In den letzten Monaten vollzieht sich ein Wandel in der Medien- und Nachrichtenlandschaft. Die Presse – vor allem Zeitungen und Zeitschriften – berichten vermehrt über den umstrittenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Die Berichterstattung wandelt sich vom auf Auflage gerichteten Sensationsjournalismus hin zum Qualitätsjournalismus – eine sehr begrüßenswerte Entwicklung.
Warum findet dieser Wandel erst jetzt statt? Einer der Gründe dafür sind Ablehnung und Bedenken über die Notwendigkeit, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die bereits die kritische Masse überschritten haben. Die Einführung des sogenannten Rundfunkbeitrages im Jahre 2013, der jede Wohnung und Betriebsstätte in der Republik mit Zwangsbeiträgen belegt, findet immer weniger Verständnis bei den Zahlungspflichtigen.
Wurden früher Zahlungsunwillige als z. B. Schwarzseher oder Schmarotzer von der Gesellschaft gebrandmarkt, so ändert sich letztere seit 2013 grundlegend: Die Gesellschaft ist immer weniger bereit, ein riesiges Konstrukt aus Zeiten des kalten Krieges zu finanzieren, dessen Legitimation mit einer atemberaubenden Geschwindigkeit schwindet. Sie ist in Zeiten des Internets aufgeklärter, was zur eigenen, von den linearen Medien nicht gelenkten Meinungsbildung führt. Dieser Prozess ist unumkehrbar.
Zum Umdenken in der Medien- und Nachrichtenlandschaft gehört der Artikel „Kanal Voll“ von Wolfgang Büscher, erschienen am 8. Mai 2016 in „Welt am Sonntag“. Dieser Artikel ist ein weiterer Beleg dafür, dass das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung die Mitte der Gesellschaft erreicht hat. Nachstehend einige Auszüge aus seinem Artikel:
Kanal Voll
von Wolfgang Büscher
Der Unmut über den zwangsweisen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender wächst – eine bunte Koalition aus Einzelkämpfern, Boykott-Foren im Internet, Juristen und Unternehmen probt den Aufstand. Sie alle wollen bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Ein Murren geht durchs Land, und es wird lauter. Es ist das Murren über die „Zwangsgebühr“. So nennt die Boykottbewegung den Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, der jedem deutschen Haushalt monatlich abverlangt wird: 17,50 Euro. Früher musste zahlen, wer ein Empfangsgerät besaß, ein Radio etwa. Wer keines besaß, war beitragsbefreit – es gab ein Entkommen. Seit 2013 nicht mehr. Seither wird der Beitrag pro Haushalt erhoben. Die blanke Tatsache, dass jemand eine Wohnung bewohnt, reicht aus, um zahlen zu müssen. Und wohnen tut jeder – es gibt kein Entrinnen mehr.
(...) Das ist genau das Tricksertum, das Verweigerern einst den Ruf eintrug, asoziale „Schmarotzer“ und „Schwarzseher“ zu sein. So will die Boykottbewegung von heute nicht gesehen werden. Sie trickst nicht, sie argumentiert und geht vor Gericht. Und sie ist erstaunlich breit – sie reicht von all den Einzelkämpfern in Stadt und Land bis zu großen Firmen wie dem Autovermieter Sixt und der Drogeriekette Rossmann. Letztere will nicht einsehen, Beiträge für ihre rund 2000 Filialen zahlen zu sollen, obwohl Radio oder TV dort gar nicht empfangen werden könnten. (...)
(...) Viereinhalb von 44,5 Millionen Zahlungspflichtigen zahlten also nicht – jeder zehnte. 2013 waren es noch drei Millionen Säumige gewesen. Das heißt, 50 Prozent mehr Nichtzahler in einem Jahr. Fragt sich, aus welchen Motiven. War es Unlust oder schon Widerstand? Über die Motive könne man "nur spekulieren", sagt der Beitragsservice und nennt eine weitere Zahl: 2014 wurde "3100-mal" gegen den Beitrag Klage erhoben. (...)
(...) Auch wenn die Motive der Verweigerer im Dunkeln liegen – Renitenz ist es allemal. Ein wachsender Teil des Volkes will nicht mehr so, wie die Öffentlich-Rechtlichen wollen. (...)
(...) Auch im Internetwald tut sich was. Foren wie „GEZ-Boykott.de“ wollen den Protest aus der Spinnerecke holen. René Ketterer gründete es mit einigen Mitstreitern 2007. Er leitet die Plattform, sieben Moderatoren helfen ihm. »Heute«, sagt er, »haben wir 12.700 Mitglieder und rund 1,5 Millionen Zugriffe im Monat.« Plus eine Million Zugriffe aufs Portal Online-Boykott.de – alles in allem »circa 3,5 Millionen Zugriffe auf die gesamte Plattform. Das überrascht mich selbst!« Rund 100.000 Menschen haben seine Online-Petition gegen die Rundfunkgebühr unterschrieben.
Ketterer lebt in Trossingen in Südbaden. Er ist einer, der mit offenem Visier kämpft, ihn kann man anrufen und treffen. Er ist selbstständig, immer gewesen. Seine Firma sitzt in einem modernen Bürobau in Trossingen. Als Informatik-Ingenieur rüstet er Firmen der Region mit maßgeschneiderter Software aus. Ketterer, der Name hat einen Klang im Schwarzwald – alteingesessene Uhrmacher. Ein Vorfahr wanderte nach Chile aus, René Ketterer kam zurück, um hier zu studieren, und blieb. Ein Mann in den Fünfzigern, sachlich, fokussiert, ein deutscher Ingenieur. Homo Faber als Rebell, wie geht das?
»Ich bin jemand in der Mitte«, sagt er, »vielleicht ein bisschen konservativ.« Er habe in Chile beides erlebt, links und rechts, das habe ihn geprägt. Zehn sei er gewesen, als 1970 die Linke an die Macht kam. »Ich sah, wie eine linke Regierung das Land kaputt macht.« Dann der Rechtsputsch. »Ich sah Diktatur und Unterdrückung. Kaum eine Familie, die nicht einen Verlust beklagte.«
Und was treibt einen so balancierten Geist in den Protest? Früher habe er die Gebühr gezahlt, sagt er, seit Jahren tue er es nicht mehr. »Wir legen Wert darauf, nicht als Revoluzzer und Rebellen abgestempelt zu werden. Mir geht es nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.« Worum denn? »Ich möchte die Wahl haben. Wir sind Nichtnutzer, sonst nichts.«
Er erzählt von einer jungen Familie. »Sie hatten die „Schwäbische Zeitung“ abonniert: 36 Euro im Monat, plus Rundfunkbeitrag sind das über 50 Euro. Sie mussten die „Schwäbische“ kündigen.« So etwas mache ihn traurig. »Im Lokalblatt stehen all die wichtigen Infos. Wann das Freibad zuhat und die Kinder nicht hinkönnen und so weiter.« Seine Kinder nutzten Netzzeitungen und Netflix. »Die Jugend heute ist viel aufgeklärter als früher, sie hat Zugang zu Medien in aller Welt. Das lineare Fernsehen ist tot.« (...)
(...) Ja, es ist leicht, den Protest niederzuschreiben. Man muss nur die irrsten Blogs, die krassesten Verschwörungsideen sammeln und sie an die Wäscheleine der Entrüstung hängen. Ketterer kennt das. Er sei mal gebeten worden, auf einer Kundgebung in Köln zu reden. Aber einige Veranstalter seien aus der rechten Ecke gekommen; er habe es gelassen. Auf seiner Plattform dulde man so etwas nicht. »Wir reden gar nicht über Politik. Wir sind ein Sachforum. Punkt. Wir wollen es frei halten von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und so weiter. Wer gegen unsere Regeln verstößt, der muss raus.« (...)
(...) Noch eine Klage, noch ein Ingenieur. Herr Splett aus Hagen. Wie Rossmann und Sixt klagt sich der Software-Entwickler durch die Instanzen, damit der Rundfunkbeitrag, den er verweigert, eines Tages in Karlsruhe verhandelt wird, vorm Bundesverfassungsgericht.
Er erzählt die auf dieser Reise oft gehörte Entfremdungsgeschichte. Früher habe er auch ARD und ZDF gesehen. »Es hörte dann auf, mich zu interessieren. Ich nutze heute Online-Zeitungen, höre Hörbücher, lese Bücher.« Für ihn verstößt der Beitrag gegen Grundgesetzartikel 5: Jeder hat das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Herr Splett findet, das werde ihm verwehrt, indem er genötigt werde, für diese eine Quelle zu zahlen, aus der er gar nicht mehr trinke.
Weiter geht es nach Hamburg. Man tritt Ottensen mit seinen Szene-Läden, Szene-Praxen, Szene-Büros kaum zu nahe, wenn man es den Prenzlauer Berg von Hamburg nennt. Eine schmale Freitreppe hinauf in ein enges Büro, eigentlich Sitz der Menschenrechtsorganisation, für die Sebastian Pinz arbeitet. Heute sitzt er hier als Mitgründer des neuen Vereins der Beitragsgegner. »Zweimal im Leben«, sagt er, »habe ich etwas verweigert, früher den Wehrdienst und nun den Rundfunkbeitrag.«
Ein Mensch der neuen Zeit, der »immer schon Bedenken« hatte gegen das Denken der alten Zeit: »Das Internet ist immer Verbindung unter zwei Leuten, hin und her – der Sender hingegen sendet, und der Empfänger empfängt.« Der „Gebührenkosmos“ entspreche nicht mehr dem Stand der technischen Entwicklung. Über sich selbst sagt Pinz, er sei »völlig parteiphob«. Solle er sich einordnen, dann »eher links«. Im März, erzählt er, hätten sich die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht »zum ersten Mal live getroffen, ein tolles Erlebnis«. Das war nach dem Urteil in Leipzig. Das BVG bestätigte den Beitrag als rechtmäßig und wies die Kläger ab. Nun ist deren finales Ziel die Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Zeit, mit Thorsten Bölck zu reden, der Anwalt aus Quickborn in Holstein trägt die Klage nach Karlsruhe. Bölck ist leidenschaftlich Jurist. Manche in Internetforen, sagt er, hätten ganz unrealistische Ideen. »Sie verstehen nicht, wie Recht, wie Staat, wie Gesetzgebung funktioniert.« Ihm ist es um die Chance zu tun, Karlsruher Richter zu überzeugen – und um Argumente, die juristisch Hand und Fuß haben. (...)
(...) Für Bölck ist der ganze Ansatz fragwürdig: »Jeder Mensch muss wohnen, das ist wie essen und trinken. Das darf nicht mit einer Abgabe belegt werden.« Noch etwas führe den Rundfunkbeitrag auf Wohnungen ad absurdum: «Wenn die bloße Möglichkeit, etwas zu nutzen, abgabenpflichtig ist, dann eröffnen sich ja grandiose Möglichkeiten!« Dann könne genauso gut eine Abgabe auf die Nutzung der Straße erhoben werden.
Wer sich immer schon fragte, wo all die Nichtwähler geblieben sind, all diese doch so vernünftigen Leute, die genau das tun, was ihre Sozialkundelehrer von ihnen wollten – sich engagieren, das Grundgesetz und andere Gesetze lesen, sich in komplexe politische Themen reinfuchsen: Es könnte sein, dass man nicht wenige dieser Nichtwähler unter den Nichtzahlern wiederfindet. (...)
Das sind einige Auszüge aus dem Artikel „Kanal Voll“ von Wolfgang Büscher, erschienen am 8. Mail 2016 in „Welt am Sonntag“. Es ist sehr erfreulich, dass die Presse sich mit dem Thema professionell auseinandersetzt. Die Zeiten des Sensationsjournalismus, was dieses Thema angeht, sind endgültig vorbei: Das Thema hat die Mitte der Gesellschaft erreicht.
Den vollständigen Artikel von Herrn Wolfgang Büscher finden Sie über den nachfolgenden Link:
Die Welt – Aufstand der Kleinen gegen die "Zwangsgebühr"
Nachstehend eine Auswahl von in den letzten Wochen erschienenen Artikeln, welche sich kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen:
Die Welt – Beitragsgegner setzen auf eine neue Strategie
Augsburger Allgemeine – Rundfunkgebühren: Beitragsgegner wollen vor Bundesverfassungsgericht ziehen
Focus – Interview mit René Ketterer: Beitragsgegner prophezeit GEZ-Rebellion
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Wer vor 32 Jahren einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nannte, wollte gewiss die dazumal einzig verfügbaren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und/ oder Fernseh-Programme nutzen. Zwischen Gerät, Nutzung und der (noch dazu nach Hörfunk und Fernsehfunk differenzierten) Rundfunk-Abgabe bestand ein direkter und sachgerechter Zusammenhang.
Mit dem heutigen Überangebot an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des nunmehr 21. Jahrhunderts ist jedoch keinerlei direkter und sachgerechter Zusammenhang mehr zwischen Fernseher, Radio oder gar Multifunktions- bzw. Multimediageräten und der Nutzung einer bestimmten Medienoption gegeben.
Multimediageräte bieten uns neben dem Anschluss an Player, Recorder, Konsolen, Fotokameras und anderes den Zugriff auf ein weltweites Kommunikationsnetz – das Internet – mit hunderttausenden Radiostationen, YouTube, Filmdiensten, Online-Zeitungen usw. Sie bieten uns sogar die Möglichkeit, selbst publikativ tätig zu sein!
Viele von uns bevorzugen die tiefergehenden Informationen in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern oder auch die Live-Unterhaltung. Jeder von uns informiert und unterhält sich nach seinem Willen – aus selbst gewählten Quellen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen heute keine „besonderen“ oder gar „herausragenden“ Aufgaben mehr, die nicht auch die Gesamtheit aller anderen verfügbaren Medien bereits erfüllt. Durch den Einfluss der Politik in den Rundfunkgremien und über die durch die MinisterpräsidentInnen ernannten Mitglieder der KEF („Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“) fehlt zudem die viel beschworene Staatsunabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung.
Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Die Wohnung dient unserem Schutz und unserer freien Entfaltung. Die Nutzung oder Nichtnutzung einer bestimmten Medienoption hängt, wie die Wahl der Kaffee- oder Tee-Sorte, mit dem individuellen Willen zusammen. Die Bezugnahme des sog. „Rundfunkbeitrags“ auf das Grundbedürfnis „Wohnen“ ist sachfremd – ein daraus abgeleiteter Zusammenhang mit der Nutzung einer einzelnen Medienoption unter tausenden anderen Möglichkeiten bleibt rein fiktiv. Der Gesetzgeber darf jedoch keine Fiktion anwenden (BVerfGE 31, 314), um – entgegen der Wirklichkeit – die Nutzung einer vorgesetzten öffentlich-rechtlichen Medienoption jedem Bürger unwiderleglich zu unterstellen.
Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Maßgabe eines „besonderen Vorteils“ findet gar nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.
Wenn das Typisierungsraster nicht einmal in der Lage ist, zwei Hauptgruppen – Nutzer und Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – voneinander zu trennen, dann handelt es sich bei der Typisierung um eine unrechtmäßige Mogelpackung.
Die Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme werden willkürlich übergangen. Es wird sachfremd an das mit Rundfunkempfang in keinerlei direktem oder indirektem Zusammenhang stehende Innehaben einer Wohnung angeknüpft – die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption werden belästigt, diskriminiert und genötigt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof äußert sich zwar in seinem Urteil vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12) zum Rundfunkkonsum, dessen Umfang und Intensität sowie zur Staffelung der Beitragssätze, welche dem Verhältnismäßigkeitsgebot in genügender Weise Rechnung trage. Er vergisst jedoch, sachgerecht nach Nutzern und Nichtnutzern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu differenzieren.
Der besondere Vorteil hat sich beim sog. „Rundfunkbeitrag“ in Luft aufgelöst, weil die Allgemeinheit belastet wird. Sofern auch die Allgemeinheit einen Vorteil hätte, gäbe es dann jedoch keinen individuell zurechenbaren Vorteil gegenüber der Allgemeinheit. Die komplette Auflösung des für einen „Beitrag“ charakteristischen „besonderen Vorteils“ einer zahlenden Gruppe gegenüber der nicht beitragspflichtigen Allgemeinheit, bedeutet für den sog. „Rundfunkbeitrag“ einen Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Ohne einen „besonderen Vorteil“ darf ein Beitrag nicht erhoben werden.
Soll der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem reinen Alibi verkommen, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner ihm verfügbaren finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus der Überfülle allgemein zugänglicher Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von einer Lenkung durch einen unausweichlichen Zahlungszwang für eine bestimmte Medienoption sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2), spricht von der „freien Wahl“.
210 € durch Zahlungszwang eingetriebene “Beiträge“ pro Jahr für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption sind neben den finanziellen Ausgaben für die notwendigen Gerätschaften, laufenden Kosten sowie sonstigen Bezahldienste1) allein schon wegen ihrer Höhe ein objektives Hindernis, diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung und in selbstbestimmtem Umfang zu nutzen – Art. 5 Grundgesetz spricht von einer ungehinderten Unterrichtung, so dass jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, im Sinne des Art. 5 GG eine Hinderung darstellen.
Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich und wird damit ohne besondere Rechtfertigung privilegiert subventioniert!
Die ungehinderte Unterrichtung schließt auch eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einer Zwangsabgabe von nur einem Prozent des Medienbudgets entsteht eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung.
Die Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte öffentlich-rechtliche Medienoption in ihrer regulären Höhe von 210 € (oder auch mehr) pro Jahr schmälert das Medienbudget der Betroffenen – sie schränkt, lenkt und hindert die eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind finanzielle und somit inhaltliche Einschränkungen der Nichtnutzer nötig, um die aufgezwungene Abgabenlast für die unerwünschte öffentlich-rechtliche Medienoption begleichen zu können. Die Informations- und Medienbeschaffung aller Wohnungsinhaber wird mit dem sog. „Rundfunkbeitrag“ finanziell gelenkt und führt zum aufgezwungenen Verzicht der gewünschten, allgemein zugänglichen Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung durch Minderung des individuellen Medienbudgets ist mit dem Art. 5 Grundgesetz unvereinbar. Damit ist die Abgabe in ihrer jetzigen unausweichlichen Form verfassungswidrig.
In der Pressemitteilung zu den Revisionsverfahren vom 16. und 17. März 2016 behauptet das Bundesverwaltungsgericht ganz nüchtern:
»Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.«
Damit verkennt es jedoch die Urteile der Kollegen anderer Gerichte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung – Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 09.12.1998, Az. 6 C 13/97:
»Die an das Bereithalten von Empfangsgeräten anknüpfende Rundfunkgebühr ist nach § 11 Abs. 1, Halbs. 2 RStV 1991 die vorrangige Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine "Gebühr" im klassischen Sinne, um eine "Gebühr mit Beitragscharakter" oder aber schlicht um einen "Beitrag" im eigentlichen Sinne handelt, ist umstritten und bedarf auch hier keiner Klärung. Die Einordnung ist eine Frage des Landesrechts. Denn die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk einschließlich der Rundfunkfinanzierung liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern. Für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Bundesverfassungsrecht ist ihre Einordnung unerheblich. Aus der Sicht des Bundesrechts ist allein entscheidend, daß die Art der Finanzierung einerseits (rundfunkrechtlich; vgl. BVerfGE 90, 60, 87 ff.) den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG an eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und andererseits (abgabenrechtlich) rechtsstaatlichen Anforderungen einschließlich des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichheit aller Bürger vor den öffentlichen Lasten genügt (vgl. BVerfGE 90, 60, 105 f.). Beides ist der Fall (nachstehend bb)).«
Wenn die Abgabe eine "Finanzierungsfunktion" hat, kann sie nicht "Entgelt für eine Gegenleistung" sein!
Dass die Abgabe kein "Entgelt für eine Gegenleistung" ist, besagt auch das höchstrichterlich gesprochene zweite Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG 2. Rundfunkentscheidung:
»Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, dass die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen NICHT Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung.(…)
Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts "gelten", obwohl sie in Wirklichkeit nicht Betriebe gewerblicher Art sind, und dass die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.«
Das Bundesverwaltungsgericht hält sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist aufgrund der Klageabweisung vom 18.03.2016 zu erwarten, dass auch im noch ausstehenden schriftlichen Urteil
vom Gericht nicht erkannt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert somit die Rechtsprechung nach geltendem Recht.
1) Gerätschaften, laufende Kosten sowie sonstige Bezahldienste bezeichnen u. a. Multifunktionsbildschirme, DVD- bzw. Blu-ray-Player, PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, SAT-Receiver, Konsolen sowie auch die laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky, Netflix, Musik- und sonstige Bezahldienste, DVD-/Blu-ray-Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté usw. (zurück)
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Das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens stellt die Grundlage zur Finanzierung des größten und teuersten Rundfunks der Erde dar.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten, die er nicht überschreiten darf.
Das hat mich dazu bewogen, einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin zu schreiben, der diese Missstände und deren Konsequenzen aufzeigt.
Bevor viele mich darauf aufmerksam machen, dass die Bundeskanzlerin eminente weltpolitische Probleme lösen muss und daher für solche nationale „Nichtigkeiten“ keine Zeit hat, möchte ich die Frage stellen, von wem wurde sie gewählt und welches Land sie primär zu vertreten hat? Weiter frage ich mich, warum leiden Politik und Medien an einem massiven Vertrauensverlust?
Deswegen erachte ich es als sehr wichtig, dass gerade in diesen Zeiten auch solche Themen angegangen werden müssen, bevor irreparable Schäden zwischen Regierung und Medien auf der einen und Regierten auf der anderen Seite entstehen. Dies alles wird zu einen schweren Demokratieabbau führen, wenn man nicht sofort gegensteuert – hier fällt mir der bekannte Begriff „Demokratieabgabe“ wieder ein, allerdings mit einer ganz anderen Bedeutung.
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber – Egartenstr. 58 – 78647 Trossingen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betreff: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir befinden uns in einer schwierigen Zeit, welche von nie dagewesenen nationalen und internationalen Problemen geprägt ist und ein Großteil Ihrer Kraft in Anspruch nimmt. Um diese Probleme zu meistern, benötigen Politik, ihre Institutionen und Funktionäre den Rückhalt der Bevölkerung.
Mit großer Sorge beobachte ich jedoch genau das Gegenteil: Der Bürger verliert seit Jahren immer mehr das Vertrauen in die Politik und wendet sich von ihr ab. Das führt unweigerlich einerseits zu einer politischen Verdrossenheit und anderseits zu einer Zersplitterung der etablierten politischen Institutionen – es entstehen Randparteien, welche diejenigen ansprechen, die sich von der traditionellen Politik nicht mehr vertreten fühlen. In anderen Worten: Es gibt immer weniger politisch interessierte Bürger, die auf immer mehr Parteien verteilt sind – sicher eine sehr ernstzunehmende Situation.
Nicht nur die Politik leidet unter diesem Vertrauensverlust, sondern auch die Medien. Wir alle verfolgen mit großer Sorge diese sehr ungünstige Entwicklung, die leider zu einer weiteren Beschleunigung des Problems führt. Hässliche Begriffe wie zum Beispiel „Lügenpresse“ machen die Runde – unwürdig für einen Rechtsstaat, wie ich meine.
Der Bürger fühlt sich politisch heimatlos, nicht ernst genommen und ja, bevormundet. Er wird nicht den Eindruck los, lediglich alle vier Jahre kurz gebraucht zu werden, um dann wieder mit seinen Wünschen, Sorgen und Problemen allein gelassen zu werden. Aber auch medial fühlt sich der Bürger bevormundet und nicht ernst genommen: Er muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das größte und teuerste System dieser Art auf der Welt, durch eine für ihn ungerechte Zwangsabgabe finanzieren.
Ich selbst befasse mich seit vielen Jahren mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Mit Hilfe freiwilliger Unterstützer habe ich es geschafft, die größte Plattform Deutschlands aufzubauen, die sich diesem Thema widmet. Der Erfolg dieser Plattform ist enorm, was das Interesse an diesem Thema zeigt: monatlich mehrere Millionen Zugriffe, Tendenz steigend
Wir alle wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung weder für den Informationsbedarf, noch für die Bildung notwendig ist. Das belegen die vielen Arbeiten renommierter Juristen, Rechtswissenschaftler und nicht zuletzt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Finanzen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung vom Dezember 2014.
Wir erleben eine Informationsrevolution, die es uns ermöglicht, ganz im Sinne des Artikels 5 unseres Grundgesetzes unsere Informations- und Bildungsquellen jederzeit aus den entferntesten Winkeln der Erde zu beziehen. Ein einziges, aus Steuermitteln finanziertes Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall wäre demnach vollkommen ausreichend.
Es ist dem Bürger nicht mehr zu vermitteln, dass ein aus 22 Fernseh- und weit über 60 Radiosendern bestehender öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dessen Finanzierung bereits über 8 Milliarden EUR im Jahr beträgt, für den Zusammenhalt unserer Demokratie notwendig ist. Der informierte Bürger des 21. Jahrhunderts versteht den sogenannten Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach nicht. Wenn man ihm erklärt, dass der Begriff der Grundversorgung im Jahre 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägt wurde, stößt man unweigerlich auf absolutes Unverständnis.
Der aufgeklärte Bürger versteht das Niedersachsenurteil als Freibrief, denn es werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte „Auftrag“ ist zudem „dynamisch“ wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, darf der Gesetzgeber überhaupt solche „Freischeine“ ausstellen, die schließlich zur heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit über 8 Milliarden EUR im Jahr finanziert werden muss? Bereits damals zur Urteilsverkündung im Jahre 1986 hatten die Richter ein gewisses Alter – sie konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es heute kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen andere sind.
Unsere Plattform besteht aus über 60.000 Mitgliedern. Eine von uns initiierte Unterschriftenaktion für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat bereits fast 100.000 Unterzeichner gefunden und ein Ende ist nicht abzusehen. Die bereits genannten hohen Zugriffszahlen zeigen eindrucksvoll, wie viel Interesse dieses Thema erweckt. Das alles mündet in der Verweigerung von zurzeit über 4 Millionen Haushalten, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Sie selbst nannten 2015 in einem Interview den Rundfunkbeitrag sehr zutreffend als eine „Zwangsmitgliedschaft“. Wie kann es sein, dass der ganze Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine für den Bürger traumhaft astronomische finanzielle Vollversorgung genießt und mancher Intendant sogar höhere Bezüge als Sie bekommt? Wie erklärt man dies dem einfachen Bürger, der schließlich diesen aus den Fugen geratenen Apparates mit dieser Zwangsmitgliedschaft mitfinanzieren muss? Wäre es nicht an der Zeit, sich auch diesen Themen zu stellen und dem Bürger wieder das Gefühl zu vermitteln, gehört und ernst genommen zu werden, bevor der Vertrauenszerfall in Politik und Medien weiter fortschreitet?
Jeder weiß, dass Sie wichtige welt- und andere innenpolitische Aufgaben zu bewältigen haben; ich erlaube mir dennoch, Sie daran zu erinnern, dass Sie von den Bürgern Deutschlands gewählt worden sind. Diese erwarten von ihren gewählten Vertretern, gehört, ernst genommen und gleich behandelt zu werden – Gerechtigkeit eben.
Ich möchte mit diesem offenen Brief eine Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung auf Augenhöhe anstoßen. Ziel dieser Bemühungen soll nicht nur die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, vielmehr soll dadurch dem Bürger wieder seine Würde zurückgeben werden – es ist ihm nämlich nicht zu vermitteln, dass alleine das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens eine Zahlungspflicht zur Finanzierung des teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Erde auslöst.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht von zurzeit 17,50 € belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten die er nicht überschreiten darf.
Das verstehen nur die wenigsten und viele Bürger werden das Gefühl nicht los, dass sogar das Grundgesetz zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks uminterpretiert wird. Als Beispiel dafür nenne ich an dieser Stelle den Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Dieser offene Brief wird auf unserer Plattform veröffentlicht werden, damit er von möglichst vielen gelesen wird. Auch Ihre Antwort werde ich veröffentlichen, damit die Leser unserer Plattform die Diskussion verfolgen können. Erfahrungsgemäß erwarte ich eine Verbreitung im Millionenbereich.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich erhoffe mir eine faire, direkte und respektvolle Diskussion auf Augenhöhe ohne Zuhilfenahme der seit Jahren von anderen Politikern immer wieder genutzten Floskeln. Daher bitte ich höfflich um eine ausführliche Stellungnahme.
Im Voraus vielen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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Bundesverwaltungsgericht
Die Erhebung eines Beitrages zur Finanzierung des teuersten Rundfunks des Planeten, alleine aufgrund der Ausübung der Rechte der Bürger dieses Landes auf Wohnen und Arbeiten, stößt immer mehr auf breite Teile der Bevölkerung auf Unverständnis und Ablehnung.
Presseberichten zufolge verweigern mindestens vier Millionen Haushalte die Rundfunkgebühr – die tatsächliche Zahl derjenigen, die den Rundfunkbeitrag still ablehnen, ihn aber aus Angst oder Unwissen trotzdem entrichten, dürfte viel höher sein. Bundesweit werden ca. 4500 Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag angestrengt und diese Zahl steigt stetig weiter. Nachstehend eine kurze und unvollständige Auswahl von Pressemeldungen über dieses Thema:
Fast drei Jahre nach der umstrittenen Einführung des Rundfunkbeitrages kommt echte Bewegung in die Sache. Robert Splett, auf der Plattform GEZ-Boykott.de als „maxkraft24“ bekannt, hat sich über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgekämpft.
Der Kampf von Robert Splett gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bisher mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, was viele Verweigerer und Ablehner zunächst abschreckt. Dank der Plattform GEZ-Boykott.de, die sich bereits seit 2007 mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, konnten Expertise und finanzielle Ausstattung durch Spenden garantiert werden. Nicht unerwähnt bleiben sollte der rechtliche Beistand durch den engagierten Rechtsanwalt Herrn Thorsten Bölck.
Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist bei Robert Splett eingetroffen.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den
Mittwoch, 16. März 2016, 10:00 Uhr,
im Dienstgebäude Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, - Großer Sitzungssaal, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.201 anberaumt worden.
Der Senat hat für den 16. März 2016 zeitgleich weitere sechs sowie für den 17. März 2016 weitere neun Revisionsverfahren geladen. Die Klagen richten sich gegen die Verfassungswidrigkeit der als „Beitrag“ ohne rechtlich erforderliche Merkmale hingestellten Abgabe, die Belästigung/Nötigung durch die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption und den „Rundfunkbeitrag“ für private Haushalte im Allgemeinen. Die Kläger gehen gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof vor.
Der Senat wird die Entscheidungen in allen für diese beiden Tage terminierten Sachen in einem noch anzuberaumenden gemeinsamen Verkündungstermin verkünden.
An dieser Stelle hoffen wir sehr, dass unsere Leser für eine weite Verbreitung dieser Mitteilung sorgen. Wir sind jedem dankbar, der die Presse auf diesen Artikel aufmerksam macht, damit ein großer Teil der Bevölkerung erfährt, dass sich Wichtiges tut. Diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. dessen Finanzierung durch eine Zwangsabgabe ablehnen, sollten wissen, dass sie nicht alleine mit ihrem Widerstand sind.
Aus demselben Grund ist es eminent wichtig, dass viele für einen großen Besucherandrang an den zwei Verhandlungstagen sorgen, um Politik und Medien eindrucksvoll zu zeigen, was man von diesem Finanzierungszwang hält.
Es lohnt sich – sofern möglich –, sich schon heute einen oder zwei Tage dafür frei zu halten. Immerhin haben von den ca. 4500 Verfahren im ganzen Bundesgebiet gleich 16 Klagen ihren Weg vor das höchste Verwaltungsgericht in Leipzig gefunden. Das alleine rechtfertigt einen zweitägigen Urlaub.
Weitere Infos werden im Forum und hier veröffentlicht. Forumsmitglieder können folgenden Kalendereintrag abonnieren: Kalendereintrag: 16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
Mittwoch, 16. März 2016, 10:00 Uhr
Bundesverwaltungsgericht
Dienstgebäude Leipzig
Großer Sitzungssaal
2. Obergeschoss
Zimmer 2.201
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
http://www.bverwg.de/
Ohne unsere unermüdliche Arbeit hätten wir diesen Erfolg höchstwahrscheinlich nicht geschafft. Zum Erfolg gehört auch der große Aufstieg unserer Plattform zur größten und wichtigsten Deutschlands, die sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt.
Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist. Das ist jedoch nicht verwunderlich: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und Austausch auf unserer Plattform.
Unsere Arbeit müssen wir ohne Hilfe der Medien durchführen und wir finanzieren sie privat. Für den Betrieb der gesamten Plattform sind wir finanziell auf Ihre Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
Ihre Spende können Sie sowohl über PayPal als auch per Überweisung unter folgender Adresse tätigen:
Für Ihre Spende möchten wir uns herzlich bedanken.
Die Dresdner Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ vereint Mehrfachzahler, Leute, die auf Medien allgemein verzichten wollen, nur Radionutzer, GEZ-Kritiker, Unzufriedene über Qualität des ÖRR und deren Umgang mit Gebührengeldern.
Diese Gruppe eint die grundlegende Kritik am angewachsenen Reformstau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und kämpft in Dresden bzw. Sachsen aktiv für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der 2013 eingeführte 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet einen wesentlichen Paradigmenwechsel in der Geschichte der Bundesrepublik, der alle Bundesbürger betrifft! An Stelle der Rundfunkgebühr, die bis Ende 2012 auf ein „Bereithalten“ von Empfangsgeräten basierte, tritt ab 1. Januar 2013 ein Zwangsbeitrag für alle in Kraft. Dies ist in Augen der Initiative eine Verletzung demokratischer Grundprinzipien. So ist es zwar ohne weiteres möglich, die gleichfalls im Grundgesetz garantierte Religionszugehörigkeit frei zu entscheiden, die Entscheidungsfreiheit endet jedoch bei der Teilnahme und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Dieser fragwürdige Ansatz ist für die Initiative der Anlass, alles Mögliche zu unternehmen, dagegen vorzugehen und zu protestieren. Eine Demokratie braucht die freie Entscheidung mündiger Bürger und nicht den Zwang, um einen dauerhaft von der Bevölkerung akzeptierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren.
Der Artikel der Initiative „Kontrolle ist besser, doch wer kontrolliert die Kontrolleure?“ zeigt eindrucksvoll die Missstände im außer Kontrolle geratenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Artikel beinhaltet darüber hinaus viele interessante Links zu wichtigen Dokumente, welche die von ihm angesprochenen Missstände eindrucksvoll belegen. Ein Muss für jeden, der sich mit diesem Thema befasst.
Sie finden den vollständigen Artikel samt Linksammlung unter nachfolgender Internetadresse:
Kontrolle ist besser, aber wer kontrolliert die Kontrolleure?
Ohne unsere unermüdliche Arbeit hätten wir diesen Erfolg höchstwahrscheinlich nicht geschafft. Zum Erfolg gehört auch der große Aufstieg unserer Plattform zur größten und wichtigsten Deutschlands, die sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt.
Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist. Das ist jedoch nicht verwunderlich: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und Austausch auf unserer Plattform.
Unsere Arbeit müssen wir ohne Hilfe der Medien durchführen und wir finanzieren sie privat. Für den Betrieb der gesamten Plattform sind wir finanziell auf Ihre Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
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Der Widerstand gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst unaufhörlich. Das zeigen eindrucksvoll u. a. die vielen Gruppierungen, deren Organisation immer professioneller wird. Quer durch die gesamte Republik finden immer mehr runde Tische so wie Infostände in den Fußgängerzonen statt. Der Widerstand im Internet ist enorm – alleine unsere Plattform hat mehrere Zehntausende Mitglieder und Followers, die mehrere Millionen Zugriffe im Monat verursachen.
Der Unmut über die Zwangsfinanzierung eines heute in dieser Form nicht mehr benötigten öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Entschlossenheit vieler Bürger, etwas dagegen zu unternehmen, ist derart angewachsen, dass zurzeit viele den rechtlichen Weg bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestreiten – und es werden tagtäglich immer mehr. Das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen lässt sich nicht durch zweifelhafte und ungerechte Gesetze und Verordnungen für immer unterdrücken. Beispiele dafür zeigt uns die Geschichte. Und genau das geschieht in diesem Augenblick bei uns.
Ein imposantes Beispiel für den Widerstand stellt Olaf Kretschmann dar, der sich entschlossen auf den Weg Richtung Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Dafür braucht man neben einem langen Atem auch einen guten rechtlichen Beistand, der jedoch finanziert werden will. So startete Olaf Kretschmann eine Crowdfunding-Kampagne mit dem Ziel, den langen Gang nach Karlsruhe mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Nachstehend der Crowdfunding-Aufruf von Olaf Kretschmann, zur Finanzierung des rechtlichen Beistandes.
Liebe-Blogleser und Mitstreiter,
mein Name ist Olaf Kretschmann. Bitte helft mir, meinen Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten und unterstützt meinen Crowdfunding-Aufruf auf Startnext 1) (Link am Artikelende). Für Euren Support danke ich schon vorab.
Der ein oder andere wird mich kennen, denn ich setze mich seit 2012 öffentlich dafür ein, dass niemand gegen seine Würde oder sein Gewissen gezwungen werden kann, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen. Immer wieder werde ich gefragt, ob denn ein Gewissensgrund, die rechtliche Voraussetzung für einen Rundfunkbeitragsbefreiung erfüllt? Diese Frage stellt sich für mich nicht, denn es kommt immer darauf an, welche Perspektive man hier einnehmen möchte. Die der Rundfunkverantwortlichen, die eines Ministerpräsidenten, die eines Richters, die eines Juristen oder die des Betroffenen? Jeder wird eine andere Wahrnehmung und Interpretation zu diesem Sachverhalt haben. Seit also nicht enttäuscht, wenn jemand juristisch bis ins kleinste Detail erläutert, das es nicht darauf ankommt die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen, sondern nur darauf das gesamte Rundfunksystem zu finanzieren. Ein Gesetz ist eine Rechtsnorm die Massengehorsam voraussetzt, diese hat nichts mit dem individuellem Gerechtigkeitsempfinden zu tun.
Wenn Du die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen also als Unrecht empfindest, dann reicht es nicht aus nur empört zu sein – habe Mut. Mut engagiert zu sein. Mut einen neuen Weg zu denken und zu gehen. Seit frei von Angst und folge Deinem Herzen. Jeder Eurer individuellen Gründe kann dazu führen, dass eines Tages offiziell jeder selbstbestimmt seinen Medienanbieter auswählen kann sowie den Rundfunkbeitrag nur noch freiwillig entrichtet und zwar in einer Höhe, wie es für ihn selbst angemessen erscheint.
Warum mein Aufruf?
Seit einigen Jahren setze ich mich mit den Themen Propaganda, Manipulation und Bewusstseinsbeeinflussung auseinander. Ich erlebe täglich eine große Divergenz zwischen dem, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk von sich selbst behauptet, und dem, was er tatsächlich realisiert. Wie viele Bürger/-innen hatte ich diese Sicht nicht immer. Ich meldete mich vor vielen Jahren freiwillig als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ an. Ich muss gestehen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr naiv war, denn ich hatte keine Kenntnis, was es mit der GEZ (heute Beitragsservice) auf sich hat. Ich hatte auch keine Kenntnis von der gesamten Organisationsstruktur des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, von der lobbyistischen Verflochtenheit von Politik und Rundfunk und von dem hinter verschlossenen Türen ablaufenden Gesetzgebungsprozess. Ich hatte keine Informationen über den Manipulationsprozess, der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt wird. Desto eingehender und detaillierter ich mich mit all diesen Themen auseinandergesetzt habe, umso deutlicher wurde es für mich, dass die erzwungene Abgabe für die Monopolisierung eines Medienanbieters Unrecht ist. Alle Gründe aufzuzählen, warum sich dies aus meiner Sicht so darstellt, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, dass ich keinen Menschen zwingen kann, etwas zu finanzieren, das er selbst nicht befürwortet. Ich habe deshalb einen gesonderten Antrag gestellt, mich auf Grundlage eines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Der „besondere Härtefall“ ist aus meiner Sicht gegeben, da ich gegen mein Gewissen gezwungen werde, die Abgabe zu entrichten. In mir entstünde eine Gewissensnot, wenn ich wissentlich die Herstellung von Massenmanipulationen unterstützen würde. Die Möglichkeit der Befreiung aus Gründen eines „besonderen Härtefalls“ räumt die neue Gesetzgebung jedem Bürger ein. Die Landesrundfunkanstalt lässt diese Art der Befreiung jedoch derzeit nicht zu. Dies führte dazu, dass ich einen Beitragsbescheid erhielt, gegen den ich Widerspruch einlegte. Da der Widerspruch abgewiesen wurde, legte ich Klage beim Verwaltungsgericht ein. Nach der mündlichen Verhandlung wurde meine Klage abgewiesen und mir sogar die Möglichkeit einer Revision verwehrt. Dies hält mich jedoch nicht auf. Ganz im Gegenteil, mit ganzer Willenskraft setze ich mich für Gerechtigkeit ein. Ich habe einen professionellen juristischen Beistand an meiner Seite, der auf das Thema Verfassungsrecht spezialisiert ist. Mein Ziel ist es, mit diesem Spendenprojekt den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu können.
Das Problem
Die gesamte Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierungsmechanik sind ein Dogma. Die Vorgaben, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, wie Unabhängigkeit, Objektivität und Ausgewogenheit, und ihm eine Sonderstellung in unserer Gesellschaft verschafft haben, sind für immer mehr Bürger/-innen zu leeren Worthülsen verkommen. Viele Menschen haben sich bewusst dazu entschieden, keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr zu nutzen, oder sind sogar der Auffassung, dass die Informationsverbreitungen des Rundfunks gegen die Vorgaben des Rundfunkänderungsstaatsvertrages §§ 10 und 11 sowie die bestehenden Programmaufträge und Qualitätsrichtlinien der einzelnen Landesrundfunkanstalten verstoßen. Zudem basiert das neue Finanzierungsmodell auf einer Zwangsabgabelogik, die aus Sicht vieler Bürger/-innen als ungerecht und eher als diktatorisch statt demokratisch empfunden wird. So ist der rundfunkrechtliche Gesetzgebungsprozess in vielerlei Hinsicht nicht verfassungskonform, da er die Berücksichtigung des individuellen Willens ausschließt. Auch sind die Landesparlamente bei der Ausarbeitung der Gesetzgebungsinhalte nicht direkt eingebunden, der gesamte Vorgang verläuft völlig intransparent. Viele Tausend Menschen wissen nicht, wie sie sich gegen dieses Unrecht wehren können und wie bzw. was sie zu einer grundlegenden Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen können. Selbst Bürger/-innen, die einen Klageweg einschlagen, werden derzeit in der ersten Instanz abgewehrt.
Die Idee
In unserer Gesellschaft, die sich selbst als modern, offen und frei sieht, sollten alle Bürger/-innen eine selbstbestimmte Auswahl der Medienanbieter treffen und einen Rundfunkbeitrag auf freiwilliger Basis entrichten können. Diese grundlegende Änderung muss von keinem Ministerpräsidenten oder parteipolitischen Akteur initiiert werden, sondern direkt von den nachteilig Betroffenen. Zum Beispiel von den Menschen, die entgegen ihre Selbstbestimmung dazu gezwungen werden, eine Abgabe für das bestehende Rundfunksystem zu entrichten, und dies als Unrecht empfinden. Um sich wahrnehmbar Gehör zu verschaffen, ist ein mögliches Mittel, den gesamten rundfunkrechtlichen Finanzierungsmechanismus vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch klären zu lassen.
Die Umsetzung
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen normenkonform sind. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 steht es jedem Bürger frei, sein Begehren im Kontext der Rundfunkgesetzgebung über alle Instanzen einzuklagen. Diese Umsetzungsvorgabe greife ich auf. Dies ist ein sehr aufwendiger und langer Weg, der sehr viel Mut, Ausdauer und finanzielle Mittel voraussetzt. Es dauerte mehr als 1,5 Jahre, bis ich vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht, klagen konnte. Nun geht es zum Oberverwaltungsgericht, danach zum Bundesverwaltungsgericht und zu guter Letzt zum Bundesverfassungsgericht. Nur diese letzte Instanz kann wirklich prüfen, ob ein Bürger gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine umfangreiche Prozesskostenunterstützung notwendig, die solidarisch und freiwillig durch die Crowd erbracht werden soll.
Das Besondere
Jeder Betroffene kann an diesem Klageweg direkt partizipieren, denn alle diesbezüglichen Informationen werden öffentlich frei zugänglich publiziert. Sollte die Fundingschwelle, d. h. der Mindestfinanzierungsbetrag, überschritten werden, wird der Mehrerlös für die Entwicklung einer neuen Internet-Plattform mit dem Namen „Rundfunkbeitragsbefreiungsservice“ genutzt. Diese Plattform soll ein zentraler Anlaufpunkt für alle Bürger/-innen werden, die sich gegen die Rundfunkbeitragspflicht wehren wollen.
Warum sollte jemand mein Vorhaben unterstützen?
Weil man selbst davon betroffen ist, da man z. B.:
Vielen Dank an den Initiator und Betreiber dieser Plattform sowie deren Moderatoren. Ohne diese würde es nicht solch einen offenen, kritischen, kreativen und inspirierenden Meinungsaustausch zur Finanzierungsmechanik des Rundfunks und des gesamten Rundfunksystems geben. Vielen Dank auch dafür, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt meinen Aufruf zu lesen. Wer sich weiter informieren möchte oder mich direkt unterstützen will, klick einfach hier (Link https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag). Dort habt Ihr auch die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen.
Liebe Grüße – Olaf Kretschmann
1) Startnext: https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag
Hinweis:
Verantwortlich für Idee, Text, Kampagne und Verwaltung der durch den Crowdfunding-Aufruf eingegangenen finanziellen Mittel ist alleine Olaf Kretschmann.
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