Das Gefühl zu haben, wir sind keine Sklaven der Symbiose aus Politik und öffentlich-rechtlichen Medien.
Gerechtigkeit.
Menschenverstand.
Das Grundbedürfnis des Wohnens soll eine Zahlungspflicht zur Unterhaltung des teuersten Rundfunks des gesamten Planeten auslösen? Die Richter argumentieren erneut, es gäbe in 90% aller Haushalte Rundfunkempfangsgeräte. Alleine das begründe den Rundfunkbeitrag.
Wie bitte?
Fangen wir von vorne an.
Fragt sich einer dieser Richter, ob wir diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt brauchen? Und wenn ja, wie viel davon? Brauchen alle gleichermaßen diesen Apparat? Und ist dieser so wichtig, dass sogar das Grundgesetz zugunsten des Rundfunkapparates „umgedeutet“ (verdreht, verbogen, missachtet) wird?
Während dessen geht der ganze öffentlich-rechtliche Rundfunkapparat immer rabiater gegen säumige „Betragsschuldner“ vor. Beitragsschuldner? Horrende Rechnungen, Mahnungen und Androhungen – man hat ja das Gesetz auf seiner Seite. Ja, ich bin ein Beitragsschuldner, das bist du, sie und er – wir alle! Wir alle dürfen ein Teil unseres ehrlich verdienten Geldes an den öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat abführen. Ein Leben lang. Mache ich das nicht, machst du das nicht, sie oder er, dann droht Vermögensauskunft, Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, Pfändung, oder mitunter Knast. Das passiert nicht in einem fernen Schurkenland, nein, das passiert hier, bei uns in Deutschland.
Wofür das alles? Ehrliche Antwort gefällig? Nicht um die gummiartige, nie wirklich definierte sogenannte „Grundversorgung“ zu erfüllen – 8.1 Milliarden Euro für Pseudo-Bildung und angeblich neutrale und hochqualitative Information? Nein, es geht um viel mehr: Wohlstand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkelite finanziert durch Zwang – jeder von uns ist dabei ein bisschen Zwangsarbeiter. Es geht um Macht: Der Apparat ist die Bühne der Politik – ohne diese sind politische Karrieren und damit Macht unmöglich – eine Hand wäscht die andere. Es geht aber auch um Filz und Korruption: Die Machenschaften, Geldschiebereien, Firmengeflechte usw. hinter den Kulissen sind gewaltig.
In den Sog der Verfilzung von Politik und Medien ist mittlerweile auch die Justiz geraten. Sie versucht unseren gesunden Menschenverstand auszuschalten. Sie will uns weismachen, dass alles rechtens sei und interpretiert sogar das Grundgesetz um: Alles sei wasserdicht und sie sähe keinerlei Probleme oder Widersprüche. Alles paletti dann? Mitnichten!
Wie erklärt sich die extrem hohe Zahl von Verweigerern? In Zahlen: Im vergangenen Jahr 2015 wurden 25,4 Millionen Mahnmaßnahmen durchgeführt, 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und derzeit sind 3.800 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag anhängig. Noch mehr: Elf Prozent aller Beitragskonten befinden sich im Mahnverfahren. Heißt das Akzeptanz?
Das hat mit Akzeptanz nichts zu tun. Die genannten Zahlen steigen seit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells im Jahre 2013 rapide an und ein Ende ist nicht absehbar. Die richtigen Begriffe sind Ablehnung und Protest. Ja, der Rundfunkbeitrag kommt nicht nur schlecht an, vielmehr wird er abgelehnt.
Diese Zahlen, der Protest und die zunehmende seriöse Berichterstattung der Printmedien haben zur nächsten Eskalationsstufe geführt: Seit einigen Wochen ist ein weitaus rabiateres Vorgehen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates zu verzeichnen. Parallelen zu anderen autoritären Systemen sind klar erkennbar: Zunächst wird etwas mit fadenscheinigen Begründungen eingeführt, was die Rechte der Mehrheit einschränkt. Erste, einzelne oppositionelle Meinungen werden als feindselig und undemokratisch abgetan – der Druck wächst dennoch weiter.
Aus den einzelnen oppositionellen Meinungen werden immer mehr. Man versucht diese noch zarte Opposition in ein schlechtes Licht zu rücken. Aber auch das gelingt nicht. Die Opposition organisiert sich zunehmend: Es entstehen vielerorts zunächst kleine Zellen, die sich verstärkt organisieren. Diese schließen sich mehr und mehr zusammen, bis eine landesweite Bewegung entsteht. An dieser Stelle zieht der Apparat die Daumenschraube weiter an und versucht nun mit immer gewagteren Thesen und Argumenten, die gesamte Bewegung einzuschüchtern. Der Apparat ist nervös, hat aber noch die Macht.
Der stärker werdende Druck schweißt die junge Bewegung noch weiter zusammen – sie wächst weiter und weiter. Nun schließen sich ihr auch diejenigen an, die bisher brave „Schafe“ waren – zunächst nur wenige, dann aber immer mehr. Es entsteht eine Massenbewegung. An dieser Stelle wird der Apparat noch rabiater. Er fährt sein gesamtes Arsenal aus und mobilisiert alle seine Streitkräfte, um zu versuchen, die Bewegung zu stoppen. Alles noch unter dem Deckmantel der gegebenen Rechtmäßigkeit – an dieser Stelle ist aber längst nichts mehr rechtmäßig!
Systemtreue oder einfach Mitläufer wenden sich vom Apparat langsam ab und die Bewegung erreicht langsam die kritische Masse. Es sind nicht mehr nur einzelne Meinungen, sondern es ist das Volk. Das Volk wendet sich gegen die Ungerechtigkeit des Apparates, der die Mehrheit der Menschen zugunsten einiger weniger ausbeutet. An dieser Stelle ist die kritische Masse bereits überschritten und das Ende des Apparates ist endgültig eingeleitet. Es ist nur eine Frage der Zeit und der Vernunft.
Nein, ich schreibe hier nicht über die Ereignisse einer Diktatur in einem fremden Schurkenalnd. Ich schreibe hier nicht über den Fall der Mauer. Ich schreibe hier über den bevorstehenden Fall der öffentlich-rechtlichen medialen Diktatur in Deutschland.
Wir haben noch viel Arbeit vor uns. Es wird auch Rückschläge geben und es werden Tränen fließen. Wir erreichen sehr bald die kritische Masse, vielleicht haben wir sie bereits erreicht. Eines ist aber sicher: Damit haben wir das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates in seiner jetzigen Ausgestaltung eingeläutet.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunkapparat wehrt sich zurzeit mit aller Macht gegen den Verlust von Bedeutung und Akzeptanz. Er wehrt sich primär gegen den gesunden Menschenverstand der wachgewordenen Zahlschafe, die nicht mehr gewillt sind, sein üppiges fürstliches Dasein weiter zu finanzieren. Die Grenzen des Anstandes sind bereits gefallen: Menschen werden kriminalisiert, ihre wirtschaftliche und finanzielle Existenz wird durch Eintragungen im Schuldnerverzeichnis gefährdet und sie werden in Einzelfällen sogar inhaftiert. Das alles nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“
Aber was kommt danach? Danach wird der Diktator im fernen Schurkenland gestürzt. Danach wird die Mauer zu Fall gebracht. Danach kommt das Ende des ungezügelten fürstlichen Daseins auf Kosten der Mehrheit.
Wir treffen uns am 3. Oktober 2016 in Karlsruhe. Prominenter Besuch ist schon angekündigt wie u. a. Herr Prof. Dr. Koblenzer. Aber auch Opfer des Apparates werden an diesem Aktionstag teilnehmen wie z. B. Sieglinde Baumert, die wegen ihrer Verweigerung, aus Gewissensgründen den Rundfunkbeitrag zu entrichten, 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert war.
Jeder trägt mit seiner Teilnahme dazu bei, Medien und Politik zu zeigen, was wir von dieser Ungerechtigkeit halten. Gemeinsam zeigen wir ihnen die rote Karte: Wir machen ihnen unmissverständlich klar, dass die Tage der ungebremsten Selbstbedienung vorbei sind. Wir sind weder deren Zwangsarbeiter, noch deren Zahlschafe.
Gemeinsam sind wir stark und das demonstrieren wir jetzt. Der Weg ist steinig und er wird Opfer verlangen. Am Ende des Weges steht aber das ersehnte Ziel und wir werden es zusammen erreichen. Eine wichtige Zwischenetappe ist dabei der 3. Oktober in Karlsruhe. Es kann keine Ausrede geben, nicht an diesem Feiertag dabei zu sein, denn jeder einzelner ist wichtig.
Wir sehen uns in Karlsruhe!
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Im Ringen um die Freiheit von der finanziell aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Medienoption greift einer der Kläger, Herr Splett und sein Anwalt Herr Bölck vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf das Mittel der Gehörsrüge zurück. Der Kläger gehört zu der Millionen Bürger zählenden Nichtnutzergruppe der öffentlich-rechtlichen Option und informiert sich über die tiefergehenden privaten Zeitungs-, Zeitschriftenartikel und Bücher.
Die Gehörsrüge gibt dem Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, sein Copy&Paste-Urteil zu überdenken und zu korrigieren. Das Bundesverfassungsgericht dürfte ohnehin die Hände über dem Kopf zusammenschlagen beim genauen Studieren der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016.
Jeder der 16 privaten Kläger wurde durch einen Anwalt vertreten und trat mit unterschiedlichen Klageschriften und persönlichen Argumenten bei der Verhandlung am 16. und 17. März 2016 beim Bundesverwaltungsgericht vor. Bereits ein und zwei Tage nach der Verhandlung am 18. März 2016 wurden die Klagen von den Richtern abgewiesen. Die Urteile weisen auf den rund 20 Vergleichsseiten nur sehr geringfügige Unterschiede auf. Der Copy&Paste-Einsatz ist allgegenwärtig. Vom konkreten Bezug und Berücksichtigung der Argumente der Klageschriften und der Vorträge im Gerichtssaal kann so natürlich keine Rede sein.
Jeder darf sich von dem Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein persönliches Bild machen:
Vergleich der Urteile BVerwG 6 C 31.15 mit BVerwG 6 C 7.15
Die Urteile können ganz offiziell auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichts eingesehen werden. So auch die beiden Urteile aus dem vorherigen Vergleich:
BVerwG Urteil 6 C 7.15 vom 18.03.2016
und
BVerwG Urteil 6 C 31.15 vom 18.03.2016
Um Ihnen, verehrter Leser, ein besseres Bild über die Entscheidungsverstöße zu vermitteln, geben wir die aus unserer Sicht interessantesten Textpassagen der Gehörsrüge mit Einverständnis des Klägers und seines Anwalts wieder. Sie werden nicht aus dem Staunen kommen.
Hiermit wird gegen das Urteil des BVwG vom 18.03.2016 die
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 152a VwGO)
erhoben.
Es wurde in entscheidungserheblicher Weise der Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.
Es wurde für die Urteilsbegründung ein standardisierter Text verwendet, der auch in den anderen veröffentlichten Urteilen vom 18.3.2016 zur Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe verwendet wird (was durch einen Vergleich mit diesen Veröffentlichungen unschwer auffällt) und hinsichtlich seiner Nummern 9 bis 11 nicht das schriftsätzliche Vorbringen in diesem Verfahren wiedergibt (evtl. ist es das Vorbringen einer anderen Partei).
Bspw. heißt es in Rz. 3, der Kläger rüge die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder, weil die WBA eine Steuer sei – der Kläger hat so etwas aber gar nicht vorgetragen. Warum steht dieses dort?
(...)
1. Vortrag dazu, dass die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe (WBA) keine Gegenleistung für etwas ist.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 unter Nr. 1.2 und im Schriftsatz vom 13.03.2016 unter Nr. 2 wurde vorgetragen, dass die WBA keine Gegenleistung und kein Entgelt für etwas ist.
Diese Rechtsfrage ist entscheidungserheblich.
In seiner Entscheidung vom 27.07.1971, 2 BvF 1/86 u. a., Juris Rz. 39 und 41, hat das BVfG entschieden, dass die an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu zahlende Vorzugslast (damals: die Gebühr; jetzt: „Beitrag“) keine Gegenleistung für eine Leistung ist und auch kein Entgelt für die „durch den Rundfunk gebotenen Leistungen i. S. eines Leistungsaustausches“ ist. Im Schriftsatz vom 13.03.2016 wurde zudem vorgetragen, dass kein Gegenleistungsverhältnis vorliegt, was sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.12.2007 in der Rechtssache C-337/06 (Rz. 44 und 45) ergibt.
Denn wenn bereits das BVfG und das EuGH entschieden haben, dass die an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu zahlende Abgabe keine Gegenleistung ist, darf das BVwG diese Abgabe nicht als Gegenleistung für die Programmangebote bewerten.
Der Vortrag des Klägers wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht damit befasst und sich nicht argumentativ damit auseinandersetzt, dass die WBA nach der Rechtsprechung des BVfG und EuGH keine Gegenleistung ist.
Wenn das BVwG zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, dass die WBA keine Gegenleistung ist, hätte es diese nicht als eine Gegenleistung bewertet.
Wenn es sich bei der WBA nicht um eine Gegenleistung handelt, fehlt es an der Voraussetzung für einen Beitrag.
Dann ist die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages nicht gegeben. Sodann hätte das BVwG die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG würde der Gerichtsvorlage entsprechen.
2. Vortrag dazu, dass die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.3 vorgetragen, dass die Allgemeinheit aufgrund des Beschlusses des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 53, nicht bebeitragt werden darf.
Dieser Vortrag erfolgte deswegen, weil das OVG NRW in dem angefochtenen Urteil auf Seite 19 in Zeile 9 - 12 ausführte, dass grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierungsverantwortung zu beteiligen sei, weil jede Person gleichsam einen strukturellen Vorteil aus dessen Wirken ziehe.
Diese Rechtsfrage ist entscheidungserheblich.
Mit der Formulierung „jede Person“ ohne eine jegliche Einschränkung ist die Allgemeinheit gemeint. Es ist jedoch verboten, die Allgemeinheit mit einem Beitrag zu belegen. Eine verbotswidrige Beitragserhebung führt zu deren Verfassungswidrigkeit.
Dieser Vortrag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht damit befasst, dass es verboten ist, die Allgemeinheit zu bebeitragen. Es fehlt jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit.
Wenn das BVwG das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, hätte es erkannt, dass das OVG NRW mit dem angefochtenen Urteil gegen das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit verstößt.
Dann hätte das BVwG die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen. Es hätte entschieden, dass ein Fall des Verstoßes gegen das Verbot der Bebeitragung der Allgemeinheit vorliegt.
3. Vortrag zur spezifischen Beziehung / zum konkreten Bezug
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 unter Nr. 1.4 und im Schriftsatz vom 13.03.2016 unter Nr. 1 wurde vorgetragen, dass es Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages ist, dass zwischen der Einrichtung der öffentlichen Hand und der Situation der Zahlungspflichtigen eine spezifische Beziehung (Beschluss des BVfG vom 04.02.1958, 2 BvL 31/56, Juris Rz. 25), bzw. ein konkreter Bezug (Beschluss des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 54) besteht.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Ein Beitrag darf nur beim Bestehen einer spezifischen Beziehung bzw. eines konkreten Bezuges erhoben werden (siehe dazu Abs. 8 ff.). Wenn diese(r) nicht besteht, darf kein Beitrag erhoben werden. Hierbei handelt es sich um einen Verfassungsrechtssatz.
Dieser Vortag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG in seinem Urteil sich nicht inhaltlich damit befasst und sich argumentativ nicht damit auseinandersetzt, inwieweit hier eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug gegeben sein soll.
Zum Erfordernis der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges wurde auch in der mündlichen Verhandlung am 16.03.2016 anschaulich und für jedermann verständlich vorgetragen. Sämtliche fünf Richter des erkennenden Senats haben diesen Vortrag akustisch vernommen, ihn jedoch in keiner Weise in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das Urteil des BVwG sich in keiner Weise inhaltlich damit befasst und sich nicht argumentativ damit auseinandersetzt, inwieweit hier eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug vorliegen soll.
Das Erfordernis der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges ist vor folgendem Hintergrund zu sehen:
Es ist zum einen die Einrichtung der öffentlichen Hand zu betrachten. Hierbei ist die Legaldefinition für Rundfunk nach § 2 Abs. 1 RStV zu beachten. Rundfunk ist die Verbreitung von Bewegtbild- oder Tonangeboten unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.
Zum anderen ist die Situation der Zahlungspflichtigen zu betrachten. Die Situation der Zahlungspflichtigen besteht darin, dass sie zahlungspflichtig sind, weil sie eine Wohnung innehaben.
Zwischen der Erzeugung der elektromagnetischen Schwingungen und dem Innehaben einer Wohnung muss somit eine spezifische Beziehung bzw. ein konkreter Bezug bestehen. Bildlich gesprochen ist die spezifische Beziehung bzw. der konkrete Bezug somit das verbindende Element (quasi ein notwendiges Kettenglied) zwischen den vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen und den Wohnungen als bloßen Raumgebilden.
Hier gibt es keine spezifische Beziehung bzw. keinen konkreten Bezug, weil ein Raumgebilde keine elektromagnetischen Schwingungen in etwas Hörbares und etwas Sehbares umwandeln kann.
Eine solche spezifische Beziehung besteht nur dann, wenn zur Umwandlung der elektromagnetischen Schwingungen in etwas Hörbares und in etwas Sehbares ein Rundfunkempfangsgerät eingesetzt wird - gerade hierauf soll es aber jetzt nicht mehr ankommen.
Die spezifische Beziehung bzw. der konkrete Bezug sind ein zentrales Element, das bei der Erhebung eines jeden Beitrages vorliegen muss. Wenn dieses Element nicht vorliegt, darf kein Beitrag erhoben werden.
Wenn das BVwG dieses in Erwägung gezogen hätte, hätte es wegen des Fehlens der spezifischen Beziehung bzw. des konkreten Bezuges zwischen den vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen und den Wohnungen entschieden, dass die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages nicht vorliegt. Dann hätte es die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG vorgelegt. Das BVfG hätte dieser Vorlage entsprochen.
4. Vortrag zur angeblichen geräteunabhängigen Programmnutzungsmöglichkeit
(...)
5. Vortrag zur verfassungswidrigen Typisierung
(...)
6. Vortrag zur fehlenden Regelung der Abgabenhöhe
(...)
7. Vortrag zur Unverhältnismäßigkeit der fehlenden Befreiungsmöglichkeit
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.6 und unter Nr. 4.6 vorgetragen, dass es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, dass es keine Befreiungsmöglichkeit gibt, wenn sich in einer Wohnung keine Rundfunkempfangsgeräte befinden.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Die Frage des Erfordernisses einer Befreiungsmöglichkeit ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen. Dieser folgt aus dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG.
Wie bei allen belastenden gesetzlichen Regelungen ist auch hier die Prüfung vorzunehmen, ob es erforderlich i. S. des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, dass es keine Befreiungsmöglichkeit gibt.
Die Prüfung des Erfordernisses einer Befreiungsmöglichkeit ist nicht nur am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) vorzunehmen (so aber das Urteil des BVwG in Rz. 34), sondern auch am Maßstab der Erforderlichkeit.
Auch das OVG NRW hat im angefochtenen Urteil auf Seite 29 in Zeile 22 - 23 Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit getätigt. Insoweit muss auch das Revisionsgericht Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit tätigen.
Der Vortrag des Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG sich inhaltlich nicht mit einer Prüfung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes befasst und diesen in keiner Weise erwähnt.
Da es unverhältnismäßig (weil nicht erforderlich) ist, diejenigen Menschen mit der WBA zu belegen, die mangels Vorhandenseins eines Rundfunkempfangsgerätes schon aus rein tatsächlichen Gründen keine Möglichkeit haben, die vom Beklagten erzeugten elektromagnetischen Schwingungen in Bewegtbilder und Töne umzusetzen, führt die fehlende Befreiungsmöglichkeit dazu, dass Art. 20 Abs. 3 GG verletzt ist. Sodann hätte das BVwG die Rechtssache dem BVfG nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen.
9. Vortrag zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 4.2.2.13 vorgetragen, dass der Sondervorteil, der mit einem Beitrag abgegolten werden soll, im Gesetzeswortlaut definiert sein muss.
Diese Frage ist entscheidungserheblich.
Der Verfassungsrechtssatz zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut ergibt sich aus dem Beschluss des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz.54.
Wenn diesem Verfassungsrechtssatz nicht Genüge getan ist, ist eine gesetzliche Regelung wegen fehlender Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut verfassungswidrig -wegen Verstoßes gegen das Finanzverfassungsrecht der Art. 104 a ff. GG, wo die Vorzugslasten (Gebühren und Beiträge) verfassungsrechtlich verortet sind.
Dieser Vortrag wurde nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen.
Dieses ergibt sich aus der Tatsache, dass das BVwG in seinem Urteil sich inhaltlich nicht damit befasst, dass im Wortlaut des RBStV überhaupt kein Sondervorteil beschrieben ist, den die Zahlungspflichtigen sollen genießen können und für den sie einen „Beitrag“ zahlen sollen.
Die Pflicht zur Definierung des Sondervorteils im Gesetzeswortlaut hat eine Kontrollfunktion. Nur dann, wenn der Gesetzgeber den Sondervorteil im Gesetzeswortlaut beschrieben hat, lässt sich überprüfen, ob er geprüft hat, ob es überhaupt einen zu bebeitragenden Sondervorteil gibt oder ob in Wirklichkeit - in verbotener Weise - ein Beitrag erhoben wird, den die Allgemeinheit erlangt.
Insoweit handelt es sich um eine Dokumentationspflicht des Gesetzgebers, dass er die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal des Sondervorteils vorgenommen hat. Das Ergebnis seiner Subsumtion muss der Gesetzgeber dadurch dokumentieren, dass er den von ihm erkannten Sondervorteil - der kein Vorteil für die Allgemeinheit sein darf - im Gesetzeswortlaut beschreibt. Dieses hat der Gesetzgeber ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht getan.
Wenn das BVwG zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hätte, dass der Gesetzgeber den Sondervorteil nicht im Gesetzeswortlaut definiert hat, hätte es erkannt, dass es an der verfassungsrechtlichen Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrages fehlt und dass somit ein Verstoß gegen das Finanzverfassungsrecht der Art. 104 a ff. GG vorliegt. Sodann hätte es die Rechtssache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVfG zur Entscheidung vorgelegt. Das BVfG hätte der Gerichtsvorlage entsprochen. |
Ob das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit der Korrektur seines Copy&Paste-Urteils nutzt, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht dürfte ohnehin die Hände über dem Kopf zusammenschlagen beim genauen Studieren der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 .
Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichts unter dem das Verfahren der Gehörsrüge anhängig ist lautet:
BVerwG 6 C37.16
Empfehlung: Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
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Am 25. Februar 2016 übersandte ich unserer Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel per Einschreiben mit Rückschein einen Brief, der sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Vertrauensverlust in Politik und Medien kritisch auseinandersetzt. Abgesehen vom Rückschein, der den Briefempfang quittiert, habe ich bis heute keine Stellungnahme von Frau Merkel erhalten.
Nachdem mehr als ein Vierteljahr vergangen ist, fordere ich von unserer Bundeskanzlerin eine ausführliche Stellungnahme zu allen Punkten, die ich in meinem Brief aufführe, ein. Das ist Sie nicht nur mir schuldig, sondern allen Lesern und Mitgliedern unserer Plattform, die seit Monaten auf ihre Antwort warten. Mehrere Hunderttausende Menschen, die sich eine ehrliche und umfassende Antwort wünschen, möchten nicht erneut von der Politik und den Medien enttäuscht werden.
Sollte die Antwort ausbleiben oder diese wird lediglich mit den bekannten Floskeln und Textbausteinen zusammengestellt, befürchte ich einen irreparablen demokratischen Schaden. Damit wird einerseits die Politikverdrossenheit verstärkt und anderseits die Abwanderung der politischen Mitte Richtung Extreme beschleunigt. Das kann nicht Ziel der demokratischen Kultur sein und so hoffe ich innig auf einen Dialog auf Augenhöhe.
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber – Egartenstr. 58 – 78647 Trossingen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betreff: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien – Erinnerung an meinen Brief vom 25. Februar 2016
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie an meinen Brief vom 25. Februar 2016 erinnern. Außer dem Rückschein (es handelte sich um ein Einschreiben mit Rückschein) habe ich bisher keine Stellungnahme Ihrerseits erhalten.
Ich möchte Ihnen gegenüber offen und ehrlich sein: Ich bin sehr enttäuscht ob der ausbleibenden Reaktion.
Ich sprach ein brisantes Thema an, das extrem viele Leute in der Republik bewegt. Im Kern geht es um die heutige Notwendigkeit, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und deren Konsequenzen. Alleine im Jahre 2014 verweigerten 4,5 Millionen Bürger die Zahlung des Rundfunkbeitrags – die Zahlen für 2015 wurden bisher noch nicht veröffentlicht, es sickert aber durch, dass es fast mit einer Verdopplung zu rechnen ist.
Hinter den vielen Verweigerern stehen Familien und sonstige Lebensgemeinschaften, so dass die Zahl derer, die gegen den aktuellen öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat sind, weitaus größer ist. Nimmt man die Bürger dazu, die aus Angst vor Repressalien den Rundfunkbeitrag entrichten, dürfte diese Zahl noch weiter steigen.
Frau Bundeskanzlerin, wir unterhalten uns hier über ein gesamtgesellschaftliches Problem, welches ein Großteil der Bürger dieses Landes betrifft und beschäftigt. Der Grund dafür, dass dieses Problem keine große mediale Aufmerksamkeit erfährt, liegt klar auf der Hand: Es geht um die Medien, insbesondere um die öffentlich-rechtlichen Medien. So fanden Informationsaustausch und Protest bisher vorwiegend im Internet statt, wenngleich mittlerweile auch die Printmedien das Thema aufgreifen und seriös darüber berichten.
In meinem Brief an Sie sprach ich den Vertrauensverlust in Politik und Medien ganz gezielt an. Wohin diese Entwicklung führt, erleben wir eindrucksvoll in diesen schwierigen Zeiten. Seit meinem Brief Anfang des Jahres hat sich diese besorgniserregende Entwicklung noch weiter verschärft und ein Ende ist nicht abzusehen.
Die von mir genannten Gründe für den Vertrauensverlust in Politik und Medien und die Abwanderung der Wählerschaft – weg von der Mitte, hin zu den Extremen – möchte ich nicht erneut aufzählen. Hier verweise ich auf meinen ersten Brief an Sie. Bezeichnend dafür ist das Gefühl der Bürger, kein Gehör bei den Regierenden zu finden, was beispielhaft das Ausbleiben jeglicher Reaktion Ihrerseits auf meinen Brief vom 25. Februar 2016 zeigt. Dieser Brief wurde bis dato millionenfach gelesen, dessen fehlende Antwort wieder einmal Millionen Bürger enttäuscht.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wie ich eingangs schrieb: Ich bin enttäuscht. Ich habe jedoch die Hoffnung noch nicht aufgegeben und hoffe weiterhin auf eine ausführliche Stellungnahme Ihrerseits zu allen in meinem Brief angesprochenen Themen. Das hoffen auch Millionen Besucher unserer Plattform, denn auch dieser zweite Brief wird auf der gesamten Plattform veröffentlicht werden.
Im Voraus vielen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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Wir berichteten bereits am 26. Mai 2016 (Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR) ausführlich über den Dialog zwischen Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war und dem Justiziar des Südwestrundfunks, Herrn Dr. Hermann Eicher – ein sehr ungleiches Paar.
Während Frau Sieglinde Baumert ihre Arbeitsstelle verlor und zwei Monate in der JVA Chemnitz saß, sagt Herr Dr. Eicher unter anderem:
»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«
Eine extrem fragwürdige Aussage von Herrn Dr. Hermann Eicher – man darf dabei nicht vergessen, dass u. v. a. sein Gehalt und seine Altersvorsorge durch den umstrittenen Rundfunkbeitrag, aus dem es keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit gibt, finanziert werden. Deswegen wird dieser in der Bevölkerung als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet.
Die Meinungen zu diesem Vorfall sind eindeutig. Ein Mitglied unseres Forums äußert sich treffend zu dieser Aussage:
»Da hinkt doch der Vergleich mit dem demokratischen Diskurs offensichtlich: Der Eine hat natürlich keine „schwierige Ausgangssituation“, weil er sich als Justiziar in der Komfortzone des SWR befindet, die Andere hingegen durfte den „Diskurs“ aus dem Gefängnis fortführen!
Das ist in meinen Augen schon pervers, wie diese Ungleichstellung auch noch mit demokratischen Verhältnissen erklärt werden soll und wie ein psychisch belastender und in diesem Fall auch existenzgefährdender Gefängnisaufenthalt ignoriert wird. Ich hätte mir ein „Es tut mir leid, dass Sie das durchmachen mussten.“ Gewünscht – das kann man aber scheinbar von einem SWR-Justiziar nicht erwarten.
Bei Frau Baumerts Einstellung zum Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine „Auffassung“, sondern um eine tiefgehende Gewissensentscheidung, sonst wäre sie dafür nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen und hätte dort nicht bis zu ihrer durch den MDR herbeigeführten Entlassung ausgeharrt.
Herr Eicher möchte die öffentliche Meinung auf das „Bockigkeitsprinzip“ der Verweigerer lenken. Dabei bietet er dann auch einen den Anschein der Fairness erweckenden Meinungsaustausch an, um menschlich kompetent zu wirken: die „Wir können doch über alles reden“-Geschichte
Ich gehe davon aus, dass dies bewusst geschieht. Der Mann hat ja nun auch schon einige Jahre und Lebenserfahrung auf dem Buckel, so dass er wissen müsste, dass Gesetz und Gewissen nicht zwangsläufig zusammenpassen, so wie es ja auch damals bei der Kriegsdienstverweigerung war.
Frau Baumert muss angeboten werden, sich als Härtefall aus Gewissens- oder weltanschaulichen Gründen vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen! Nach der derzeitig gültigen gesetzlichen Regelung ist keine andere Lösung möglich.«
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
ich danke Ihnen für Ihre Antwortmail vom 23.05.2016.
Es ist mir ein Bedürfnis, erneut einige grundlegende Punkte, die bei Ihren Ausführungen bisher nicht berücksichtigt wurden, anzusprechen.
Ich bin kein Einzelfall. Nach aktuellen Umfrageergebnissen sprechen sich knapp 70% der Bevölkerung gegen den derzeitig monströsen Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Zwangsfinanzierung aus. Hier besteht eine sehr grundlegende Diskrepanz zwischen dem, was Politik, Gesetz, Justiz und Behörden glauben, fordern zu können und dem, was vom Volk tatsächlich als akzeptabel und tolerierbar anerkannt wird.
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie zukünftig weiter verfahren wird:
1. Man wird weiterhin ungezügelt unter Anwendung diverser Zwangsmaßnahmen das Geld ohne Rücksicht auf Verluste eintreiben, existenzgefährdende Maßnahmen ergreifen und eventuell sogar gewalttätige Auseinandersetzungen in Kauf nehmen.
2. Man beginnt endlich durch Änderungen im RBStV, Beendigung der Verschwendungssucht und Beseitigung der nachweislichen politischen Einflussnahmen die oben benannte Diskrepanz zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
Gehen Sie davon aus, dass sich die ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung ändern wird?
Glauben Sie, dass die aktuelle Regelung jemals als gerecht, sozial und demokratisch allgemein anerkannt werden wird, obwohl die Zahl der Kritiker weiter zunimmt?
Die Frage, ob auch Sie dringenden Handlungsbedarf erkennen, blieb leider bisher von Ihnen unbeantwortet.
Nachdem meine Inhaftierung bekannt wurde, ging ein Ruf der Empörung durch Deutschland und über die Grenzen hinaus durch viele Länder. Ist Ihnen bekannt, dass man trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht, die Gelder einzutreiben? Finden Sie das angemessen?
Es ist wichtig, diese Fragen mit den Befürwortern der aktuellen Handhabung zu klären – sie betreffen den Kern des Problems.
Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.
1. Die von Ihnen angesprochene Kolumne vergleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Privatanbieter. Die Kriterien bei der Programmauswahl hängen von Gewohnheiten, Interessen und Neigungen der jeweiligen Zuschauer ab. Ich persönlich empfinde Fernsehen als Berieselung, unabhängig ob öffentlich-rechtliche oder private Programme laufen.
Sie selbst sprechen von immenser Programmleistung. Ich spreche von Grundversorgung. Wie lautet die Auftragspflicht, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut Gesetz erfüllen solle?
2. Mein geschichtlicher Vergleich ist völlig korrekt. Legalität hat nicht zwangsweise etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Sie kann Unrecht begünstigen und sogar erzwingen. Das war zu allen Zeiten so und daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier sind keine starren Gesetzestexte dienlich, sondern die freiheitlichen Grundwerte als Richtlinie maßgebend.
Es gab immer Vertreter, die diverse Unrechtgesetze verteidigten – auch wenn eindeutig negative Auswirkungen zu beobachten waren. Über meine Erfahrungen und Beobachtungen bei der Rechtsprechung können wir gerne diskutieren. Bis heute konnten mir weder Amts- noch Landgericht erklären, weshalb bei meinen Beschwerden das BGB nicht angewendet wurde.
3. Ein vorbereiteter Studiobesuch kann niemals den vollständigen Produktionsablauf abdecken. Entscheidend ist, was als Nachricht aus den ursprünglich stattgefundenen Ereignissen gesendet wird. Wie schon früher erwähnt, habe ich bereits meine Erfahrungen gesammelt. Nicht einmal die Zapp-Redaktion veröffentlichte trotz Zusage meinen vollständigen Interviewtext – um nur ein Beispiel zu nennen.
4. Ich habe mich nie für die völlige Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. „But I could be wrong“ – irren ist eine sehr menschliche Eigenschaft. Hier geht es aber nicht um richtig oder falsch, sondern um gegenseitige Akzeptanz und Toleranz. Ich nehme Niemandem etwas weg. Ich will nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was ist daran nicht zu verstehen? Den durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dulde ich nicht. Das Programm mögen bitte die Menschen finanzieren, die es für gut befinden und die Angebote nutzen möchten. Zwang kann niemals eine befriedigende Antwort bei dieser Ausgangssituation sein.
Gerne greife ich aber Ihre Interpretation des Sachverhaltes auf und frage Sie: Kann es richtig sein, Millionen Menschen wider Willen durch erpresserische Maßnahmen zur Zahlung zu zwingen?
Mit dieser Frage beende ich diese Mail und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
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Vielen von Ihnen ist der Fall von Frau Sieglinde Baumert aus Thüringen bekannt. Seit Bekanntgabe dieses Vorfalles reißt die Berichterstattung nicht ab: Sie war wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, insgesamt 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert.
Sie ist erst kurz nach Erscheinen ihres Falles in der Presse unerwartet aus der Haft entlassen worden. Die offizielle Begründung des MDR zu dieser Entscheidung lautete, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben. Das erstaunte nicht nur Frau Baumert, denn dieser Sinneswandel fand erst nach zwei Monaten Inhaftierung und nachdem der Fall von der Presse aufgegriffen wurde, statt. Offiziell heißt es:
„Der MDR hat zwischenzeitlich die Vollstreckungsbehörde gebeten, den Vollzug des Haftbefehls zurückzunehmen. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung und Bewertung ist der MDR zu dem Entschluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nach mehreren Wochen Haft nicht mehr gewahrt war.“
Natürlich fragen sich viele, wie auch Frau Baumert, ob die Verhältnismäßigkeit je gegeben war?
Eine Inhaftierung wegen Verweigerung, den Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, scheint vielen in der Tat extrem vermessen zu sein. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches und noch ungelöstes Problem handelt, das sehr viele Bürger bewegt und viele Gerichte beschäftigt.
Eine Frage drängt sich förmlich auf: Wo befände sich Frau Baumert heute, wenn die Presse nicht ausführlich über ihren Fall berichtet hätte?
Nun herrscht zwischen MDR und Frau Baumert absolute Funkstille zu den vorgefallenen Ereignissen. Stattdessen bekam sie eine Interviewanfrage von der Redaktion von Zapp vom NDR (Norddeutschem Rundfunk). Sie willigte ein, die Fragen in Schriftform zu beantworten mit der Maßgabe, dass diese auch vollständig wiedergegeben werden.
Nach einigem Hin und Her kam es zur Veröffentlichung – u. a. mit einer Gegendarstellung des Justiziars des SWR (Südwestrundfunk). Die Interviews sind ziemlich unten auf der Seite des NDR als Verlinkung zu finden:
Baumerts Kampf gegen den Rundfunkbeitrag
SWR-Justiziar Eicher zum Fall Baumert
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangssituation befinden. Sie sprechen als Justiziar der ÖRR und vertreten die Interessen der Rundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bevölkerung, der am derzeitigen Finanzierungmodell der ÖRR (Anm. der Redaktion: Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten) festhalten möchte. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit. Ich spreche als Bürgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur Finanzierung der ÖRR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch anerkennt. Dass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist Ihnen sicher auch bekannt.
Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen Bürgern, die sich gesetzlichen Regelungen entziehen würden. Wir sprechen hier aber tatsächlich von Millionen Bürgern, die durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei Petitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen. Weitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus Überzeugung, sondern nur wegen des dahinterstehenden Zwangs und aus Angst vor angedrohten Konsequenzen zahlen.
Sie sind der Meinung, dass Gerichte über Recht oder Unrecht entscheiden. Es mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch. Richter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer Willensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind. Ob ein Gesetz tatsächlich über Recht oder Unrecht entscheidet, hängt von den Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab. In der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der tatsächliche Nutznießer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den Begriffen Recht/Unrecht sowie Gesetz ist also äußerste Vorsicht geboten. Diese gleichzusetzen ist nicht korrekt. Blinde Hörigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben führen, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.
Sollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt haben?
Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbevölkerung permanent negiert, wird mittelfristig zu undemokratische Verhältnisse führen müssen. Von einer Akzeptanz des RBStV (Anm. der Redaktion: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) kann keine Rede sein. Richterliche Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden werden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und bewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung/juristischen Entscheidungen und dem Willen des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht länger ignorierbar.
Empörung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck. Auf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht lösen lassen.
Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der ÖRR kann auch durch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die Androhung harter Bestrafungen lässt sich das aktuelle Modell noch aufrechterhalten. Wie hart – ja – existenzgefährdend die Bestrafung sein kann, habe ich selbst erlebt.
„Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl hätte, würde ich NICHT zahlen.“ – das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und immer wieder höre. Zeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier über die Köpfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie lässt sich eine Zwangsabgabe, die laut aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich abgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?
Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anzuwenden. Natürlich steht Ihnen frei, dies zu tun. Inwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch nicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgeführte Punkte. Wir als Bürger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu zeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme durch die ÖRR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u. a. in diesem Zusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missstände zu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuführen, die tatsächlich demokratisch sind. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp 20,- sehr viel Geld.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Sie einmal versuchen würden, sich in deren Lage zu versetzen.
Genau aus diesen Gründen findet das Zitat von Bertold Brecht hier berechtigt seine Anwendung – ich wiederhole es gerne noch einmal:
„Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!“
Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre Gesprächs- und Studioeinladung zurückkommen. Ein Studiobesuch kann und wird die weit gefächerte Problematik nicht lösen. Kann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun nicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den Handlungsbedarf zu erkennen?
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
Sehr geehrte Frau Baumert,
hiermit möchte ich nochmals auf den mit Ihnen begonnenen Dialog und ihre letzte Mail vom 12.05.2016 zurückkommen. Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden: Sie haben ihre Auffassung zum Rundfunkbeitrag und ich die meine. Dass wir nicht der gleichen Auffassung sind, kommt in einer Demokratie täglich vielfach vor und sollte kein Hindernis, sondern durchaus Anlass für einen vertieften Diskurs sein. Vor allem drei Punkte sind mir nochmals wichtig:
1. Es ist aus meiner Sicht schon sehr erstaunlich, wenn so getan wird, als sei die immense Programmleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach gar nichts wert. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung von Sendungen, Beiträgen und Internetangeboten, die es ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht gäbe. Lesen Sie dazu doch einmal den „Selbstversuch“ von Karolin Emcke, einer Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, die sich 12 Stunden allein dem Programmangebot unserer kommerziellen Konkurrenz ausgesetzt hat.
http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-experiment-1.2972885
2. Ihre Ausführungen zur Einhaltung von Gesetzen in einer repräsentativen Demokratie bleiben für mich nicht nachvollziehbar. Es ist gut und richtig, dass Sie diese Auffassung in unserer Gesellschaft vertreten können. Unsere Rechtsordnung wäre aber schlicht am Ende und nicht mehr funktionsfähig, wenn nicht mehr die Gerichte über Recht und Unrecht zu entscheiden hätten. Den in diesem Zusammenhang von Ihnen gewählten Vergleich zu Gesetzen, die „ins blanke Verderben“ geführt hätten, wie „gerade die deutsche Geschichte in trauriger Weise aufgezeigt“ habe, bitte ich dringend nochmals zu überdenken. Den Rundfunkbeitrag in eine Reihe mit der Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich zu stellen, ist einfach absurd und außerdem für mich -und vor allem für die vielen Opfer dieses Unrechtsregimes- eine wirklich schlimme Zumutung. Überlegen Sie bitte nochmal genau, ob Sie sich tatsächlich dort einreihen wollen, wo sogar Parallelen zum Holocaust gezogen werden (der Holocaust war legal, der Rundfunkbeitrag ist legal!). Auch mit diesem unsäglichen Vergleich ist man kürzlich an mich herangetreten 1) (Anm. der Redaktion: Herr Dr. Eicher reißt ein Teil eines Ganzen aus dem Zusammenhang. Mit dieser Aussage soll wahrscheinlich eine für ihn unbequeme Bewegung in Misskredit gebracht werden – weiteres in der Fußnote).
3. Sie schreiben: „Ein Studiobesuch kann und wird die weitgefächerte Problematik nicht lösen“. Das war auch gar nicht unsere Absicht. Wir hätten uns eher vorgestellt, dass Sie z.B. einmal (vielleicht sogar mehrere Tage) die tatsächliche Arbeit in einer Nachrichtenredaktion kennenlernen, um ihre Aussage zu überprüfen, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien von einer „tendenziösen, polarisierenden, von politischen Interessen durchsetzten Programmgestaltung“ geprägt. Wo könnte man sich dazu besser ein Bild machen, als in einer Nachrichtenredaktion? Das Angebot halten wir daher gern aufrecht!
Und schließlich: Natürlich kann ich mich in die Situation eines Beitragszahlers mit wenig Geld hinein versetzen und natürlich weiß ich, dass der Rundfunkbeitrag auch zu sozialen Härten führen kann. Dafür Lösungen zu finden, ohne gleich die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Bord gehen zu lassen, ist allerdings nicht trivial. Das Verständnis für die jeweils andere Seite sollte aber auch keine Einbahnstraße sein: Könnte es nicht auch sein, dass die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Preis der Ersparnis von 17,50 Euro pro Monat ein großer Fehler wäre mit erheblichen negativen Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft? Ich habe viel dafür übrig, es mit den Abgeordneten des englischen Unterhauses zu halten, die lange Zeit am Ende ihrer Reden stets das Bekenntnis anfügten: „But I could be wrong“. Ich bin bereit, meinen Überlegungen diesen Satz anzufügen. Es wäre für mich interessant zu wissen, ob dies auch für Sie gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
1) Herr Dr. Eicher unternimmt den Versuch, die größte demokratische bürgerliche Bewegung Deutschlands, die sich parteiübergreifend mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, in Misskredit zu bringen. Dazu reißt er eine Aussage aus ihrem Kontext heraus und versucht damit, Online-/GEZ-Boykott in einem gewissen Licht erscheinen zu lassen, dass dem Leser suggerieren soll, Online-/GEZ-Boykott stünde bestimmten populistischen Richtungen nahe.
Diese mehr als fragwürdige Abwehrreaktion ist für viele etablierten Institutionen in Deutschland leider typisch: Wenn jemand nicht mit dem Mainstream mitschwimmt, versucht man ihn in eine Schublade zu stecken – in aller Regel in die rechte Ecke oder zu den Verschwörungstheoretikern zu schieben.
Online-/GEZ-Boykott empfiehlt Herrn Dr. Eicher, unsere Regeln aufmerksam zu lesen. Danach kann er versuchen, die in seiner Antwort unter Punkt 2 gemachte Aussage erneut zu wiederholen und zu begründen. Dabei hoffen wir natürlich auf seine Einsicht und guten Willen, keine aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelstücke mehr zu nutzen, um eine Aussage zu konstruieren, die schlicht und ergreifend falsch ist – er möge sich dessen bewusstwerden, dass dies eine Diffamierung darstellt.
Link zu unseren Regeln: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
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In den letzten Monaten vollzieht sich ein Wandel in der Medien- und Nachrichtenlandschaft. Die Presse – vor allem Zeitungen und Zeitschriften – berichten vermehrt über den umstrittenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Die Berichterstattung wandelt sich vom auf Auflage gerichteten Sensationsjournalismus hin zum Qualitätsjournalismus – eine sehr begrüßenswerte Entwicklung.
Warum findet dieser Wandel erst jetzt statt? Einer der Gründe dafür sind Ablehnung und Bedenken über die Notwendigkeit, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die bereits die kritische Masse überschritten haben. Die Einführung des sogenannten Rundfunkbeitrages im Jahre 2013, der jede Wohnung und Betriebsstätte in der Republik mit Zwangsbeiträgen belegt, findet immer weniger Verständnis bei den Zahlungspflichtigen.
Wurden früher Zahlungsunwillige als z. B. Schwarzseher oder Schmarotzer von der Gesellschaft gebrandmarkt, so ändert sich letztere seit 2013 grundlegend: Die Gesellschaft ist immer weniger bereit, ein riesiges Konstrukt aus Zeiten des kalten Krieges zu finanzieren, dessen Legitimation mit einer atemberaubenden Geschwindigkeit schwindet. Sie ist in Zeiten des Internets aufgeklärter, was zur eigenen, von den linearen Medien nicht gelenkten Meinungsbildung führt. Dieser Prozess ist unumkehrbar.
Zum Umdenken in der Medien- und Nachrichtenlandschaft gehört der Artikel „Kanal Voll“ von Wolfgang Büscher, erschienen am 8. Mai 2016 in „Welt am Sonntag“. Dieser Artikel ist ein weiterer Beleg dafür, dass das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung die Mitte der Gesellschaft erreicht hat. Nachstehend einige Auszüge aus seinem Artikel:
Kanal Voll
von Wolfgang Büscher
Der Unmut über den zwangsweisen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender wächst – eine bunte Koalition aus Einzelkämpfern, Boykott-Foren im Internet, Juristen und Unternehmen probt den Aufstand. Sie alle wollen bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Ein Murren geht durchs Land, und es wird lauter. Es ist das Murren über die „Zwangsgebühr“. So nennt die Boykottbewegung den Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, der jedem deutschen Haushalt monatlich abverlangt wird: 17,50 Euro. Früher musste zahlen, wer ein Empfangsgerät besaß, ein Radio etwa. Wer keines besaß, war beitragsbefreit – es gab ein Entkommen. Seit 2013 nicht mehr. Seither wird der Beitrag pro Haushalt erhoben. Die blanke Tatsache, dass jemand eine Wohnung bewohnt, reicht aus, um zahlen zu müssen. Und wohnen tut jeder – es gibt kein Entrinnen mehr.
(...) Das ist genau das Tricksertum, das Verweigerern einst den Ruf eintrug, asoziale „Schmarotzer“ und „Schwarzseher“ zu sein. So will die Boykottbewegung von heute nicht gesehen werden. Sie trickst nicht, sie argumentiert und geht vor Gericht. Und sie ist erstaunlich breit – sie reicht von all den Einzelkämpfern in Stadt und Land bis zu großen Firmen wie dem Autovermieter Sixt und der Drogeriekette Rossmann. Letztere will nicht einsehen, Beiträge für ihre rund 2000 Filialen zahlen zu sollen, obwohl Radio oder TV dort gar nicht empfangen werden könnten. (...)
(...) Viereinhalb von 44,5 Millionen Zahlungspflichtigen zahlten also nicht – jeder zehnte. 2013 waren es noch drei Millionen Säumige gewesen. Das heißt, 50 Prozent mehr Nichtzahler in einem Jahr. Fragt sich, aus welchen Motiven. War es Unlust oder schon Widerstand? Über die Motive könne man "nur spekulieren", sagt der Beitragsservice und nennt eine weitere Zahl: 2014 wurde "3100-mal" gegen den Beitrag Klage erhoben. (...)
(...) Auch wenn die Motive der Verweigerer im Dunkeln liegen – Renitenz ist es allemal. Ein wachsender Teil des Volkes will nicht mehr so, wie die Öffentlich-Rechtlichen wollen. (...)
(...) Auch im Internetwald tut sich was. Foren wie „GEZ-Boykott.de“ wollen den Protest aus der Spinnerecke holen. René Ketterer gründete es mit einigen Mitstreitern 2007. Er leitet die Plattform, sieben Moderatoren helfen ihm. »Heute«, sagt er, »haben wir 12.700 Mitglieder und rund 1,5 Millionen Zugriffe im Monat.« Plus eine Million Zugriffe aufs Portal Online-Boykott.de – alles in allem »circa 3,5 Millionen Zugriffe auf die gesamte Plattform. Das überrascht mich selbst!« Rund 100.000 Menschen haben seine Online-Petition gegen die Rundfunkgebühr unterschrieben.
Ketterer lebt in Trossingen in Südbaden. Er ist einer, der mit offenem Visier kämpft, ihn kann man anrufen und treffen. Er ist selbstständig, immer gewesen. Seine Firma sitzt in einem modernen Bürobau in Trossingen. Als Informatik-Ingenieur rüstet er Firmen der Region mit maßgeschneiderter Software aus. Ketterer, der Name hat einen Klang im Schwarzwald – alteingesessene Uhrmacher. Ein Vorfahr wanderte nach Chile aus, René Ketterer kam zurück, um hier zu studieren, und blieb. Ein Mann in den Fünfzigern, sachlich, fokussiert, ein deutscher Ingenieur. Homo Faber als Rebell, wie geht das?
»Ich bin jemand in der Mitte«, sagt er, »vielleicht ein bisschen konservativ.« Er habe in Chile beides erlebt, links und rechts, das habe ihn geprägt. Zehn sei er gewesen, als 1970 die Linke an die Macht kam. »Ich sah, wie eine linke Regierung das Land kaputt macht.« Dann der Rechtsputsch. »Ich sah Diktatur und Unterdrückung. Kaum eine Familie, die nicht einen Verlust beklagte.«
Und was treibt einen so balancierten Geist in den Protest? Früher habe er die Gebühr gezahlt, sagt er, seit Jahren tue er es nicht mehr. »Wir legen Wert darauf, nicht als Revoluzzer und Rebellen abgestempelt zu werden. Mir geht es nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.« Worum denn? »Ich möchte die Wahl haben. Wir sind Nichtnutzer, sonst nichts.«
Er erzählt von einer jungen Familie. »Sie hatten die „Schwäbische Zeitung“ abonniert: 36 Euro im Monat, plus Rundfunkbeitrag sind das über 50 Euro. Sie mussten die „Schwäbische“ kündigen.« So etwas mache ihn traurig. »Im Lokalblatt stehen all die wichtigen Infos. Wann das Freibad zuhat und die Kinder nicht hinkönnen und so weiter.« Seine Kinder nutzten Netzzeitungen und Netflix. »Die Jugend heute ist viel aufgeklärter als früher, sie hat Zugang zu Medien in aller Welt. Das lineare Fernsehen ist tot.« (...)
(...) Ja, es ist leicht, den Protest niederzuschreiben. Man muss nur die irrsten Blogs, die krassesten Verschwörungsideen sammeln und sie an die Wäscheleine der Entrüstung hängen. Ketterer kennt das. Er sei mal gebeten worden, auf einer Kundgebung in Köln zu reden. Aber einige Veranstalter seien aus der rechten Ecke gekommen; er habe es gelassen. Auf seiner Plattform dulde man so etwas nicht. »Wir reden gar nicht über Politik. Wir sind ein Sachforum. Punkt. Wir wollen es frei halten von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und so weiter. Wer gegen unsere Regeln verstößt, der muss raus.« (...)
(...) Noch eine Klage, noch ein Ingenieur. Herr Splett aus Hagen. Wie Rossmann und Sixt klagt sich der Software-Entwickler durch die Instanzen, damit der Rundfunkbeitrag, den er verweigert, eines Tages in Karlsruhe verhandelt wird, vorm Bundesverfassungsgericht.
Er erzählt die auf dieser Reise oft gehörte Entfremdungsgeschichte. Früher habe er auch ARD und ZDF gesehen. »Es hörte dann auf, mich zu interessieren. Ich nutze heute Online-Zeitungen, höre Hörbücher, lese Bücher.« Für ihn verstößt der Beitrag gegen Grundgesetzartikel 5: Jeder hat das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Herr Splett findet, das werde ihm verwehrt, indem er genötigt werde, für diese eine Quelle zu zahlen, aus der er gar nicht mehr trinke.
Weiter geht es nach Hamburg. Man tritt Ottensen mit seinen Szene-Läden, Szene-Praxen, Szene-Büros kaum zu nahe, wenn man es den Prenzlauer Berg von Hamburg nennt. Eine schmale Freitreppe hinauf in ein enges Büro, eigentlich Sitz der Menschenrechtsorganisation, für die Sebastian Pinz arbeitet. Heute sitzt er hier als Mitgründer des neuen Vereins der Beitragsgegner. »Zweimal im Leben«, sagt er, »habe ich etwas verweigert, früher den Wehrdienst und nun den Rundfunkbeitrag.«
Ein Mensch der neuen Zeit, der »immer schon Bedenken« hatte gegen das Denken der alten Zeit: »Das Internet ist immer Verbindung unter zwei Leuten, hin und her – der Sender hingegen sendet, und der Empfänger empfängt.« Der „Gebührenkosmos“ entspreche nicht mehr dem Stand der technischen Entwicklung. Über sich selbst sagt Pinz, er sei »völlig parteiphob«. Solle er sich einordnen, dann »eher links«. Im März, erzählt er, hätten sich die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht »zum ersten Mal live getroffen, ein tolles Erlebnis«. Das war nach dem Urteil in Leipzig. Das BVG bestätigte den Beitrag als rechtmäßig und wies die Kläger ab. Nun ist deren finales Ziel die Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Zeit, mit Thorsten Bölck zu reden, der Anwalt aus Quickborn in Holstein trägt die Klage nach Karlsruhe. Bölck ist leidenschaftlich Jurist. Manche in Internetforen, sagt er, hätten ganz unrealistische Ideen. »Sie verstehen nicht, wie Recht, wie Staat, wie Gesetzgebung funktioniert.« Ihm ist es um die Chance zu tun, Karlsruher Richter zu überzeugen – und um Argumente, die juristisch Hand und Fuß haben. (...)
(...) Für Bölck ist der ganze Ansatz fragwürdig: »Jeder Mensch muss wohnen, das ist wie essen und trinken. Das darf nicht mit einer Abgabe belegt werden.« Noch etwas führe den Rundfunkbeitrag auf Wohnungen ad absurdum: «Wenn die bloße Möglichkeit, etwas zu nutzen, abgabenpflichtig ist, dann eröffnen sich ja grandiose Möglichkeiten!« Dann könne genauso gut eine Abgabe auf die Nutzung der Straße erhoben werden.
Wer sich immer schon fragte, wo all die Nichtwähler geblieben sind, all diese doch so vernünftigen Leute, die genau das tun, was ihre Sozialkundelehrer von ihnen wollten – sich engagieren, das Grundgesetz und andere Gesetze lesen, sich in komplexe politische Themen reinfuchsen: Es könnte sein, dass man nicht wenige dieser Nichtwähler unter den Nichtzahlern wiederfindet. (...)
Das sind einige Auszüge aus dem Artikel „Kanal Voll“ von Wolfgang Büscher, erschienen am 8. Mail 2016 in „Welt am Sonntag“. Es ist sehr erfreulich, dass die Presse sich mit dem Thema professionell auseinandersetzt. Die Zeiten des Sensationsjournalismus, was dieses Thema angeht, sind endgültig vorbei: Das Thema hat die Mitte der Gesellschaft erreicht.
Den vollständigen Artikel von Herrn Wolfgang Büscher finden Sie über den nachfolgenden Link:
Die Welt – Aufstand der Kleinen gegen die "Zwangsgebühr"
Nachstehend eine Auswahl von in den letzten Wochen erschienenen Artikeln, welche sich kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen:
Die Welt – Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Augsburger Allgemeine – Rundfunkgebühren: Beitragsgegner wollen vor Bundesverfassungsgericht ziehen
Focus – Interview mit René Ketterer: Beitragsgegner prophezeit GEZ-Rebellion
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