Der Widerstand gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst unaufhörlich. Das zeigen eindrucksvoll u. a. die vielen Gruppierungen, deren Organisation immer professioneller wird. Quer durch die gesamte Republik finden immer mehr runde Tische so wie Infostände in den Fußgängerzonen statt. Der Widerstand im Internet ist enorm – alleine unsere Plattform hat mehrere Zehntausende Mitglieder und Followers, die mehrere Millionen Zugriffe im Monat verursachen.
Der Unmut über die Zwangsfinanzierung eines heute in dieser Form nicht mehr benötigten öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Entschlossenheit vieler Bürger, etwas dagegen zu unternehmen, ist derart angewachsen, dass zurzeit viele den rechtlichen Weg bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestreiten – und es werden tagtäglich immer mehr. Das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen lässt sich nicht durch zweifelhafte und ungerechte Gesetze und Verordnungen für immer unterdrücken. Beispiele dafür zeigt uns die Geschichte. Und genau das geschieht in diesem Augenblick bei uns.
Ein imposantes Beispiel für den Widerstand stellt Olaf Kretschmann dar, der sich entschlossen auf den Weg Richtung Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Dafür braucht man neben einem langen Atem auch einen guten rechtlichen Beistand, der jedoch finanziert werden will. So startete Olaf Kretschmann eine Crowdfunding-Kampagne mit dem Ziel, den langen Gang nach Karlsruhe mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Nachstehend der Crowdfunding-Aufruf von Olaf Kretschmann, zur Finanzierung des rechtlichen Beistandes.
Liebe-Blogleser und Mitstreiter,
mein Name ist Olaf Kretschmann. Bitte helft mir, meinen Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten und unterstützt meinen Crowdfunding-Aufruf auf Startnext 1) (Link am Artikelende). Für Euren Support danke ich schon vorab.
Der ein oder andere wird mich kennen, denn ich setze mich seit 2012 öffentlich dafür ein, dass niemand gegen seine Würde oder sein Gewissen gezwungen werden kann, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen. Immer wieder werde ich gefragt, ob denn ein Gewissensgrund, die rechtliche Voraussetzung für einen Rundfunkbeitragsbefreiung erfüllt? Diese Frage stellt sich für mich nicht, denn es kommt immer darauf an, welche Perspektive man hier einnehmen möchte. Die der Rundfunkverantwortlichen, die eines Ministerpräsidenten, die eines Richters, die eines Juristen oder die des Betroffenen? Jeder wird eine andere Wahrnehmung und Interpretation zu diesem Sachverhalt haben. Seit also nicht enttäuscht, wenn jemand juristisch bis ins kleinste Detail erläutert, das es nicht darauf ankommt die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen, sondern nur darauf das gesamte Rundfunksystem zu finanzieren. Ein Gesetz ist eine Rechtsnorm die Massengehorsam voraussetzt, diese hat nichts mit dem individuellem Gerechtigkeitsempfinden zu tun.
Wenn Du die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen also als Unrecht empfindest, dann reicht es nicht aus nur empört zu sein – habe Mut. Mut engagiert zu sein. Mut einen neuen Weg zu denken und zu gehen. Seit frei von Angst und folge Deinem Herzen. Jeder Eurer individuellen Gründe kann dazu führen, dass eines Tages offiziell jeder selbstbestimmt seinen Medienanbieter auswählen kann sowie den Rundfunkbeitrag nur noch freiwillig entrichtet und zwar in einer Höhe, wie es für ihn selbst angemessen erscheint.
Warum mein Aufruf?
Seit einigen Jahren setze ich mich mit den Themen Propaganda, Manipulation und Bewusstseinsbeeinflussung auseinander. Ich erlebe täglich eine große Divergenz zwischen dem, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk von sich selbst behauptet, und dem, was er tatsächlich realisiert. Wie viele Bürger/-innen hatte ich diese Sicht nicht immer. Ich meldete mich vor vielen Jahren freiwillig als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ an. Ich muss gestehen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr naiv war, denn ich hatte keine Kenntnis, was es mit der GEZ (heute Beitragsservice) auf sich hat. Ich hatte auch keine Kenntnis von der gesamten Organisationsstruktur des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, von der lobbyistischen Verflochtenheit von Politik und Rundfunk und von dem hinter verschlossenen Türen ablaufenden Gesetzgebungsprozess. Ich hatte keine Informationen über den Manipulationsprozess, der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt wird. Desto eingehender und detaillierter ich mich mit all diesen Themen auseinandergesetzt habe, umso deutlicher wurde es für mich, dass die erzwungene Abgabe für die Monopolisierung eines Medienanbieters Unrecht ist. Alle Gründe aufzuzählen, warum sich dies aus meiner Sicht so darstellt, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, dass ich keinen Menschen zwingen kann, etwas zu finanzieren, das er selbst nicht befürwortet. Ich habe deshalb einen gesonderten Antrag gestellt, mich auf Grundlage eines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Der „besondere Härtefall“ ist aus meiner Sicht gegeben, da ich gegen mein Gewissen gezwungen werde, die Abgabe zu entrichten. In mir entstünde eine Gewissensnot, wenn ich wissentlich die Herstellung von Massenmanipulationen unterstützen würde. Die Möglichkeit der Befreiung aus Gründen eines „besonderen Härtefalls“ räumt die neue Gesetzgebung jedem Bürger ein. Die Landesrundfunkanstalt lässt diese Art der Befreiung jedoch derzeit nicht zu. Dies führte dazu, dass ich einen Beitragsbescheid erhielt, gegen den ich Widerspruch einlegte. Da der Widerspruch abgewiesen wurde, legte ich Klage beim Verwaltungsgericht ein. Nach der mündlichen Verhandlung wurde meine Klage abgewiesen und mir sogar die Möglichkeit einer Revision verwehrt. Dies hält mich jedoch nicht auf. Ganz im Gegenteil, mit ganzer Willenskraft setze ich mich für Gerechtigkeit ein. Ich habe einen professionellen juristischen Beistand an meiner Seite, der auf das Thema Verfassungsrecht spezialisiert ist. Mein Ziel ist es, mit diesem Spendenprojekt den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu können.
Das Problem
Die gesamte Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierungsmechanik sind ein Dogma. Die Vorgaben, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, wie Unabhängigkeit, Objektivität und Ausgewogenheit, und ihm eine Sonderstellung in unserer Gesellschaft verschafft haben, sind für immer mehr Bürger/-innen zu leeren Worthülsen verkommen. Viele Menschen haben sich bewusst dazu entschieden, keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr zu nutzen, oder sind sogar der Auffassung, dass die Informationsverbreitungen des Rundfunks gegen die Vorgaben des Rundfunkänderungsstaatsvertrages §§ 10 und 11 sowie die bestehenden Programmaufträge und Qualitätsrichtlinien der einzelnen Landesrundfunkanstalten verstoßen. Zudem basiert das neue Finanzierungsmodell auf einer Zwangsabgabelogik, die aus Sicht vieler Bürger/-innen als ungerecht und eher als diktatorisch statt demokratisch empfunden wird. So ist der rundfunkrechtliche Gesetzgebungsprozess in vielerlei Hinsicht nicht verfassungskonform, da er die Berücksichtigung des individuellen Willens ausschließt. Auch sind die Landesparlamente bei der Ausarbeitung der Gesetzgebungsinhalte nicht direkt eingebunden, der gesamte Vorgang verläuft völlig intransparent. Viele Tausend Menschen wissen nicht, wie sie sich gegen dieses Unrecht wehren können und wie bzw. was sie zu einer grundlegenden Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen können. Selbst Bürger/-innen, die einen Klageweg einschlagen, werden derzeit in der ersten Instanz abgewehrt.
Die Idee
In unserer Gesellschaft, die sich selbst als modern, offen und frei sieht, sollten alle Bürger/-innen eine selbstbestimmte Auswahl der Medienanbieter treffen und einen Rundfunkbeitrag auf freiwilliger Basis entrichten können. Diese grundlegende Änderung muss von keinem Ministerpräsidenten oder parteipolitischen Akteur initiiert werden, sondern direkt von den nachteilig Betroffenen. Zum Beispiel von den Menschen, die entgegen ihre Selbstbestimmung dazu gezwungen werden, eine Abgabe für das bestehende Rundfunksystem zu entrichten, und dies als Unrecht empfinden. Um sich wahrnehmbar Gehör zu verschaffen, ist ein mögliches Mittel, den gesamten rundfunkrechtlichen Finanzierungsmechanismus vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch klären zu lassen.
Die Umsetzung
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen normenkonform sind. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 steht es jedem Bürger frei, sein Begehren im Kontext der Rundfunkgesetzgebung über alle Instanzen einzuklagen. Diese Umsetzungsvorgabe greife ich auf. Dies ist ein sehr aufwendiger und langer Weg, der sehr viel Mut, Ausdauer und finanzielle Mittel voraussetzt. Es dauerte mehr als 1,5 Jahre, bis ich vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht, klagen konnte. Nun geht es zum Oberverwaltungsgericht, danach zum Bundesverwaltungsgericht und zu guter Letzt zum Bundesverfassungsgericht. Nur diese letzte Instanz kann wirklich prüfen, ob ein Bürger gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine umfangreiche Prozesskostenunterstützung notwendig, die solidarisch und freiwillig durch die Crowd erbracht werden soll.
Das Besondere
Jeder Betroffene kann an diesem Klageweg direkt partizipieren, denn alle diesbezüglichen Informationen werden öffentlich frei zugänglich publiziert. Sollte die Fundingschwelle, d. h. der Mindestfinanzierungsbetrag, überschritten werden, wird der Mehrerlös für die Entwicklung einer neuen Internet-Plattform mit dem Namen „Rundfunkbeitragsbefreiungsservice“ genutzt. Diese Plattform soll ein zentraler Anlaufpunkt für alle Bürger/-innen werden, die sich gegen die Rundfunkbeitragspflicht wehren wollen.
Warum sollte jemand mein Vorhaben unterstützen?
Weil man selbst davon betroffen ist, da man z. B.:
Vielen Dank an den Initiator und Betreiber dieser Plattform sowie deren Moderatoren. Ohne diese würde es nicht solch einen offenen, kritischen, kreativen und inspirierenden Meinungsaustausch zur Finanzierungsmechanik des Rundfunks und des gesamten Rundfunksystems geben. Vielen Dank auch dafür, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt meinen Aufruf zu lesen. Wer sich weiter informieren möchte oder mich direkt unterstützen will, klick einfach hier (Link https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag). Dort habt Ihr auch die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen.
Liebe Grüße – Olaf Kretschmann
1) Startnext: https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag
Hinweis:
Verantwortlich für Idee, Text, Kampagne und Verwaltung der durch den Crowdfunding-Aufruf eingegangenen finanziellen Mittel ist alleine Olaf Kretschmann.
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Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de 1), die für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt mindestens 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten 2), die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen. Ein sachkundiger Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung, Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen. Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch erforderliche Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters. Als ob die für Verfassungsfragen nicht zuständigen Verwaltungsrichter noch dazu Experten in Verfassungsfragen wären. Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt.
Wären die Urteile nicht manipuliert, dann müsste es zwangsweise ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten gehen. Diese gibt es aber nicht. Keines der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Damit überführen sich die verantwortlichen Stellen nach Meinung der Aktivisten eindeutig der Willkür bzw. Rechtsbeugung.
Einige der Aktivisten haben bereits eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung auf den Weg gebracht. Der vollständige Text der Anzeige wird auf der folgenden Seite detailliert wiedergegeben:
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
Linkverzeichnis:
2) 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten
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Hatten wir das nicht bereits vor einem Vierteljahrhundert hinter uns gelassen? Hatten wir uns damals nicht gefreut, dass die Zeiten der Unterdrückung und der Bespitzelung vorbei waren? Ein Vierteljahrhundert später sieht es aber leider nicht danach aus.
Worum geht es? – Ganz einfach: Um den dreistesten Zugriff aller Zeiten in die Taschen aller Bürger mit dem einzigen Ziel, die Symbiose zwischen Politik, Rechtssystem und deren Bühne durch einen Zwang zu finanzieren.
Politik, Rechtssystem und öffentlich-rechtlicher Rundfunk leben in einer Symbiose, deren Nahrung das gesamte Volk ist, also Sie, Ihre Familie, Ihr Umfeld, ich und alle hier Lebenden. Dieser Organismus – ich vergleiche ihn mit einer nimmersatten Raupe – hat sich selbst über das Grundgesetz gehievt und interpretiert es zu seinen Gunsten um.
Das von diesem Organismus geschaffene System ist mit einem Trichter vergleichbar, in dessen Sog ein Teil der Früchte unserer ehrlichen Arbeit geriet, um auf der anderen Seite diese immer dicker werdende nimmersatte Raupe fürstlich zu füttern. Alle in Deutschland Lebenden haben keine Möglichkeit, sich diesem Zwang zu entziehen, es sei denn, man erhält Sozialleistungen vom Staat, man ist Student und erhält man Bafög oder man lebt unter der Brücke!
Ja, unter der Brücke, denn allein das Wohnen zwingt einem, die Raupe Nimmersatt zu füttern.
Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut alle Gutachten aufführen, die die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages zweifelsohne belegen. Genau so wenig möchte ich auf die unverschämten Gehälter, Zusatzleistungen und Pensionen in diesem Bereich eingehen. Gleiches mit der obsoleten Notwendigkeit eines derart aus dem Ruder gelaufenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mir geht es an dieser Stelle um die Dreistigkeit der Beitragserhebung, die durch zwei Paragraphen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag uns zu Denunzianten und Spitzeln macht!
Am Ende dieses Artikels finden Sie einen Auszug aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, welcher die Paragraphen acht und neun unverändert wiedergibt. Beschämend!
Ich möchte nicht diese Paragraphen direkt auseinandernehmen, sondern vielmehr ein Beispiel aus dem realen Leben aufführen:
Eine Dame bekommt Zahlungsaufforderungen für die Wohnung, welche sie mit ihrem Ehemann bewohnt. Sie antwortet, sie sei für solche Zahlungen nicht zuständig und sie verfüge darüber hinaus über kein Einkommen – der Ehemann sei der alleinige Geldverdiener.
Der Beitragsservice lässt aber nicht locker und überschüttelt die Dame mit weiteren Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Einschüchterungsschreiben usw. Sie wiederholt sich immer wieder, bis sie vor kurzem wieder ein Schreiben erhielt, in dem sie mit rechtlichen Konsequenzen bedroht wird, falls Sie die mittlerweile auf mehr als 600 EUR angewachsene „Beitragsschuld“ nicht begleicht.
Der Beitragsservice fügt hinzu, die einzige Möglichkeit, die rechtlichen Mittel noch abwenden zu können, sei die Nennung des für diesen Haushalt zuständigen „Rundfunkbeitragszahlungspflichtigen“ mit allen seinen Daten (siehe §8 und §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags).
Sicher wäre dies ein Leichtes für sie. Die Dame wäre finanziell aus dem Schneider und sie müsste mit keinen rechtlichen Konsequenzen mehr rechnen. Sie sieht es aber nicht ein, denn abgesehen davon, dass das Ehepaar die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt und größtenteils sogar ablehnt, kann sie das Denunziantentum und Bespitzelung – durch Missachtung des Grundgesetzes begünstigt – nicht mit ihrem Gewissen in Einklang bringen.
So weit sind wir schon gekommen, dass alleine der Aufenthalt auf Bundesgebiet Denunzierung und Bespitzelung rechtfertigen, um ein nicht benötigtes Monstrum aus dem letzten Jahrtausend durch fürstliche Zwangs-Alimentierung weiter zu seiner unaufhörlich wachsenden Fettleibigkeit verhelfen.
Widerstand ist Pflicht! Alles was Sie gegen dieses Unrecht unternehmen, gleichgültig was das ist, hilft uns allen, diesem mittlerweile zum Terror ausgearteten System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Ende zu bereiten.
Sorgen Sie für die Verbreitung unserer Artikel und die Bekanntmachung unserer Plattform in Ihrem Umfeld. Unterstützen Sie uns mit Ihren Erfahrungen oder steigen Sie bei uns ein: Wir brauchen z. B. Verstärkung für unser erfolgreiches Forum. Auch eine Spende, in welcher Höhe auch immer, hilft uns die gesamte Plattform zu unterhalten und weiter auszubauen.
Nun folgen die im Artikel genannten Paragraphen acht und neun des zurzeit gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; das alles zur Finanzierungssicherung von Unnötigem und Fernsehmillionären auf Kosten der gesamten Bevölkerung dieses Landes:
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2. Tag der Geburt,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3. die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Link zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
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Online-Boykott.de und unser Forum GEZ-Boykott.de starten eine Aktion gegen die mittlerweile unerträgliche Belästigung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Beitragsservice. Diese Aktion hat als Ziel, die immer größer werdende Fraktion der Gegner des zwangseingetriebenen Rundfunkbeitrages noch schneller wachsen zu lassen. Jeder kann dazu beitragen, diese Ungerechtigkeit aus dem Gleichgewicht zu bringen: Dazu reicht es, wenn jeder Leser den vorgeschlagenen Text als Kurzmitteilung über Twitter, WhatsApp, SMS & Co. an seine Freunde und Bekannten weiterleitet.
Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung
Unsere Unterschriftenaktion erreicht bald 90.000 Unterzeichner. Das zeigt, wie viele Leute die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablehnen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Großteil der Gegner aus unbegründeter Angst oder Unkenntnis nicht unterschreibt und dass hinter vielen der geleisteten Unterschriften ganze Familien oder Wohngemeinschaften stehen, dürfte die Zahl der Unterzeichner nur einen kleinen Bruchteil der Gegner darstellen.
Sie können helfen, diese Zahl größer werden zu lassen, indem Sie Freunde und Bekannte auf unsere Unterschriftenaktion www.rundfunk-protest.de oder auf die neu gestartete Aktion "Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung" hinweisen.
Es ist kein Tippfehler: Unsere Facebook-Seite entwickelt sich zur größten Plattform Deutschlands gegen die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Bald erreichen wir 38.000 Followers und ein Ende der Zuwachsrate ist nicht abzusehen.
Auch hier können Sie helfen, indem Sie Freunde und Bekannte auf diese Plattform hinweisen. Sie finden unsere Facebook-Seite unter folgender Adresse: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott
Seit einigen Monaten liegt die Zahl der "Hits" weit über einer Million pro Monat, Tendenz steigend. Diesen Monat werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit 1,25 Mio. Hits erreichen. Das zeigt uns allen, wie groß das Interesse für dieses Thema ist.
Mit Ihrer Hilfe können auch diese atemberaubenden Zahlen weiter steigen. Sie finden das Forum unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php
Es ist erstaunlich, was unsere Plattform ohne jegliche Hilfe der Medien bisher auf die Beine gestellt hat. Hervorheben möchte ich hier die Runden Tische, die mittlerweile in allen Bundesländern periodisch stattfinden. Einen Überblick darüber, nach Bundesland sortiert , finden Sie im Forum unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
An diesen runden Tischen nehmen immer mehr Leute teil und mittlerweile auch Rechtsanwälte, die diesen Kampf gegen die Zwangsfinanzierung eines unnötigen Rundfunksystems begleiten. Neben dem Gedankenaustausch organisieren die runden Tische Aktionen wie z. B. die mittlerweile sehr erfolgreichen Infostände in den Fußgängerzonen vieler Städte quer durch die Republik. Die Resonanz dieser Infostände ist überwältigend und zeigt, dass große Teile der Bevölkerung die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich ablehnen.
Termine über runde Tische, Aktionen und Gerichtsverhandlungen werden alle über einen Kalender im Forum organisiert. Diesen Kalender finden Sie unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,38.0.html
Einen besonderen Dank an dieser Stelle an unser unermüdliches Forumsmitglied "karlsruhe", ohne dessen Hilfe diese Organisation in dieser Form nie so hätte stattfinden können!
Die Methoden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Beitragsservice werden immer rauer und bewegen sich mittlerweile am Rande der Legalität.
Im Sommermonat August wurden massenweise Festsetzungsbescheide verschickt – die meisten mit Datum Anfang August. Deren Zustellung erfolgte jedoch erst zwei Wochen später in Briefumschlägen ohne Poststempel. Somit blieben den Empfängern nur zwei Wochen Zeit, um fristgerecht Widerspruch einzulegen. Weil viele sich noch im Urlaub befanden und keinen Widerspruch einlegen konnten, zwang man diese damit, die unberechtigten Forderungen indirekt zu akzeptieren. Das man sich solcher am Rande der Legalität liegenden Tricks bedient, ist mehr als skandalös und zeigt eindrucksvoll die Qualität des gesamten Systems.
Leider noch nicht das, was wir uns alle wünschen. Die Gerichte urteilen alle im Gleichschritt. Kein Richter traute sich bisher, über seinen eigenen Schatten zu springen. Dennoch wird der Druck immer größer, auch wenn keiner von uns dies in den Medien wahrnimmt – der Grund dürfte klar sein.
Es ist jedoch skandalös, dass Richter das Grundgesetz zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie Gummi biegen und dehnen. Sie interpretieren das Grundgesetz so um, dass auf der anderen Seite immer ein Persilschein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herauskommt. Hier ein kleines Beispiel:
Artikel 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was ist es zum Beispiel mit Familien, die sich aus der lokalen Zeitung unterrichten wollen? Die lokale Zeitung ist eine allgemein zugängliche Quelle und Familien haben das Recht, sich über die Tageszeitung zu unterrichten. So eine Tageszeitung kostet um die 35 EUR im Monat, was für viele Familien in Deutschland eine finanzielle Last darstellt.
Nun werden diese Familien gezwungen, einen unbestellten und auch nicht gewollten öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch einen Zwang zu finanzieren. Zu den ca. 35 EUR im Monat kommen 17,50 EUR dazu. Die Familie muss jetzt über satte 52 EUR im Monat für ihre Informationsbeschaffung ausgeben – für viele Familien einfach zu viel. Da ihr Budget für Informationsbeschaffung überschritten wird und sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abbestellen können, bleibt nur die Abbestellung der Tageszeitung als Alternative übrig.
An dieser Stelle frage ich mich, wie Richter bisher das Wort "ungehindert" immer übersehen konnten? Kommt das nicht einer Zensur gleich, wenn eine Familie gezwungen wird, ihre Informationsquelle zugunsten einer ungewollten und oft auch abgelehnten aufgeben zu müssen? Wie können Richter in solchen Fällen im Namen des Volkes gegen das eigene Volk urteilen? – Mir erschließt sich auch bei näherer Betrachtung keine Interpretationsmöglichkeit des Grundgesetzes zugunsten einer Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Methoden, Tricks und unverschämten Vorgehensweisen, um einen heute nicht mehr benötigten Apparat durch Zwang zu finanzieren, werden auch für die Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer klarer und durchsichtiger. Wir erreichen die nächste Eskalationsstufe: den Verlust des Anstandes zugunsten der unverschämten Profitmaximierung zwecks Stillung der unersättlichen Gier nach immer mehr.
Ja, das sind starke Worte, aber sie spiegeln die Wirklichkeit wieder. Jeder weiß, wie viel die Damen und Herren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekommen (hier vermeide ich das Wort "verdienen"). Jeder weiß, wie hoch die Pensionen sind. Viele wissen, was sich hinter den Kulissen abspielt und wie verfilzt die undurchsichtigen Firmengeflechte und -konstrukte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Es ist nur eine Frage der Zeit, wie lange das Volk diese feudalen Machenschaften noch erträgt – die Zeit läuft ab!
Das alles entwickelt sich von unten nach oben, denn Hilfe von den Medien bekommen wir keine. Auch die privaten Medien machen einen großen Bogen um dieses Thema, da viele direkt oder indirekt symbiotisch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem profitieren. Auch die Politik traut sich nicht an das Thema heran, denn jeder, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisieren und in Frage stellen würde, würde seine wichtigste Bühne verlieren und die Medien würden ihn womöglich auseinandernehmen. Also machen wir es selbst!
Laufende Information erhalten Sie auf unserer Plattform im Forum und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Google+ und Twitter). Es ist lohnend, sich an unseren Diskussionen und Aktionen zu beteiligen, um somit stets über die Entwicklung dieses Themas informiert zu bleiben.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Empfehlen Sie uns weiter, damit wir schneller größer werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
René Ketterer Kleinsteuber und das gesamte Team von GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de
Wir haben durch unsere unermüdliche Arbeit es geschafft, unsere Plattform, welche sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt, zu der größten und wichtigsten Deutschlands auszubauen.
Mittlerweile haben wir mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht abzusehen. Das zeigt uns, dass das Interesse groß ist, wenngleich das nicht verwunderlich ist: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und tauschen sich auf unserer Plattform aus.
Unsere Arbeit ist jedoch nicht leicht, denn wir müssen diese ohne Hilfe der Medien durchführen und sie privat finanzieren. Wir sind für den Betrieb der gesamten Plattform finanziell auf Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
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GEZ-ARD-ZDF
21 Mio. €/Tag! Wofür?
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Das bloße Wohnen als ein Grundbedürfnis des menschlichen Daseins darf von Verfassungs wegen nicht mit einer Abgabe belegt werden. Ohne das Innehaben einer Wohnung kann kein Mensch leben und ein menschenwürdiges Dasein führen. Deswegen darf das bloße Wohnen ohne die Nutzung einer bestimmten Medienquelle aus dem weltweiten redundanten Informations- und Unterhaltungspool nicht als Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden. Dadurch, dass nunmehr bereits das bloße Wohnen als unverzichtbare Grundlage eines menschenwürdigen Daseins mit einer Abgabe belegt wird, findet ein unbegrenzter Zugriff auf unsere finanziellen Ressourcen statt.
Es mag sein, dass zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm eine bloße allgemeine Beziehung besteht, weil in Wohnungen u.a. Rundfunkprogramme empfangen werden. Es besteht aber keine Beziehung von besonderer Art zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm und insbesondere nicht bezüglich einer Medien-Option. Denn in einer Wohnung kann man vieles tun, eine Zeitung, Zeitschrift oder Buch lesen, eine DVD, Familienfotos, Leihfilm auf dem Multifunktionsbildschirm sehen oder auf der Konsole spielen. Eine dieser vielen Tätigkeiten könnte das Empfangen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen sein. Da es aber eine von vielen Tätigkeiten ist, besteht zwischen dieser Tätigkeit und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm als einer Option keine Beziehung von besonderer Art. Es gibt keinen sach- und systemgerechten Zusammenhang zwischen der Wohnungsabgabe und dem Zweck (öffentlich-rechtlichem Rundfunk). Der Rundfunkbeitrag pro Wohnung gleicht einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen.
Die Belastung des Grundbedürfnisses "Wohnen" ist verfassungswidrig. Die gerechte Abrechnung und Typisierung nach Nutzung der mehrfach redundanten öffentlich-rechtlichen Medienoption erfordert keine Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer dieser Option.
Zeigen WIR den Politikern mit dieser WhatsApp-, Twitter-, SMS- & Co.-Aktion, dass wir uns das nicht mehr länger bieten lassen!
Mit jeder Unterschrift entziehen WIR dem Rundfunkbeitrag die Legitimation.
WIR wehren uns jetzt und versenden die nachfolgende Nachricht an unsere Familie, Freunde und Bekannte, um die 89.000 Unterschriften auf 1 Million und mehr anwachsen zu lassen.
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GEZ-ARD-ZDF
21 Mio. €/Tag! Wofür?
Freiheit statt Zwang!
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www.rundfunk-protest.de
Helfen Sie und leiten Sie diese Nachricht an Freunde und Bekannte weiter. Unterstützen Sie unser aller Anliegen mit Ihrer Unterschrift bei www.rundfunk-protest.de
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Wir haben durch unsere unermüdliche Arbeit es geschafft, unsere Plattform, welche sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt, zu der größten und wichtigsten Deutschlands auszubauen.
Mittlerweile haben wir mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht abzusehen. Das zeigt uns, dass das Interesse groß ist, wenngleich das nicht verwunderlich ist: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und tauschen sich auf unserer Plattform aus.
Unsere Arbeit ist jedoch nicht leicht, denn wir müssen diese ohne Hilfe der Medien durchführen und sie privat finanzieren. Wir sind für den Betrieb der gesamten Plattform finanziell auf Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
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Für Ihre Spende möchten wir uns herzlich bedanken.
Ein Like als Dankeschön an "isential gmbh" für die technische und finanzielle Unterstützung der gesamten Plattform:
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Quellen: Oben, Initiative Mediennutzung ohne Zwangsgebühren; Unten – MDR
Dresden/Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR.
Die in Dresden/Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag ein – und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer (Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u. a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der Haushalte als fernsehlos ausweisen – allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar, nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z. T. noch laufenden Petitionen, hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren – Für ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt – sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird – den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden, verantwortlich haushaltenden und – zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser Gruppe akzeptierten – staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu beobachten.
Für Interessenten/Mitstreiter/Betroffene: Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen („Runder Tisch“) in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden
Bewerbung Rundfunkrat herunterladen
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
– Für ein demokratischeres Rundfunksystem –
c/o Teegadrom Louisenstr. 44 01099 Dresden
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
Diskutieren Sie über das Thema im Forum mit:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15277.0.html
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Unsere Arbeit ist jedoch nicht leicht, denn wir müssen diese ohne Hilfe der Medien durchführen und sie privat finanzieren. Wir sind für den Betrieb der gesamten Plattform finanziell auf Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
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