog. ARD-ZDF-Fliegeraffäre
Sie beziehen sich auf den FAZ-Artikel, der die sogenannte „ARD-ZDF-Fliegeraffäre“ beschreibt und beschweren sich darüber, dass ich einen harten Ton einschlage. Darüber hinaus raten Sie mir, mich mit Fakten zu beschäftigen, die das Vorgehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zumindest was die Affäre angeht, relativieren sollen.
Bereits an dieser Stelle sehe ich, dass wir einen Konsens nicht finden werden. Sie verteidigen Ihre Daseinsberechtigung, indem Sie punktuell einen weiteren Totalausfall Ihrer Kollegen bzw. Ihrer gesamten Organisation in Schutz nehmen und auf die Berichterstattung anderer Medien verweisen, ohne selbst Fakten zu nennen. Was Sie zitieren, ist lediglich eine Meinung eines Journalisten – mehr auch nicht. Mich interessiert auch nicht, mit welchen Verkehrsmitteln Ihre Kollegen unterwegs sind, solange ich das nicht mitfinanzieren muss. Und genau an dieser Stelle gehen wir auseinander.
Die Flugaffäre gab es nur deswegen, weil ARD und ZDF unbedingt in Frankreich dabei sein wollten. Aber warum müssen ARD und ZDF über solche sündhaft teuren Sportereignisse berichten und somit finanzielle Mitteln aufwenden, die zwangsweise eingetrieben werden? Langsam kommen wir der Sache näher.
Sie investieren nicht das zwangseingenommene Geld, sondern Sie geben es unverantwortlich aus. Damit treiben Sie auch Jahr für Jahr die Preise für die Übertragungsrechte sportlicher Großereignisse weiter in die Höhe. Gewinner dieser sich immer schneller drehenden Spirale sind nur Sie und die Sportmillionäre – alle durch den Beitragszahler subventioniert. Ist das noch Grundversorgung? Definitiv nein, denn diese Sportereignisse können durchaus von den privaten Medien übertragen werden – diese müssen aber wirtschaften und können nicht gegen jemanden konkurrieren, dem das Geld nie ausgeht.
Dann besitzen Sie – entschuldigen Sie den Ton, aber anders kann man diesen verbalen Ausfall Ihrerseits nicht bezeichnen – die Unverfrorenheit, uns „Nichtnutzer“ zu verunglimpfen. Sie schreiben:
»Und nur ganz nebenbei: Natürlich hat sich kein „Nutzungsverweigerer“ (schon gar nicht die von GEZ-Boykott.de) bislang auch nur eine Minute der Fußball-Europameisterschaft angesehen. Eigentlich besteht ganz Deutschland ja nur aus „Nutzungsverweigerern“, wie man an der Einschaltquote von ca. 28 Millionen Zuschauern beim Spiel der Deutschen gestern Abend gegen die Slowakei auch sehen kann … «
Das ist eine Beleidigung derjenigen, die das System ablehnen und daher nicht nutzen. Das ist pure Demagogie. Im Übrigen hat Deutschland über 80 Millionen Einwohner und nicht nur 28. Was ist mit den anderen 52 Millionen?
Auch Sie, Herr Dr. Eicher, haben in dieser Demokratie Andersdenkende zu respektieren, so wie wir Nichtnutzer auch diejenigen respektieren, die den öffentlich-rechtlichen und/oder privaten Rundfunk konsumieren. Sehen Ihre Fakten immer so aus?
Wahrscheinlich werden Sie erneut Ihre Daseinsberechtigung mit dem Begriff der Grundversorgung verteidigen. Sie werden über den Informations- und Bildungsauftrag reden und selbstverständlich von der eminenten Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenhalt schwärmen. Wir sind aber weiter.
Der Begriff der Grundversorgung wurde, wie Sie wissen, durch das Niedersachsenurteil im Jahr 1986 zementiert – auch spätere Urteile basieren darauf. Noch im kalten Krieg, mit einer Mauer, die Ost und West trennte, vor dem großen Aufkommen der privaten Medien und weit vor der Erfindung des Internets als Massenmedium stellte Ihnen der Gesetzgeber einen Freibrief aus, ohne jedoch zu ahnen, wie die gesellschaftliche, politische, finanzielle und technische Entwicklung in den nächsten 30 Jahren sein würde. Geben wir einmal unvoreingenommen dem gesunden Menschenverstand für kurze Zeit freien Lauf und halten wir einen Moment inne – brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung wirklich? Wir beide kennen die Antwort.
Nun komme ich an dieser Stelle auf Ihre Kritik bezüglich meines Tons zurück: Ich lehne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form entschieden ab. Ich konsumiere keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dennoch muss ich ihn nicht nur durch Zwang mitfinanzieren, sondern ich soll noch Beleidigungen im Kauf nehmen wie z. B. Ihre ungeheuerliche Mutmaßung.
2. Ihr Text „Was GEZ-Gegner und Nichtnutzer wollen?“
http://online-boykott.de/kommentare/154-was-gez-gegner-und-nichtnutzer-wollen
Ihnen fällt nichts mehr zu meinem Text ein? Sind das wieder Ihre Fakten?
Nun möchte ich wissen, wie ein Verwaltungsgericht über verfassungsrechtliche Angelegenheiten entscheiden kann? Ich möchte wissen – und hier wird es ganz konkret –, warum Artikel 5 des Grundgesetzes Ihrer Meinung nach nicht zu Ihrem Gunsten uminterpretiert wird. Artikel 5 GG Absatz 1:
»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Was bedeutet für Sie „ungehindert“? – 17,50€? 20€? 25€? Wo definiert das Grundgesetz die finanzielle Schwelle, ab der Ihr Beitrag ein Hindernis darstellt? Um das weiter zu konkretisieren ein Beispiel aus der Wirklichkeit:
Junge Familie, zwei Kleinkinder, geringes Einkommen. Sie bezieht die lokale Tageszeitung für etwas mehr als 35€ im Monat. Alleine das ist für diese Familie eine finanzielle Belastung, aber sie gibt das Geld freiwillig aus, um sich aus dieser Quelle zu unterrichten. Fernsehen spielt in dieser Familie keine Rolle, besonders wegen der Kinder. Nun muss die junge Familie zusätzlich 17,50€ monatlich für Ihren Beitrag, Herr Eicher, ausgeben (Ihr Gehalt wird auch von solchen Leuten mitfinanziert). Das macht insgesamt um die 53€ im Monat aus – zu viel für die junge Familie. Sie kann aber Ihren unbestellten Beitrag nicht kündigen, so dass sie die lokale Tageszeitung abbestellen muss.
Wie bringen Sie, Herr Dr. Eicher, das in Einklang mit dem Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes? Wie können Sie mich davon überzeugen, dass ich, so wie die junge Familie, in Unrecht bin?
Zum Aufschrei: Berichten Sie umfassend darüber und dann schauen wir, wie die Resonanz ist. Zurzeit verschweigen Sie das Thema nahezu zu 100% bzw. werben Sie für Ihren Beitrag. Ja, Sie machen die Nachrichten... Und auch ganz ohne Medien und finanziellen Polster haben wir auf unserer gesamten Plattform über 3 Millionen Zugriffe im Monat (alleine im Forum 1,5 Millionen). Das mit nur einem einzigen Thema!
3. Der Briefwechsel mit Frau Baumert
Über dieses Thema möchte ich mich mit Ihnen nicht weiter unterhalten. Während Sie mit Ihrer Familie 61 Abende in Ihrem Wohnzimmer vor Ihrem Fernsehgerät gemütlich genossen, saß Frau Baumert im Gefängnis, weil Sie sich weigerte, Ihr Gehalt durch einen ihr auferlegten Zwang mitzufinanzieren.
Bezüglich Ihres Angebotes an Frau Baumert muss ich sagen, dass ich ihre Ablehnung verstehe. Es ist nicht nur ihr, sondern auch anderen Nichtnutzern egal, wie gut und effektiv Sie arbeiten mögen. Hier geht es um was Anderes: Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zwang.
Sie erwarten von mir und auch von den anderen Nichtnutzern einen sanfteren Gesprächston. Damit versuchen wir es seit vielen Jahren, prallen jedoch immer wieder gegen eine dicke Mauer der Arroganz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wir werden verunglimpft: Schwarzseher, Schwarzhörer, Schmarotzer usw. – auch Ihre Kommentare in Ihrem letzten Schreiben reihen sich nahtlos an diese Verunglimpfungen an. Gerne bevorzuge auch ich einen anderen Ton, aber dazu müssten wir auf der gleichen Augenhöhe stehen.
Wie können wir jedoch auf der gleichen Augenhöhe stehen, wenn wir Ihr Gehalt und spätere Pension durch Zwang mitfinanzieren müssen, während wir gleichzeitig beleidigt werden, weil wir damit nicht einverstanden sind?
Technisch ist es heute kein Problem, Ihre Dienste effektiv zu schützen und nur gegen Bezahlung anzubieten. Das wissen Sie ganz genau. Aber diese Diskussion wollen Sie nicht führen und wiegeln mit Ihrem Informations- und Bildungsauftrag ab – Niedersachsenurteil 1986 und später weitere darauf aufbauende Urteile.
Nun wie lösen wir das Problem? Sie wollen vorhandene und erprobte Technik nicht einführen, die uns Nichtnutzer sofort und sicher ausschließen würde und bestehen darauf, das Grundbedürfnis des Wohnens mit einer de facto Mediensteuer zu belegen. In anderen Worten und etwas plump ausgedrückt, wollen Sie an unser Geld unter Missachtung aller technisch und organisatorischen Möglichkeiten gerecht nach Konsum abzurechnen. Beispiele wie der „Fleischbeitrag“ auch für Veganer erspare ich mir an dieser Stelle.
Herr Dr. Eicher, hier geht es offensichtlich um den Erhalt des Schlaraffenlandes einer Elite, denn keines Ihrer Argumente lässt sich aus heutiger Sicht mit gesundem Menschenverstand erklären. Das sage ich in aller Deutlichkeit und ohne Umschweife.
Ich unterhalte mich respektvoll mit Ihnen, möchte aber nicht den Eindruck erwecken, wir würden uns mit Wattebällchen bewerfen. Ein etwas rüder Gesprächston bedeutet nicht, dass man seinen Gesprächspartner nicht respektiert. Sie müssen aber Ihrerseits auch Verständnis dafür aufbringen, dass ich als Nichtnutzer damit nicht einverstanden sein kann, dass ein Teil meines Erwirtschafteten für Ihren Lebensunterhalt bestimmt sein soll. Und dann schreiben Sie noch zum Schluss:
»(...) zumal ich als Justitiar des SWR nun wirklich auch noch eine Vielzahl anderer Aufgaben habe und mich nicht „nur“ um den Rundfunkbeitrag kümmern kann.«
Ich habe den Rundfunkbeitrag, welcher Ihre finanzielle Lebensgrundlage darstellt, weder erfunden, noch gewollt. Sie müssen sich damit befassen, denn das Geld erwirtschaften Sie nicht, sondern dieses fließt eben durch den Rundfunkbeitrag in Ihre Kassen!
Ich brauche Ihren Rundfunk nicht. Ich konsumiere Ihren Rundfunk nicht. Ich möchte für eine „Nichtleistung“ nicht ein Leben lang bezahlen. Das dürfte jedem klar sein.
Auch wenn ich etwas Zeit gebraucht habe, beantworte ich hiermit Ihr Schreiben. Ich weiß, dass viele auf Ihre Stellungnahme gespannt sind. Daher erwarte ich Ihre Antworten wie z. B. Ihre Erklärung zur Verfassungsmäßigkeit des sog. „Rundfunkbeitrags“ in Bezug auf das unveräußerliche Grundrecht zur „ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen“ (Artikel 5 GG, Absatz 1). Aber auch die anderen Punkte sind von Interesse.
Sowohl Ihr Schreiben als auch dieses werden auf der gesamten Plattform veröffentlicht.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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Menschenverstand.
Das Grundbedürfnis des Wohnens soll eine Zahlungspflicht zur Unterhaltung des teuersten Rundfunks des gesamten Planeten auslösen? Die Richter argumentieren erneut, es gäbe in 90% aller Haushalte Rundfunkempfangsgeräte. Alleine das begründe den Rundfunkbeitrag.
Wie bitte?
Fangen wir von vorne an.
Fragt sich einer dieser Richter, ob wir diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt brauchen? Und wenn ja, wie viel davon? Brauchen alle gleichermaßen diesen Apparat? Und ist dieser so wichtig, dass sogar das Grundgesetz zugunsten des Rundfunkapparates „umgedeutet“ (verdreht, verbogen, missachtet) wird?
Während dessen geht der ganze öffentlich-rechtliche Rundfunkapparat immer rabiater gegen säumige „Betragsschuldner“ vor. Beitragsschuldner? Horrende Rechnungen, Mahnungen und Androhungen – man hat ja das Gesetz auf seiner Seite. Ja, ich bin ein Beitragsschuldner, das bist du, sie und er – wir alle! Wir alle dürfen ein Teil unseres ehrlich verdienten Geldes an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat abführen. Ein Leben lang. Mache ich das nicht, machst du das nicht, sie oder er, dann droht Vermögensauskunft, Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, Pfändung, oder mitunter Knast. Das passiert nicht in einem fernen Schurkenland, nein, das passiert hier, bei uns in Deutschland.
Wofür das alles? Ehrliche Antwort gefällig? Nicht um die gummiartige, nie wirklich definierte sogenannte „Grundversorgung“ zu erfüllen – 8.1 Milliarden Euro für Pseudo-Bildung und angeblich neutrale und hochqualitative Information? Nein, es geht um viel mehr: Wohlstand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkelite finanziert durch Zwang – jeder von uns ist dabei ein bisschen Zwangsarbeiter. Es geht um Macht: Der Apparat ist die Bühne der Politik – ohne diese sind politische Karrieren und damit Macht unmöglich – eine Hand wäscht die andere. Es geht aber auch um Filz und Korruption: Die Machenschaften, Geldschiebereien, Firmengeflechte usw. hinter den Kulissen sind gewaltig.
In den Sog der Verfilzung von Politik und Medien ist mittlerweile auch die Justiz geraten. Sie versucht unseren gesunden Menschenverstand auszuschalten. Sie will uns weismachen, dass alles rechtens sei und interpretiert sogar das Grundgesetz um: Alles sei wasserdicht und sie sähe keinerlei Probleme oder Widersprüche. Alles paletti dann? Mitnichten!
Wie erklärt sich die extrem hohe Zahl von Verweigerern? In Zahlen: Im vergangenen Jahr 2015 wurden 25,4 Millionen Mahnmaßnahmen durchgeführt, 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und derzeit sind 3.800 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Noch mehr: Elf Prozent aller Beitragskonten befinden sich im Mahnverfahren. Heißt das Akzeptanz?
Das hat mit Akzeptanz nichts zu tun. Die genannten Zahlen steigen seit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells im Jahre 2013 rapide an und ein Ende ist nicht absehbar. Die richtigen Begriffe sind Ablehnung und Protest. Ja, der Rundfunkbeitrag kommt nicht nur schlecht an, vielmehr wird er abgelehnt.
Diese Zahlen, der Protest und die zunehmende seriöse Berichterstattung der Printmedien haben zur nächsten Eskalationsstufe geführt: Seit einigen Wochen ist ein weitaus rabiateres Vorgehen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates zu verzeichnen. Parallelen zu anderen autoritären Systemen sind klar erkennbar: Zunächst wird etwas mit fadenscheinigen Begründungen eingeführt, was die Rechte der Mehrheit einschränkt. Erste, einzelne oppositionelle Meinungen werden als feindselig und undemokratisch abgetan – der Druck wächst dennoch weiter.
Aus den einzelnen oppositionellen Meinungen werden immer mehr. Man versucht diese noch zarte Opposition in ein schlechtes Licht zu rücken. Aber auch das gelingt nicht. Die Opposition organisiert sich zunehmend: Es entstehen vielerorts zunächst kleine Zellen, die sich verstärkt organisieren. Diese schließen sich mehr und mehr zusammen, bis eine landesweite Bewegung entsteht. An dieser Stelle zieht der Apparat die Daumenschraube weiter an und versucht nun mit immer gewagteren Thesen und Argumenten, die gesamte Bewegung einzuschüchtern. Der Apparat ist nervös, hat aber noch die Macht.
Der stärker werdende Druck schweißt die junge Bewegung noch weiter zusammen – sie wächst weiter und weiter. Nun schließen sich ihr auch diejenigen an, die bisher brave „Schafe“ waren – zunächst nur wenige, dann aber immer mehr. Es entsteht eine Massenbewegung. An dieser Stelle wird der Apparat noch rabiater. Er fährt sein gesamtes Arsenal aus und mobilisiert alle seine Streitkräfte, um zu versuchen, die Bewegung zu stoppen. Alles noch unter dem Deckmantel der gegebenen Rechtmäßigkeit – an dieser Stelle ist aber längst nichts mehr rechtmäßig!
Systemtreue oder einfach Mitläufer wenden sich vom Apparat langsam ab und die Bewegung erreicht langsam die kritische Masse. Es sind nicht mehr nur einzelne Meinungen, sondern es ist das Volk. Das Volk wendet sich gegen die Ungerechtigkeit des Apparates, der die Mehrheit der Menschen zugunsten einiger weniger ausbeutet. An dieser Stelle ist die kritische Masse bereits überschritten und das Ende des Apparates ist endgültig eingeleitet. Es ist nur eine Frage der Zeit und der Vernunft.
Nein, ich schreibe hier nicht über die Ereignisse einer Diktatur in einem fremden Schurkenalnd. Ich schreibe hier nicht über den Fall der Mauer. Ich schreibe hier über den bevorstehenden Fall der öffentlich-rechtlichen medialen Diktatur in Deutschland.
Wir haben noch viel Arbeit vor uns. Es wird auch Rückschläge geben und es werden Tränen fließen. Wir erreichen sehr bald die kritische Masse, vielleicht haben wir sie bereits erreicht. Eines ist aber sicher: Damit haben wir das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates in seiner jetzigen Ausgestaltung eingeläutet.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunkapparat wehrt sich zurzeit mit aller Macht gegen den Verlust von Bedeutung und Akzeptanz. Er wehrt sich primär gegen den gesunden Menschenverstand der wachgewordenen Zahlschafe, die nicht mehr gewillt sind, sein üppiges fürstliches Dasein weiter zu finanzieren. Die Grenzen des Anstandes sind bereits gefallen: Menschen werden kriminalisiert, ihre wirtschaftliche und finanzielle Existenz wird durch Eintragungen im Schuldnerverzeichnis gefährdet und sie werden in Einzelfällen sogar inhaftiert. Das alles nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“
Aber was kommt danach? Danach wird der Diktator im fernen Schurkenland gestürzt. Danach wird die Mauer zu Fall gebracht. Danach kommt das Ende des ungezügelten fürstlichen Daseins auf Kosten der Mehrheit.
Wir treffen uns am 3. Oktober 2016 in Karlsruhe. Prominenter Besuch ist schon angekündigt wie u. a. Herr Prof. Dr. Koblenzer. Aber auch Opfer des Apparates werden an diesem Aktionstag teilnehmen wie z. B. Sieglinde Baumert, die wegen ihrer Verweigerung, aus Gewissensgründen den Rundfunkbeitrag zu entrichten, 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert war.
Jeder trägt mit seiner Teilnahme dazu bei, Medien und Politik zu zeigen, was wir von dieser Ungerechtigkeit halten. Gemeinsam zeigen wir ihnen die rote Karte: Wir machen ihnen unmissverständlich klar, dass die Tage der ungebremsten Selbstbedienung vorbei sind. Wir sind weder deren Zwangsarbeiter, noch deren Zahlschafe.
Gemeinsam sind wir stark und das demonstrieren wir jetzt. Der Weg ist steinig und er wird Opfer verlangen. Am Ende des Weges steht aber das ersehnte Ziel und wir werden es zusammen erreichen. Eine wichtige Zwischenetappe ist dabei der 3. Oktober in Karlsruhe. Es kann keine Ausrede geben, nicht an diesem Feiertag dabei zu sein, denn jeder einzelner ist wichtig.
Wir sehen uns in Karlsruhe!
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Im Ringen um die Freiheit von der finanziell aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Medienoption greift einer der Kläger, Herr Splett und sein Anwalt Herr Bölck vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf das Mittel der Gehörsrüge zurück. Der Kläger gehört zu der Millionen Bürger zählenden Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Option und informiert sich über die tiefergehenden privaten Zeitungs-, Zeitschriftenartikel und Bücher.
Die Gehörsrüge gibt dem Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, sein Copy&Paste-Urteil zu überdenken und zu korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht dürfte ohnehin die Hände über dem Kopf zusammenschlagen beim genauen Studieren der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016.
Jeder der 16 privaten Kläger wurde durch einen Anwalt vertreten und trat mit unterschiedlichen Klageschriften und persönlichen Argumenten bei der Verhandlung am 16. und 17. März 2016 beim Bundesverwaltungsgericht vor. Bereits ein und zwei Tage nach der Verhandlung am 18. März 2016 wurden die Klagen von den Richtern abgewiesen. Die Urteile weisen auf den rund 20 Vergleichsseiten nur sehr geringfügige Unterschiede auf. Der Copy&Paste-Einsatz ist allgegenwärtig. Vom konkreten Bezug und Berücksichtigung der Argumente der Klageschriften und der Vorträge im Gerichtssaal kann so natürlich keine Rede sein.
Jeder darf sich von dem Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein persönliches Bild machen:
Vergleich der Urteile BVerwG 6 C 31.15 mit BVerwG 6 C 7.15
Die Urteile können ganz offiziell auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichts eingesehen werden. So auch die beiden Urteile aus dem vorherigen Vergleich:
BVerwG Urteil 6 C 7.15 vom 18.03.2016
und
BVerwG Urteil 6 C 31.15 vom 18.03.2016
Um Ihnen, verehrter Leser, ein besseres Bild über die Entscheidungsverstöße zu vermitteln, geben wir die aus unserer Sicht interessantesten Textpassagen der Gehörsrüge mit Einverständnis des Klägers und seines Anwalts wieder. Sie werden nicht aus dem Staunen kommen.
Hiermit wird gegen das Urteil des BVwG vom 18.03.2016 die
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 152a VwGO)
erhoben.
Es wurde in entscheidungserheblicher Weise der Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.
Es wurde für die Urteilsbegründung ein standardisierter Text verwendet, der auch in den anderen veröffentlichten Urteilen vom 18.3.2016 zur Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe verwendet wird (was durch einen Vergleich mit diesen Veröffentlichungen unschwer auffällt) und hinsichtlich seiner Nummern 9 bis 11 nicht das schriftsätzliche Vorbringen in diesem Verfahren wiedergibt (evtl. ist es das Vorbringen einer anderen Partei).
Bspw. heißt es in Rz. 3, der Kläger rüge die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder, weil die WBA eine Steuer sei – der Kläger hat so etwas aber gar nicht vorgetragen. Warum steht dieses dort?
(...)
1. Vortrag dazu, dass die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe (WBA) keine Gegenleistung für etwas ist.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 unter Nr. 1.2 und im Schriftsatz vom 13.03.2016 unter Nr. 2 wurde vorgetragen, dass die WBA keine Gegenleistung und kein Entgelt für etwas ist.
Diese Rechtsfrage ist entscheidungserheblich.
In seiner Entscheidung vom 27.07.1971, 2 BvF 1/86 u. a., Juris Rz. 39 und 41, hat das BVfG entschieden, dass die an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu zahlende Vorzugslast (damals: die Gebühr; jetzt: „Beitrag“) keine Gegenleistung für eine Leistung ist und auch kein Entgelt für die „durch den Rundfunk gebotenen Leistungen i. S. eines Leistungsaustausches“ ist. Im Schriftsatz vom 13.03.2016 wurde zudem vorgetragen, dass kein Gegenleistungsverhältnis vorliegt, was sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.12.2007 in der Rechtssache C-337/06 (Rz. 44 und 45) ergibt.
Denn wenn bereits das BVfG und das EuGH entschieden haben, dass die an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu zahlende Abgabe keine Gegenleistung ist, darf das BVwG diese Abgabe nicht als Gegenleistung für die Programmangebote bewerten.
Der Vortrag des Klägers wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht damit befasst und sich nicht argumentativ damit auseinandersetzt, dass die WBA nach der Rechtsprechung des BVfG und EuGH keine Gegenleistung ist.
Wenn das BVwG zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, dass die WBA keine Gegenleistung ist, hätte es diese nicht als eine Gegenleistung bewertet.
Wenn es sich bei der WBA nicht um eine Gegenleistung handelt, fehlt es an der Voraussetzung für einen Beitrag.
Dann ist die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages nicht gegeben. Sodann hätte das BVwG die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG würde der Gerichtsvorlage entsprechen.
2. Vortrag dazu, dass die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.3 vorgetragen, dass die Allgemeinheit aufgrund des Beschlusses des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 53, nicht bebeitragt werden darf.
Dieser Vortrag erfolgte deswegen, weil das OVG NRW in dem angefochtenen Urteil auf Seite 19 in Zeile 9 - 12 ausführte, dass grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierungsverantwortung zu beteiligen sei, weil jede Person gleichsam einen strukturellen Vorteil aus dessen Wirken ziehe.
Diese Rechtsfrage ist entscheidungserheblich.
Mit der Formulierung „jede Person“ ohne eine jegliche Einschränkung ist die Allgemeinheit gemeint. Es ist jedoch verboten, die Allgemeinheit mit einem Beitrag zu belegen. Eine verbotswidrige Beitragserhebung führt zu deren Verfassungswidrigkeit.
Dieser Vortrag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht damit befasst, dass es verboten ist, die Allgemeinheit zu bebeitragen. Es fehlt jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit.
Wenn das BVwG das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, hätte es erkannt, dass das OVG NRW mit dem angefochtenen Urteil gegen das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit verstößt.
Dann hätte das BVwG die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen. Es hätte entschieden, dass ein Fall des Verstoßes gegen das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit vorliegt.
3. Vortrag zur spezifischen Beziehung / zum konkreten Bezug
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 unter Nr. 1.4 und im Schriftsatz vom 13.03.2016 unter Nr. 1 wurde vorgetragen, dass es Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages ist, dass zwischen der Einrichtung der öffentlichen Hand und der Situation der Zahlungspflichtigen eine spezifische Beziehung (Beschluss des BVfG vom 04.02.1958, 2 BvL 31/56, Juris Rz. 25), bzw. ein konkreter Bezug (Beschluss des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 54) besteht.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Ein Beitrag darf nur beim Bestehen einer spezifischen Beziehung bzw. eines konkreten Bezuges erhoben werden (siehe dazu Abs. 8 ff.). Wenn diese(r) nicht besteht, darf kein Beitrag erhoben werden. Hierbei handelt es sich um einen Verfassungsrechtssatz.
Dieser Vortag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG in seinem Urteil sich nicht inhaltlich damit befasst und sich argumentativ nicht damit auseinandersetzt, inwieweit hier eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug gegeben sein soll.
Zum Erfordernis der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges wurde auch in der mündlichen Verhandlung am 16.03.2016 anschaulich und für jedermann verständlich vorgetragen. Sämtliche fünf Richter des erkennenden Senats haben diesen Vortrag akustisch vernommen, ihn jedoch in keiner Weise in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das Urteil des BVwG sich in keiner Weise inhaltlich damit befasst und sich nicht argumentativ damit auseinandersetzt, inwieweit hier eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug vorliegen soll.
Das Erfordernis der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges ist vor folgendem Hintergrund zu sehen:
Es ist zum einen die Einrichtung der öffentlichen Hand zu betrachten. Hierbei ist die Legaldefinition für Rundfunk nach § 2 Abs. 1 RStV zu beachten. Rundfunk ist die Verbreitung von Bewegtbild- oder Tonangeboten unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.
Zum anderen ist die Situation der Zahlungspflichtigen zu betrachten. Die Situation der Zahlungspflichtigen besteht darin, dass sie zahlungspflichtig sind, weil sie eine Wohnung innehaben.
Zwischen der Erzeugung der elektromagnetischen Schwingungen und dem Innehaben einer Wohnung muss somit eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug bestehen. Bildlich gesprochen ist die spezifische Beziehung bzw. der konkrete Bezug somit das verbindende Element (quasi ein notwendiges Kettenglied) zwischen den vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen und den Wohnungen als bloßen Raumgebilden.
Hier gibt es keine spezifische Beziehung bzw. keinen konkreten Bezug, weil ein Raumgebilde keine elektromagnetischen Schwingungen in etwas Hörbares und etwas Sehbares umwandeln kann.
Eine solche spezifische Beziehung besteht nur dann, wenn zur Umwandlung der elektromagnetischen Schwingungen in etwas Hörbares und in etwas Sehbares ein Rundfunkempfangsgerät eingesetzt wird - gerade hierauf soll es aber jetzt nicht mehr ankommen.
Die spezifische Beziehung bzw. der konkrete Bezug sind ein zentrales Element, das bei der Erhebung eines jeden Beitrages vorliegen muss. Wenn dieses Element nicht vorliegt, darf kein Beitrag erhoben werden.
Wenn das BVwG dieses in Erwägung gezogen hätte, hätte es wegen des Fehlens der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges zwischen den vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen und den Wohnungen entschieden, dass die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages nicht vorliegt. Dann hätte es die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG hätte dieser Vorlage entsprochen.
4. Vortrag zur angeblichen geräteunabhängigen Programmnutzungsmöglichkeit
(...)
5. Vortrag zur verfassungswidrigen Typisierung
(...)
6. Vortrag zur fehlenden Regelung der Abgabenhöhe
(...)
7. Vortrag zur Unverhältnismäßigkeit der fehlenden Befreiungsmöglichkeit
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.6 und unter Nr. 4.6 vorgetragen, dass es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, dass es keine Befreiungsmöglichkeit gibt, wenn sich in einer Wohnung keine Rundfunkempfangsgeräte befinden.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Die Frage des Erfordernisses einer Befreiungsmöglichkeit ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen. Dieser folgt aus dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG.
Wie bei allen belastenden gesetzlichen Regelungen ist auch hier die Prüfung vorzunehmen, ob es erforderlich i. S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, dass es keine Befreiungsmöglichkeit gibt.
Die Prüfung des Erfordernisses einer Befreiungsmöglichkeit ist nicht nur am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) vorzunehmen (so aber das Urteil des BVwG in Rz. 34), sondern auch am Maßstab der Erforderlichkeit.
Auch das OVG NRW hat im angefochtenen Urteil auf Seite 29 in Zeile 22 - 23 Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit getätigt. Insoweit muss auch das Revisionsgericht Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit tätigen.
Der Vortrag des Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht mit einer Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes befasst und diesen in keiner Weise erwähnt.
Da es unverhältnismäßig (weil nicht erforderlich) ist, diejenigen Menschen mit der WBA zu belegen, die mangels Vorhandenseins eines Rundfunkempfangsgerätes schon aus rein tatsächlichen Gründen keine Möglichkeit haben, die vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen in Bewegtbilder und Töne umzusetzen, führt die fehlende Befreiungsmöglichkeit dazu, dass Art. 20 Abs. 3 GG verletzt ist. Sodann hätte das BVwG die Rechtssache dem BVfG nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen.
9. Vortrag zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 4.2.2.13 vorgetragen, dass der Sondervorteil, der mit einem Beitrag abgegolten werden soll, im Gesetzeswortlaut definiert sein muss.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Der Verfassungsrechtssatz zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut ergibt sich aus dem Beschluss des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz.54.
Wenn diesem Verfassungsrechtssatz nicht Genüge getan ist, ist eine gesetzliche Regelung wegen fehlender Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut verfassungswidrig -wegen Verstoßes gegen das Finanzverfassungsrecht der Art. 104 a ff. GG, wo die Vorzugslasten (Gebühren und Beiträge) verfassungsrechtlich verortet sind.
Dieser Vortrag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG in seinem Urteil sich inhaltlich nicht damit befasst, dass im Wortlaut des RBStV überhaupt kein Sondervorteil beschrieben ist, den die Zahlungspflichtigen sollen genießen können und für den sie einen „Beitrag“ zahlen sollen.
Die Pflicht zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut hat eine Kontrollfunktion. Nur dann, wenn der Gesetzgeber den Sondervorteil im Gesetzeswortlaut beschrieben hat, lässt sich überprüfen, ob er geprüft hat, ob es überhaupt einen zu bebeitragenden Sondervorteil gibt oder ob in Wirklichkeit - in verbotener Weise - ein Beitrag erhoben wird, den die Allgemeinheit erlangt.
Insoweit handelt es sich um eine Dokumentationspflicht des Gesetzgebers, dass er die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal des Sondervorteils vorgenommen hat. Das Ergebnis seiner Subsumtion muss der Gesetzgeber dadurch dokumentieren, dass er den von ihm erkannten Sondervorteil - der kein Vorteil für die Allgemeinheit sein darf - im Gesetzeswortlaut beschreibt. Dieses hat der Gesetzgeber ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht getan.
Wenn das BVwG zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, dass der Gesetzgeber den Sondervorteil nicht im Gesetzeswortlaut definiert hat, hätte es erkannt, dass es an der verfassungsrechtlichen Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages fehlt und dass somit ein Verstoß gegen das Finanzverfassungsrecht der Art. 104 a ff. GG vorliegt. Sodann hätte es die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG zur Entscheidung vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen. |
Ob das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit der Korrektur seines Copy&Paste-Urteils nutzt, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht dürfte ohnehin die Hände über dem Kopf zusammenschlagen beim genauen Studieren der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 .
Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichts unter dem das Verfahren der Gehörsrüge anhängig ist lautet:
BVerwG 6 C37.16
Empfehlung: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
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Ohne unsere unermüdliche Arbeit hätten wir diesen Erfolg höchstwahrscheinlich nicht geschafft. Zum Erfolg gehört auch der große Aufstieg unserer Plattform zur größten und wichtigsten Deutschlands, die sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt.
Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist. Das ist jedoch nicht verwunderlich: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und Austausch auf unserer Plattform.
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Am 25. Februar 2016 übersandte ich unserer Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel per Einschreiben mit Rückschein einen Brief, der sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Vertrauensverlust in Politik und Medien kritisch auseinandersetzt. Abgesehen vom Rückschein, der den Briefempfang quittiert, habe ich bis heute keine Stellungnahme von Frau Merkel erhalten.
Nachdem mehr als ein Vierteljahr vergangen ist, fordere ich von unserer Bundeskanzlerin eine ausführliche Stellungnahme zu allen Punkten, die ich in meinem Brief aufführe, ein. Das ist Sie nicht nur mir schuldig, sondern allen Lesern und Mitgliedern unserer Plattform, die seit Monaten auf ihre Antwort warten. Mehrere Hunderttausende Menschen, die sich eine ehrliche und umfassende Antwort wünschen, möchten nicht erneut von der Politik und den Medien enttäuscht werden.
Sollte die Antwort ausbleiben oder diese wird lediglich mit den bekannten Floskeln und Textbausteinen zusammengestellt, befürchte ich einen irreparablen demokratischen Schaden. Damit wird einerseits die Politikverdrossenheit verstärkt und anderseits die Abwanderung der politischen Mitte Richtung Extreme beschleunigt. Das kann nicht Ziel der demokratischen Kultur sein und so hoffe ich innig auf einen Dialog auf Augenhöhe.
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber – Egartenstr. 58 – 78647 Trossingen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betreff: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien – Erinnerung an meinen Brief vom 25. Februar 2016
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie an meinen Brief vom 25. Februar 2016 erinnern. Außer dem Rückschein (es handelte sich um ein Einschreiben mit Rückschein) habe ich bisher keine Stellungnahme Ihrerseits erhalten.
Ich möchte Ihnen gegenüber offen und ehrlich sein: Ich bin sehr enttäuscht ob der ausbleibenden Reaktion.
Ich sprach ein brisantes Thema an, das extrem viele Leute in der Republik bewegt. Im Kern geht es um die heutige Notwendigkeit, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und deren Konsequenzen. Alleine im Jahre 2014 verweigerten 4,5 Millionen Bürger die Zahlung des Rundfunkbeitrags – die Zahlen für 2015 wurden bisher noch nicht veröffentlicht, es sickert aber durch, dass es fast mit einer Verdopplung zu rechnen ist.
Hinter den vielen Verweigerern stehen Familien und sonstige Lebensgemeinschaften, so dass die Zahl derer, die gegen den aktuellen öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat sind, weitaus größer ist. Nimmt man die Bürger dazu, die aus Angst vor Repressalien den Rundfunkbeitrag entrichten, dürfte diese Zahl noch weiter steigen.
Frau Bundeskanzlerin, wir unterhalten uns hier über ein gesamtgesellschaftliches Problem, welches ein Großteil der Bürger dieses Landes betrifft und beschäftigt. Der Grund dafür, dass dieses Problem keine große mediale Aufmerksamkeit erfährt, liegt klar auf der Hand: Es geht um die Medien, insbesondere um die öffentlich-rechtlichen Medien. So fanden Informationsaustausch und Protest bisher vorwiegend im Internet statt, wenngleich mittlerweile auch die Printmedien das Thema aufgreifen und seriös darüber berichten.
In meinem Brief an Sie sprach ich den Vertrauensverlust in Politik und Medien ganz gezielt an. Wohin diese Entwicklung führt, erleben wir eindrucksvoll in diesen schwierigen Zeiten. Seit meinem Brief Anfang des Jahres hat sich diese besorgniserregende Entwicklung noch weiter verschärft und ein Ende ist nicht abzusehen.
Die von mir genannten Gründe für den Vertrauensverlust in Politik und Medien und die Abwanderung der Wählerschaft – weg von der Mitte, hin zu den Extremen – möchte ich nicht erneut aufzählen. Hier verweise ich auf meinen ersten Brief an Sie. Bezeichnend dafür ist das Gefühl der Bürger, kein Gehör bei den Regierenden zu finden, was beispielhaft das Ausbleiben jeglicher Reaktion Ihrerseits auf meinen Brief vom 25. Februar 2016 zeigt. Dieser Brief wurde bis dato millionenfach gelesen, dessen fehlende Antwort wieder einmal Millionen Bürger enttäuscht.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wie ich eingangs schrieb: Ich bin enttäuscht. Ich habe jedoch die Hoffnung noch nicht aufgegeben und hoffe weiterhin auf eine ausführliche Stellungnahme Ihrerseits zu allen in meinem Brief angesprochenen Themen. Das hoffen auch Millionen Besucher unserer Plattform, denn auch dieser zweite Brief wird auf der gesamten Plattform veröffentlicht werden.
Im Voraus vielen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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Wir berichteten bereits am 26. Mai 2016 (Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR) ausführlich über den Dialog zwischen Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war und dem Justiziar des Südwestrundfunks, Herrn Dr. Hermann Eicher – ein sehr ungleiches Paar.
Während Frau Sieglinde Baumert ihre Arbeitsstelle verlor und zwei Monate in der JVA Chemnitz saß, sagt Herr Dr. Eicher unter anderem:
»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«
Eine extrem fragwürdige Aussage von Herrn Dr. Hermann Eicher – man darf dabei nicht vergessen, dass u. v. a. sein Gehalt und seine Altersvorsorge durch den umstrittenen Rundfunkbeitrag, aus dem es keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit gibt, finanziert werden. Deswegen wird dieser in der Bevölkerung als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet.
Die Meinungen zu diesem Vorfall sind eindeutig. Ein Mitglied unseres Forums äußert sich treffend zu dieser Aussage:
»Da hinkt doch der Vergleich mit dem demokratischen Diskurs offensichtlich: Der Eine hat natürlich keine „schwierige Ausgangssituation“, weil er sich als Justiziar in der Komfortzone des SWR befindet, die Andere hingegen durfte den „Diskurs“ aus dem Gefängnis fortführen!
Das ist in meinen Augen schon pervers, wie diese Ungleichstellung auch noch mit demokratischen Verhältnissen erklärt werden soll und wie ein psychisch belastender und in diesem Fall auch existenzgefährdender Gefängnisaufenthalt ignoriert wird. Ich hätte mir ein „Es tut mir leid, dass Sie das durchmachen mussten.“ Gewünscht – das kann man aber scheinbar von einem SWR-Justiziar nicht erwarten.
Bei Frau Baumerts Einstellung zum Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine „Auffassung“, sondern um eine tiefgehende Gewissensentscheidung, sonst wäre sie dafür nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen und hätte dort nicht bis zu ihrer durch den MDR herbeigeführten Entlassung ausgeharrt.
Herr Eicher möchte die öffentliche Meinung auf das „Bockigkeitsprinzip“ der Verweigerer lenken. Dabei bietet er dann auch einen den Anschein der Fairness erweckenden Meinungsaustausch an, um menschlich kompetent zu wirken: die „Wir können doch über alles reden“-Geschichte
Ich gehe davon aus, dass dies bewusst geschieht. Der Mann hat ja nun auch schon einige Jahre und Lebenserfahrung auf dem Buckel, so dass er wissen müsste, dass Gesetz und Gewissen nicht zwangsläufig zusammenpassen, so wie es ja auch damals bei der Kriegsdienstverweigerung war.
Frau Baumert muss angeboten werden, sich als Härtefall aus Gewissens- oder weltanschaulichen Gründen vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen! Nach der derzeitig gültigen gesetzlichen Regelung ist keine andere Lösung möglich.«
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
ich danke Ihnen für Ihre Antwortmail vom 23.05.2016.
Es ist mir ein Bedürfnis, erneut einige grundlegende Punkte, die bei Ihren Ausführungen bisher nicht berücksichtigt wurden, anzusprechen.
Ich bin kein Einzelfall. Nach aktuellen Umfrageergebnissen sprechen sich knapp 70% der Bevölkerung gegen den derzeitig monströsen Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Zwangsfinanzierung aus. Hier besteht eine sehr grundlegende Diskrepanz zwischen dem, was Politik, Gesetz, Justiz und Behörden glauben, fordern zu können und dem, was vom Volk tatsächlich als akzeptabel und tolerierbar anerkannt wird.
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie zukünftig weiter verfahren wird:
1. Man wird weiterhin ungezügelt unter Anwendung diverser Zwangsmaßnahmen das Geld ohne Rücksicht auf Verluste eintreiben, existenzgefährdende Maßnahmen ergreifen und eventuell sogar gewalttätige Auseinandersetzungen in Kauf nehmen.
2. Man beginnt endlich durch Änderungen im RBStV, Beendigung der Verschwendungssucht und Beseitigung der nachweislichen politischen Einflussnahmen die oben benannte Diskrepanz zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
Gehen Sie davon aus, dass sich die ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung ändern wird?
Glauben Sie, dass die aktuelle Regelung jemals als gerecht, sozial und demokratisch allgemein anerkannt werden wird, obwohl die Zahl der Kritiker weiter zunimmt?
Die Frage, ob auch Sie dringenden Handlungsbedarf erkennen, blieb leider bisher von Ihnen unbeantwortet.
Nachdem meine Inhaftierung bekannt wurde, ging ein Ruf der Empörung durch Deutschland und über die Grenzen hinaus durch viele Länder. Ist Ihnen bekannt, dass man trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht, die Gelder einzutreiben? Finden Sie das angemessen?
Es ist wichtig, diese Fragen mit den Befürwortern der aktuellen Handhabung zu klären – sie betreffen den Kern des Problems.
Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.
1. Die von Ihnen angesprochene Kolumne vergleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Privatanbieter. Die Kriterien bei der Programmauswahl hängen von Gewohnheiten, Interessen und Neigungen der jeweiligen Zuschauer ab. Ich persönlich empfinde Fernsehen als Berieselung, unabhängig ob öffentlich-rechtliche oder private Programme laufen.
Sie selbst sprechen von immenser Programmleistung. Ich spreche von Grundversorgung. Wie lautet die Auftragspflicht, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut Gesetz erfüllen solle?
2. Mein geschichtlicher Vergleich ist völlig korrekt. Legalität hat nicht zwangsweise etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Sie kann Unrecht begünstigen und sogar erzwingen. Das war zu allen Zeiten so und daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier sind keine starren Gesetzestexte dienlich, sondern die freiheitlichen Grundwerte als Richtlinie maßgebend.
Es gab immer Vertreter, die diverse Unrechtgesetze verteidigten – auch wenn eindeutig negative Auswirkungen zu beobachten waren. Über meine Erfahrungen und Beobachtungen bei der Rechtsprechung können wir gerne diskutieren. Bis heute konnten mir weder Amts- noch Landgericht erklären, weshalb bei meinen Beschwerden das BGB nicht angewendet wurde.
3. Ein vorbereiteter Studiobesuch kann niemals den vollständigen Produktionsablauf abdecken. Entscheidend ist, was als Nachricht aus den ursprünglich stattgefundenen Ereignissen gesendet wird. Wie schon früher erwähnt, habe ich bereits meine Erfahrungen gesammelt. Nicht einmal die Zapp-Redaktion veröffentlichte trotz Zusage meinen vollständigen Interviewtext – um nur ein Beispiel zu nennen.
4. Ich habe mich nie für die völlige Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. „But I could be wrong“ – irren ist eine sehr menschliche Eigenschaft. Hier geht es aber nicht um richtig oder falsch, sondern um gegenseitige Akzeptanz und Toleranz. Ich nehme Niemandem etwas weg. Ich will nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was ist daran nicht zu verstehen? Den durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dulde ich nicht. Das Programm mögen bitte die Menschen finanzieren, die es für gut befinden und die Angebote nutzen möchten. Zwang kann niemals eine befriedigende Antwort bei dieser Ausgangssituation sein.
Gerne greife ich aber Ihre Interpretation des Sachverhaltes auf und frage Sie: Kann es richtig sein, Millionen Menschen wider Willen durch erpresserische Maßnahmen zur Zahlung zu zwingen?
Mit dieser Frage beende ich diese Mail und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
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Vielen von Ihnen ist der Fall von Frau Sieglinde Baumert aus Thüringen bekannt. Seit Bekanntgabe dieses Vorfalles reißt die Berichterstattung nicht ab: Sie war wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, insgesamt 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert.
Sie ist erst kurz nach Erscheinen ihres Falles in der Presse unerwartet aus der Haft entlassen worden. Die offizielle Begründung des MDR zu dieser Entscheidung lautete, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben. Das erstaunte nicht nur Frau Baumert, denn dieser Sinneswandel fand erst nach zwei Monaten Inhaftierung und nachdem der Fall von der Presse aufgegriffen wurde, statt. Offiziell heißt es:
„Der MDR hat zwischenzeitlich die Vollstreckungsbehörde gebeten, den Vollzug des Haftbefehls zurückzunehmen. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung und Bewertung ist der MDR zu dem Entschluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nach mehreren Wochen Haft nicht mehr gewahrt war.“
Natürlich fragen sich viele, wie auch Frau Baumert, ob die Verhältnismäßigkeit je gegeben war?
Eine Inhaftierung wegen Verweigerung, den Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, scheint vielen in der Tat extrem vermessen zu sein. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches und noch ungelöstes Problem handelt, das sehr viele Bürger bewegt und viele Gerichte beschäftigt.
Eine Frage drängt sich förmlich auf: Wo befände sich Frau Baumert heute, wenn die Presse nicht ausführlich über ihren Fall berichtet hätte?
Nun herrscht zwischen MDR und Frau Baumert absolute Funkstille zu den vorgefallenen Ereignissen. Stattdessen bekam sie eine Interviewanfrage von der Redaktion von Zapp vom NDR (Norddeutschem Rundfunk). Sie willigte ein, die Fragen in Schriftform zu beantworten mit der Maßgabe, dass diese auch vollständig wiedergegeben werden.
Nach einigem Hin und Her kam es zur Veröffentlichung – u. a. mit einer Gegendarstellung des Justiziars des SWR (Südwestrundfunk). Die Interviews sind ziemlich unten auf der Seite des NDR als Verlinkung zu finden:
Baumerts Kampf gegen den Rundfunkbeitrag
SWR-Justiziar Eicher zum Fall Baumert
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangssituation befinden. Sie sprechen als Justiziar der ÖRR und vertreten die Interessen der Rundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bevölkerung, der am derzeitigen Finanzierungmodell der ÖRR (Anm. der Redaktion: Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten) festhalten möchte. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit. Ich spreche als Bürgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur Finanzierung der ÖRR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch anerkennt. Dass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist Ihnen sicher auch bekannt.
Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen Bürgern, die sich gesetzlichen Regelungen entziehen würden. Wir sprechen hier aber tatsächlich von Millionen Bürgern, die durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei Petitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen. Weitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus Überzeugung, sondern nur wegen des dahinterstehenden Zwangs und aus Angst vor angedrohten Konsequenzen zahlen.
Sie sind der Meinung, dass Gerichte über Recht oder Unrecht entscheiden. Es mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch. Richter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer Willensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind. Ob ein Gesetz tatsächlich über Recht oder Unrecht entscheidet, hängt von den Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab. In der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der tatsächliche Nutznießer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den Begriffen Recht/Unrecht sowie Gesetz ist also äußerste Vorsicht geboten. Diese gleichzusetzen ist nicht korrekt. Blinde Hörigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben führen, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.
Sollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt haben?
Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbevölkerung permanent negiert, wird mittelfristig zu undemokratische Verhältnisse führen müssen. Von einer Akzeptanz des RBStV (Anm. der Redaktion: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) kann keine Rede sein. Richterliche Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden werden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und bewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung/juristischen Entscheidungen und dem Willen des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht länger ignorierbar.
Empörung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck. Auf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht lösen lassen.
Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der ÖRR kann auch durch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die Androhung harter Bestrafungen lässt sich das aktuelle Modell noch aufrechterhalten. Wie hart – ja – existenzgefährdend die Bestrafung sein kann, habe ich selbst erlebt.
„Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl hätte, würde ich NICHT zahlen.“ – das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und immer wieder höre. Zeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier über die Köpfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie lässt sich eine Zwangsabgabe, die laut aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich abgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?
Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anzuwenden. Natürlich steht Ihnen frei, dies zu tun. Inwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch nicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgeführte Punkte. Wir als Bürger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu zeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme durch die ÖRR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u. a. in diesem Zusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missstände zu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuführen, die tatsächlich demokratisch sind. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp 20,- sehr viel Geld.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Sie einmal versuchen würden, sich in deren Lage zu versetzen.
Genau aus diesen Gründen findet das Zitat von Bertold Brecht hier berechtigt seine Anwendung – ich wiederhole es gerne noch einmal:
„Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!“
Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre Gesprächs- und Studioeinladung zurückkommen. Ein Studiobesuch kann und wird die weit gefächerte Problematik nicht lösen. Kann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun nicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den Handlungsbedarf zu erkennen?
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
Sehr geehrte Frau Baumert,
hiermit möchte ich nochmals auf den mit Ihnen begonnenen Dialog und ihre letzte Mail vom 12.05.2016 zurückkommen. Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden: Sie haben ihre Auffassung zum Rundfunkbeitrag und ich die meine. Dass wir nicht der gleichen Auffassung sind, kommt in einer Demokratie täglich vielfach vor und sollte kein Hindernis, sondern durchaus Anlass für einen vertieften Diskurs sein. Vor allem drei Punkte sind mir nochmals wichtig:
1. Es ist aus meiner Sicht schon sehr erstaunlich, wenn so getan wird, als sei die immense Programmleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach gar nichts wert. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung von Sendungen, Beiträgen und Internetangeboten, die es ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht gäbe. Lesen Sie dazu doch einmal den „Selbstversuch“ von Karolin Emcke, einer Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, die sich 12 Stunden allein dem Programmangebot unserer kommerziellen Konkurrenz ausgesetzt hat.
http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-experiment-1.2972885
2. Ihre Ausführungen zur Einhaltung von Gesetzen in einer repräsentativen Demokratie bleiben für mich nicht nachvollziehbar. Es ist gut und richtig, dass Sie diese Auffassung in unserer Gesellschaft vertreten können. Unsere Rechtsordnung wäre aber schlicht am Ende und nicht mehr funktionsfähig, wenn nicht mehr die Gerichte über Recht und Unrecht zu entscheiden hätten. Den in diesem Zusammenhang von Ihnen gewählten Vergleich zu Gesetzen, die „ins blanke Verderben“ geführt hätten, wie „gerade die deutsche Geschichte in trauriger Weise aufgezeigt“ habe, bitte ich dringend nochmals zu überdenken. Den Rundfunkbeitrag in eine Reihe mit der Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich zu stellen, ist einfach absurd und außerdem für mich -und vor allem für die vielen Opfer dieses Unrechtsregimes- eine wirklich schlimme Zumutung. Überlegen Sie bitte nochmal genau, ob Sie sich tatsächlich dort einreihen wollen, wo sogar Parallelen zum Holocaust gezogen werden (der Holocaust war legal, der Rundfunkbeitrag ist legal!). Auch mit diesem unsäglichen Vergleich ist man kürzlich an mich herangetreten 1) (Anm. der Redaktion: Herr Dr. Eicher reißt ein Teil eines Ganzen aus dem Zusammenhang. Mit dieser Aussage soll wahrscheinlich eine für ihn unbequeme Bewegung in Misskredit gebracht werden – weiteres in der Fußnote).
3. Sie schreiben: „Ein Studiobesuch kann und wird die weitgefächerte Problematik nicht lösen“. Das war auch gar nicht unsere Absicht. Wir hätten uns eher vorgestellt, dass Sie z.B. einmal (vielleicht sogar mehrere Tage) die tatsächliche Arbeit in einer Nachrichtenredaktion kennenlernen, um ihre Aussage zu überprüfen, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien von einer „tendenziösen, polarisierenden, von politischen Interessen durchsetzten Programmgestaltung“ geprägt. Wo könnte man sich dazu besser ein Bild machen, als in einer Nachrichtenredaktion? Das Angebot halten wir daher gern aufrecht!
Und schließlich: Natürlich kann ich mich in die Situation eines Beitragszahlers mit wenig Geld hinein versetzen und natürlich weiß ich, dass der Rundfunkbeitrag auch zu sozialen Härten führen kann. Dafür Lösungen zu finden, ohne gleich die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Bord gehen zu lassen, ist allerdings nicht trivial. Das Verständnis für die jeweils andere Seite sollte aber auch keine Einbahnstraße sein: Könnte es nicht auch sein, dass die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Preis der Ersparnis von 17,50 Euro pro Monat ein großer Fehler wäre mit erheblichen negativen Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft? Ich habe viel dafür übrig, es mit den Abgeordneten des englischen Unterhauses zu halten, die lange Zeit am Ende ihrer Reden stets das Bekenntnis anfügten: „But I could be wrong“. Ich bin bereit, meinen Überlegungen diesen Satz anzufügen. Es wäre für mich interessant zu wissen, ob dies auch für Sie gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
1) Herr Dr. Eicher unternimmt den Versuch, die größte demokratische bürgerliche Bewegung Deutschlands, die sich parteiübergreifend mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, in Misskredit zu bringen. Dazu reißt er eine Aussage aus ihrem Kontext heraus und versucht damit, Online-/GEZ-Boykott in einem gewissen Licht erscheinen zu lassen, dass dem Leser suggerieren soll, Online-/GEZ-Boykott stünde bestimmten populistischen Richtungen nahe.
Diese mehr als fragwürdige Abwehrreaktion ist für viele etablierten Institutionen in Deutschland leider typisch: Wenn jemand nicht mit dem Mainstream mitschwimmt, versucht man ihn in eine Schublade zu stecken – in aller Regel in die rechte Ecke oder zu den Verschwörungstheoretikern zu schieben.
Online-/GEZ-Boykott empfiehlt Herrn Dr. Eicher, unsere Regeln aufmerksam zu lesen. Danach kann er versuchen, die in seiner Antwort unter Punkt 2 gemachte Aussage erneut zu wiederholen und zu begründen. Dabei hoffen wir natürlich auf seine Einsicht und guten Willen, keine aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelstücke mehr zu nutzen, um eine Aussage zu konstruieren, die schlicht und ergreifend falsch ist – er möge sich dessen bewusstwerden, dass dies eine Diffamierung darstellt.
Link zu unseren Regeln: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
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